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Immobiliengutachten bei Erbschaft und Schenkung in Köln und im Rhein-Erft-Kreis

Immobiliengutachten bei Erbschaft & Schenkung – Steuern sparen mit § 198 BewG

Talking with a real estate expert, Discuss property investments, A customer is having a financial me

„Ein Zuhause ist nicht nur ein Ort, sondern ein Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit und Ankommen.“

Mark M.
/ Verkehrswertgutachten für Erbschaft, Schenkung & Nachlass in Köln

Erbschaftsteuer senken: Warum sich ein Gutachten fast immer rechnet

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen? Dann setzt das Finanzamt den Wert zunächst pauschal im sogenannten Bedarfswertverfahren fest – ohne Besichtigung, ohne Berücksichtigung von Renovierungsstau, Baumängeln oder ungünstigem Zuschnitt. Das Ergebnis liegt gerade bei älteren Objekten häufig deutlich über dem tatsächlichen Marktwert – und Sie zahlen zu viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Genau hier greift § 198 BewG: Sie dürfen dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – durch das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter erfüllen wir diese gesetzliche Anforderung; unsere Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden von den Finanzämtern in Köln und dem Rhein-Erft-Kreis anerkannt.

Ein Rechenbeispiel (Muster): Setzt das Finanzamt 480.000 € an, weist das Gutachten aber 420.000 € nach, sinkt die Bemessungsgrundlage um 60.000 € – das spart je nach Steuerklasse und Freibetrag mehrere tausend Euro Steuern. Die Gutachtenkosten (Vollgutachten ab 2.490 €) amortisieren sich damit in den meisten Fällen um ein Vielfaches.

Ihre Vorteile mit unserem Sachverständigen-büro

Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Verkauf. Unser Sachverständigenbüro bietet Ihnen die notwendige Kompetenz und Transparenz, um den Verkehrswert Ihrer Immobilie realistisch einzuschätzen. Mit unserer Unterstützung legen Sie die Basis für eine gezielte Vermarktung und gesteigerte Verkaufschancen.

Fachliche Kompetenz

Unsere zertifizierten Gutachter führen Wertermittlungen nach den neuesten gesetzlichen Standards durch und garantieren Ihnen exakte Ergebnisse.

Gesteigerte Verkaufschancen

Ein fair und realistisch angesetzter Preis steigert das Interesse potenzieller Käufer und sorgt für einen schnelleren Verkaufsprozess.

Gründliche Analyse

Bevor Ihre Immobilie vermarktet wird, erstellen wir eine detaillierte Bewertung und klären Sie über alle Chancen und Möglichkeiten auf.

Transparente Kommunikation

Wir halten Sie über alle Schritte der Bewertung auf dem Laufenden und erklären Ihnen verständlich, wie sich der Wert Ihrer Immobilie zusammensetzt.

Unser Service
im Überblick

Kostenfreie
Wertermittlung

-
Mehr erfahren

Zertifiziertes
Kurzgutachten – ab 990 €

(ab 995,00 €)
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Verkehrswert-
gutachten – ab 2.490 €

(ab 2.300 €)
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Professionelle Bewertung
– So arbeiten wir

So kommen Sie in vier Schritten zum steuerlich anerkannten Gutachten:

1. Kostenloses Erstgespräch: Wir prüfen Ihren Steuerbescheid bzw. die Bedarfsbewertung des Finanzamts und schätzen ehrlich ein, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.

2. Ortstermin & Unterlagen: Besichtigung des geerbten Objekts, Dokumentation von Zustand, Mängeln und Renovierungsstau – genau die Faktoren, die das Finanzamt pauschal nicht berücksichtigt.

3. Gutachten nach § 194 BauGB: Wertermittlung nach ImmoWertV auf den steuerlichen Bewertungsstichtag (Todestag bzw. Tag der Schenkung).

4. Einreichung beim Finanzamt: Sie erhalten das gebundene Gutachten zur Vorlage – auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrem Steuerberater ab.

Häufige Fragen zum Gutachten bei Erbschaft & Schenkung

Wann lohnt sich ein Gutachten für das Finanzamt?
Immer dann, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert spürbar über dem realen Marktwert liegt – typisch bei unrenovierten, vermieteten oder in die Jahre gekommenen Objekten sowie bei ungünstigen Grundstückszuschnitten. Schon ab etwa 30.000–50.000 € Wertdifferenz übersteigt die Steuerersparnis meist die Gutachtenkosten.

Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?
Ja – § 198 BewG verlangt ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines zertifizierten bzw. öffentlich bestellten Sachverständigen. Unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllt genau diese Anforderung.

