Hauptstr. 19 - 21 50226 Frechen

Leistungsgarantie beim Immobilienverkauf: Vereinbarte Leistungen. Transparente Zusammenarbeit.

Klarheit vor der Beauftragung – verlässlich in der Umsetzung

Vor einem Immobilienverkauf sollten Sie wissen, welche Leistungen Gegenstand der Zusammenarbeit sind. Unsere Leistungsgarantie beschreibt den vereinbarten Umfang der Vermarktungs- und Betreuungsleistungen: Die im Maklervertrag vereinbarten Leistungen sagen wir Ihnen verbindlich zu. Maßgeblich für Art und Umfang sind ausschließlich die jeweiligen Vertragsunterlagen.

Die Leistungsgarantie ist keine Zusage für einen bestimmten Verkaufspreis, einen bestimmten Verkaufszeitpunkt, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder den Abschluss eines Kaufvertrags.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern Leistungsgarantie persönlich besprechen

COLOGNE IMMOBILIEN ist Sachverständigenbüro und Immobilienmakler in Frechen für Köln und den Rhein-Erft-Kreis. Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter: DIAZert DIA-IB-685 · TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5 · DEKRA PC25416-00030 · BELLEVUE Best Property Agents 2023–2026 · FOCUS TOP Immobilienmakler 2023–2026

Kurz erklärt: Eine Leistungsgarantie bezieht sich auf die im Maklervertrag konkret vereinbarten Vermarktungs- und Betreuungsleistungen. Sie ist keine Verkaufsgarantie und ersetzt kein formelles Verkehrswertgutachten. Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts verpflichtet nicht zu einem Maklerauftrag.

Was bedeutet Leistungsgarantie beim Immobilienverkauf?

Eine Leistungsgarantie bezieht sich auf die im Maklervertrag konkret vereinbarten Vermarktungs- und Betreuungsleistungen. Der Umfang kann unter anderem folgende Themen betreffen:

  • Einordnung des möglichen Marktwerts,
  • Preis- und Verkaufsstrategie,
  • Verkaufsunterlagen und Objektpräsentation,
  • Veröffentlichung auf geeigneten Vermarktungskanälen,
  • Bearbeitung eingehender Anfragen,
  • Abstimmung von Besichtigungen,
  • Rückmeldungen im vereinbarten Rahmen,
  • Vorbereitung des Notartermins in Abstimmung mit dem Notariat,
  • Koordination der Übergabe, sofern dies vereinbart wurde.

Welche Leistungen im Einzelfall vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.

Klarheit vor der Beauftragung

Ein Immobilienverkauf umfasst mehrere Schritte – von der Vorbereitung der Unterlagen über die Preispositionierung und Objektpräsentation bis zur Kommunikation mit Interessierten und der Abstimmung mit weiteren Beteiligten. Nicht jede Maßnahme ist für jede Immobilie erforderlich. Deshalb besprechen wir vor der Beauftragung, welcher Leistungsumfang für Ihre Immobilie und Ihr Verkaufsziel in Betracht kommt.

Was wird konkret festgehalten?
  • die vereinbarten Vermarktungsmaßnahmen,
  • Zuständigkeiten und Ansprechpartner,
  • die Form der Kommunikation,
  • vereinbarte Zusatzleistungen,
  • Beginn und Umfang der Zusammenarbeit,
  • Vergütung und weitere Vertragsbedingungen.
So können Sie die Grundlage der Zusammenarbeit vor der Beauftragung nachvollziehen.

Mögliche Bestandteile der Zusammenarbeit

Erste Einordnung des möglichen Marktwerts

Als Einstieg kann eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts dienen. Dabei können unter anderem berücksichtigt werden: Lage und Mikrolage, Grundstück und Flächen, Baujahr und Zustand, Ausstattung und Modernisierungen, energetischer Zustand, Mietverhältnisse, rechtliche Rahmenbedingungen sowie die aktuelle Marktnachfrage.

Die Ersteinschätzung ist kein formelles Verkehrswertgutachten und verpflichtet Sie nicht zu einem Maklerauftrag. Der fachliche Rahmen der formellen Immobilienwertermittlung ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Preis- und Verkaufsstrategie

Im Gespräch ordnen wir ein, welche Preispositionierung zu den Merkmalen Ihrer Immobilie, zur aktuellen Marktsituation und zu Ihrem Verkaufsziel passen kann. Ein hoher Wunschpreis ist nicht automatisch die passende Verkaufsstrategie. Die Entscheidung über den Angebotspreis und das weitere Vorgehen treffen Sie.

Verkaufsunterlagen und Objektpräsentation

Je nach Vereinbarung können Verkaufsunterlagen und Präsentationsmaterialien erstellt, aufbereitet oder koordiniert werden – beispielsweise Exposé, Objekttexte, Fotografie, Grundrissaufbereitung, Video-, Drohnen- oder 360-Grad-Aufnahmen und digitales Staging. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von der Immobilie, der Zielgruppe und dem vereinbarten Auftrag ab. Erforderliche Pflichtangaben und Unterlagen werden im Einzelfall abgestimmt.

Vermarktung und Anfragen

Sofern eine Veröffentlichung vereinbart und möglich ist, wird die Immobilie entsprechend dem vereinbarten Vermarktungsumfang auf geeigneten Immobilienportalen und auf der eigenen Website präsentiert. Sofern es zum Objekt und zum Auftrag passt, können außerdem vorgemerkte Kaufinteressierte aus unserer Datenbank angesprochen werden, deren Suchprofil zu der Immobilie passen kann.

Eingehende Anfragen werden im vereinbarten Umfang strukturiert bearbeitet und eingeordnet. Eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Besichtigungen oder Kaufinteressierten kann nicht zugesagt werden.

Besichtigungen und Finanzierungsunterlagen

Besichtigungen werden nach Abstimmung mit Ihnen und den Interessierten koordiniert, sofern dies Bestandteil des Auftrags ist. Vor einer Kaufpreisverhandlung können geeignete Finanzierungs- oder Bonitätsunterlagen angefordert und im vereinbarten Umfang eingeordnet werden. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt durch das jeweilige Kreditinstitut.

Abstimmung und Rückmeldungen

Rückmeldungen erfolgen in der Form und Häufigkeit, die mit Ihnen vereinbart wurde. Relevante Entwicklungen, Anfragen und Besichtigungen werden dabei besprochen. Wenn Änderungen an Präsentation, Vermarktung oder Preisstrategie erwogen werden, erläutern wir die Gründe – die Entscheidung über Änderungen treffen Sie.

Notartermin und Übergabe

Sofern vereinbart, werden immobilienbezogene Informationen für den Notartermin zusammengestellt und mit dem zuständigen Notariat abgestimmt. Die notarielle Vertragsgestaltung und Rechtsberatung obliegen dem Notariat beziehungsweise der Anwaltschaft. Sofern vereinbart, wird auch die Übergabe koordiniert – etwa Übergabeprotokoll, Zählerstände und Schlüsselübergabe.

Mögliche Zusatzleistungen aus Sachverständigenbüro und Netzwerk (je nach Vereinbarung und Verfügbarkeit):
  • Wohnflächenberechnung durch den gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter – für belastbare Flächenangaben in Exposé und Kaufvertragsunterlagen,
  • Überprüfung des Gebäudezustands durch den Immobiliengutachter vor der Vermarktung,
  • Grundriss- und Planerstellung, falls Unterlagen fehlen oder veraltet sind,
  • Immobiliengutachten für Bank- und Finanzierungszwecke nach gesondertem Auftrag – Kurzgutachten ab 990 €, ausführliches Verkehrswertgutachten ab 2.490 €, jeweils inkl. MwSt. (Einstiegspreise; Leistungsumfang wird vor Beauftragung abgestimmt),
  • Vermittlung geeigneter Kontakte aus unserem Netzwerk: Handwerksbetriebe, Bausachverständige, Sachverständige für Schimmel- und Feuchteschäden, Entrümpelungsservice,
  • Transporter für den Umzug – nach Verfügbarkeit kostenfrei im Rahmen der Zusammenarbeit.
Welche Zusatzleistungen in Betracht kommen, wird im Erstgespräch besprochen und in den Vertragsunterlagen festgehalten.

Der mögliche Ablauf eines Immobilienverkaufs

Der tatsächliche Ablauf hängt von der Immobilie, dem Verkaufsanlass und dem vereinbarten Leistungsumfang ab.

  1. 1
    Persönliches Erstgespräch – Sie schildern Ihre Situation, Ihre Erwartungen und Ihren gewünschten Zeitrahmen; telefonisch, per Video oder vor Ort.
  2. 2
    Prüfung der Immobilie und Unterlagen – Eckdaten, Besonderheiten und vorhandene Unterlagen werden besprochen. Bei fehlenden Dokumenten prüfen wir im Einzelfall, ob eine Anforderung bei den zuständigen Stellen mit Vollmacht möglich und sinnvoll ist.
  3. 3
    Einordnung des möglichen Marktwerts – kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung, weitergehende Bewertung oder formelles Verkehrswertgutachten, je nach Anlass.
  4. 4
    Abstimmung des Vermarktungsplans – Zielgruppen, Präsentationsformen und Vermarktungskanäle; die vereinbarten Maßnahmen werden im Maklervertrag festgehalten.
  5. 5
    Vorbereitung der Verkaufsunterlagen – die vereinbarten Unterlagen und Inhalte werden zusammengestellt, aufbereitet oder koordiniert.
  6. 6
    Vermarktung und Anfragenbearbeitung – sofern vereinbart und möglich, wird die Immobilie veröffentlicht; Anfragen werden im vereinbarten Umfang bearbeitet, Besichtigungen abgestimmt.
  7. 7
    Laufende Abstimmung – Rückmeldungen in der vereinbarten Form und Häufigkeit; mögliche Anpassungen werden mit Ihnen besprochen.
  8. 8
    Vorbereitung der Beurkundung – sofern vereinbart, werden immobilienbezogene Informationen für den Notartermin zusammengestellt und mit dem Notariat abgestimmt.
  9. 9
    Übergabe – sofern vereinbart, werden Übergabe, Zählerstände, Schlüssel und Übergabeprotokoll koordiniert.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Die Ersteinschätzung verpflichtet Sie nicht zu einem Maklerauftrag.