Was kostet das Gutachten?
Das nachvollziehbare Vollgutachten gibt es ab 2.490 € zum Festpreis. Für die Vorlage beim Finanzamt nach § 198 BewG ist das Vollgutachten erforderlich; das Kurzgutachten (ab 990 €) eignet sich für interne Entscheidungen, z. B. die Auseinandersetzung unter Miterben.

Welche Frist muss ich beachten?
Gegen den Feststellungsbescheid läuft eine Einspruchsfrist von einem Monat. Das Gutachten kann aber auch noch im Einspruchsverfahren eingereicht werden – sprechen Sie uns früh an, damit der Bewertungsstichtag sauber getroffen wird.

Gilt das auch für Schenkungen?
Ja. Für Schenkungsteuer gelten dieselben Bewertungsregeln – der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG funktioniert identisch, Stichtag ist der Tag der Schenkung.

01

Umfassende
Analyse

Bevor wir Ihr Objekt vermarkten, prüfen wir Lage, Zustand, Renovierungsbedarf und weitere wertrelevante Faktoren.

02

Berücksichtigung der
ImmoWert-Verordnung

Diese regelt, wie städtebauliche Entwicklungen und energetische Eigenschaften in die Bewertung einfließen.

03

Präzise Bewertungs-
verfahren

Wir setzen auf bewährte Methoden wie das Vergleichswertverfahren, um Ihnen fundierte Ergebnisse zu liefern.

Das sagen unsere Kunden über uns

Unsere Kunden schätzen unseren Service und teilen ihre Erfahrungen – überzeugen Sie sich selbst!

Fragen und Antworten – Gutachten bei Erbschaft und Schenkung

Was kostet ein Immobiliengutachten bei Erbschaft oder Schenkung?
Sie erhalten transparente Festpreise: das zertifizierte Kurzgutachten ab 990 Euro, das ausführliche Vollgutachten nach Paragraf 194 BauGB ab 2.490 Euro – je nach Objektart und Umfang. Vor Beauftragung nennen wir Ihnen ein verbindliches Angebot. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist jederzeit möglich.
Kann ich mit einem Gutachten Erbschaft- oder Schenkungsteuer sparen?
Das Finanzamt bewertet Immobilien in einem typisierten Verfahren nach dem Bewertungsgesetz – teils über dem tatsächlichen Wert. Nach Paragraf 198 BewG können Sie einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, unter anderem durch das Gutachten eines gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Genau diese Zertifizierung (DIAZert, DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle) bringen wir mit. Über die Anerkennung entscheidet das Finanzamt; für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
Welcher Stichtag gilt für die Bewertung im Erbfall?
Maßgeblich ist der Bewertungsstichtag – bei einer Erbschaft üblicherweise der Todestag, bei einer Schenkung der Tag der Zuwendung. Wir erstellen Gutachten auch rückwirkend auf diesen Stichtag, sofern die notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen.
Wie hilft ein Gutachten der Erbengemeinschaft?
Eine neutrale, methodisch nachvollziehbare Wertermittlung schafft eine gemeinsame Faktenbasis für alle Miterben – ob ein Miterbe die Immobilie übernimmt, die Immobilie verkauft wird oder eine Auszahlung ansteht. So lassen sich Konflikte vermeiden. Auf Wunsch begleiten wir die Erbengemeinschaft anschließend beim Verkauf der geerbten Immobilie – von der Vermarktung bis zum Notartermin.
Wie schnell erhalte ich das Gutachten?
Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, Ortstermine in Köln und im Rhein-Erft-Kreis sind kurzfristig möglich. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang ab: Kurzgutachten sind meist zügig verfügbar, das Vollgutachten benötigt aufgrund der umfassenden Dokumentation mehr Zeit. Steuerliche Fristen berücksichtigen wir bei der Terminplanung.

Kostenlos und unverbindlich

Was ist Ihre Immobilie wert?

Zwei Wege zu Ihrer Werteinschätzung – wählen Sie, was zu Ihrer Situation passt.

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COLOGNE IMMOBILIEN

Genaue Wertermittlung vom zertifizierten Gutachter

  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter
  • Vor-Ort-Begehung und Prüfung aller Unterlagen
  • Rückmeldung werktags innerhalb von 24 Stunden
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen☎ Telefontermin mit dem Gutachter buchen

Hinweis: WERTATLAS.NRW wird von der COLOGNE IMMOBILIEN GmbH betrieben. Das Portal ordnet Ihre Immobilie mit den einschlägigen amtlichen Bodenrichtwerten in erster Instanz grob ein und gibt Ihnen so eine kostenlose Orientierung. Die genaue Wertermittlung erfolgt durch unsere gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter mit einer Begehung vor Ort.