Was die Leistungsgarantie nicht verspricht

Die Leistungsgarantie ist keine Zusage für:

  • einen bestimmten Verkaufspreis,
  • einen bestimmten Verkaufszeitpunkt,
  • eine bestimmte Anzahl von Anfragen,
  • eine bestimmte Anzahl von Besichtigungen,
  • einen bestimmten Käufer,
  • den Abschluss eines Kaufvertrags,
  • eine erfolgreiche Finanzierung der Kaufinteressierten.

Ob und wann ein Verkauf zustande kommt, hängt unter anderem von der Immobilie, der Lage, der Preispositionierung, der Marktnachfrage, den Finanzierungsbedingungen und den Entscheidungen der Kaufinteressierten ab. Die Leistungsgarantie bezieht sich ausschließlich auf die Leistungen, die im jeweiligen Maklervertrag vereinbart und dokumentiert wurden.

Vertrauenssignale und fachliche Einordnung

Über 800Gutachten seit 2008
DIN EN ISO/IEC 17024zertifizierter Immobiliengutachter, DIAZert DIA-IB-685
2023–2026BELLEVUE Best Property Agents · FOCUS TOP Immobilienmakler
Köln · Frechenund der Rhein-Erft-Kreis

Keine unrealistischen Preisversprechen

Ein möglichst hoher Angebotspreis ist nicht automatisch die passende Verkaufsstrategie. Ein zu hoch angesetzter Preis kann die Nachfrage bremsen und spätere Anpassungen erforderlich machen; ein zu niedriger Preis kann den Verhandlungsspielraum einschränken.

Wir leiten die Preisstrategie deshalb aus den wertbestimmenden Merkmalen Ihrer Immobilie und der aktuellen Marktsituation her – unter anderem Lage und Mikrolage, Grundstück und Wohnfläche, Baujahr und Zustand, Ausstattung und Modernisierungen, energetischer Zustand, Mietverhältnisse, rechtliche Rahmenbedingungen und die Nachfrage nach vergleichbaren Immobilien. Die Einschätzung des möglichen Marktwerts und die Entscheidung über den Angebotspreis sind dabei zu unterscheiden: Die Entscheidung über die Preisstrategie treffen Sie.

Wer hinter der Leistungsgarantie steht

Alexander Motyl, Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN

COLOGNE IMMOBILIEN ist Sachverständigenbüro und Immobilienmakler in Frechen für Köln und den Rhein-Erft-Kreis. Geschäftsführer Alexander Motyl ist Wirtschaftsjurist LL.M. und gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter: DIAZert DIA-IB-685 · TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5 · DEKRA PC25416-00030.

Die juristische Ausbildung unterstützt die strukturierte Vorbereitung und Prozessbegleitung. Individuelle Rechtsberatung und Vertragsgestaltung erfolgen durch die zuständige Anwaltschaft beziehungsweise das Notariat; steuerliche Fragen besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wir begleiten Eigentümerinnen und Eigentümer unter anderem bei Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Anlage- und Gewerbeimmobilien, geerbten Immobilien, Immobilien in Scheidungssituationen und Immobilien mit mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern.

Mehr über Alexander Motyl →

Häufige Fragen zur Leistungsgarantie

Was bedeutet Leistungsgarantie beim Immobilienverkauf?

Die Leistungsgarantie bezieht sich auf die Vermarktungs- und Betreuungsleistungen, die im jeweiligen Maklervertrag konkret vereinbart werden. Der genaue Umfang wird vor der Beauftragung besprochen und in den Vertragsunterlagen festgehalten.

Ist die Leistungsgarantie eine Verkaufsgarantie?

Nein. Die Leistungsgarantie ist keine Zusage für einen bestimmten Verkaufspreis, einen bestimmten Verkaufszeitpunkt, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder den Abschluss eines Kaufvertrags. Diese Faktoren hängen unter anderem von der Immobilie, der Preispositionierung, der Marktnachfrage und den Entscheidungen der Kaufinteressierten ab.

Welche Leistungen können Bestandteil der Leistungsgarantie sein?

Je nach Immobilie, Verkaufsziel und Beauftragung können beispielsweise die Einordnung des möglichen Marktwerts, die Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, die Veröffentlichung auf geeigneten Vermarktungskanälen, die Bearbeitung von Anfragen, die Abstimmung von Besichtigungen sowie Rückmeldungen im vereinbarten Rahmen berücksichtigt werden. Welche Leistungen im Einzelfall vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus den Vertragsunterlagen.

Kann ich die Leistungen vor der Beauftragung besprechen?

Ja. Sie können Ihre Situation zunächst unverbindlich schildern. Anschließend besprechen wir, welche Leistungen für Ihre Immobilie und Ihr Verkaufsziel in Betracht kommen. Eine Entscheidung für einen Maklerauftrag ist damit nicht verbunden.

Wie wird der mögliche Marktwert meiner Immobilie eingeordnet?

Für eine erste fachliche Einordnung können unter anderem Lage, Grundstück, Flächen, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, rechtliche Rahmenbedingungen und die aktuelle Marktsituation betrachtet werden. Als Einstieg kann eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts dienen. Sie ersetzt kein formelles Verkehrswertgutachten und verpflichtet Sie nicht zu einem Maklerauftrag.

Erhalte ich Rückmeldungen zum Verkaufsstand?

Form und Häufigkeit der Rückmeldungen werden im Rahmen der Zusammenarbeit abgestimmt. Relevante Entwicklungen, Anfragen und Besichtigungen werden im vereinbarten Umfang besprochen.

Was passiert bei geringerer Nachfrage?

Die Nachfrage kann von verschiedenen Faktoren abhängen, insbesondere von Immobilie, Preispositionierung, Marktsituation und Finanzierungsmöglichkeiten. Wenn eine Anpassung erwogen wird, besprechen wir die möglichen Gründe und das weitere Vorgehen mit Ihnen. Die Entscheidung über Änderungen treffen Sie.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?

Typischerweise können unter anderem Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Bauunterlagen und Modernisierungsnachweise relevant sein. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Objekt und vom Verkaufsanlass ab. Bei fehlenden Dokumenten prüfen wir, ob eine Anforderung bei den zuständigen Stellen mit Vollmacht möglich und sinnvoll ist.

Wird die Immobilie auf Immobilienportalen veröffentlicht?

Eine Veröffentlichung kann Bestandteil des vereinbarten Vermarktungsumfangs sein, sofern sie für die Immobilie geeignet, rechtlich möglich und im Maklervertrag vorgesehen ist. Auch die Ansprache vorgemerkter Kaufinteressierter aus unserer Datenbank kann im Einzelfall besprochen werden. Eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Besichtigungen kann nicht zugesagt werden.

Werden Kaufinteressierte und Finanzierungsunterlagen geprüft?

Eingehende Anfragen werden im vereinbarten Umfang bearbeitet und eingeordnet. Vor einer Kaufpreisverhandlung können geeignete Finanzierungs- oder Bonitätsunterlagen angefordert werden. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt durch das jeweilige Kreditinstitut. Eine bestimmte Finanzierungszusage oder der Abschluss eines Kaufvertrags kann nicht garantiert werden.

Umfasst die Leistungsgarantie die Vorbereitung des Notartermins und die Übergabe?

Diese Leistungen können Bestandteil des Maklervertrags sein, müssen jedoch konkret vereinbart werden. Sofern vorgesehen, werden immobilienbezogene Informationen für den Notartermin zusammengestellt und mit dem zuständigen Notariat abgestimmt. Die notarielle Vertragsgestaltung und Rechtsberatung obliegen dem Notariat beziehungsweise der Anwaltschaft. Auch die Koordination der Übergabe – etwa Zählerstände, Schlüssel und Übergabeprotokoll – erfolgt, sofern sie vereinbart wurde.

Was kostet der Verkauf mit COLOGNE IMMOBILIEN?

Die konkrete Maklerprovision und ihre Verteilung werden im Maklervertrag festgehalten. Bei bestimmten Verkäufen von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen an Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorgaben der §§ 656c und 656d BGB. Für Gutachten gelten abhängig vom Leistungsumfang gesonderte Vereinbarungen: Kurzgutachten ab 990 €, ausführliches Verkehrswertgutachten ab 2.490 €, jeweils inkl. MwSt. Die Kosten werden vor der Beauftragung transparent besprochen.

Unterstützen Sie auch bei geerbten Immobilien oder Scheidungssituationen?

Ja. Wir besprechen, welche Unterlagen, Eigentumsverhältnisse und Beteiligten für die Vorbereitung berücksichtigt werden sollten. Rechtsfragen klären Sie mit Ihrer Anwaltschaft oder dem Notariat; steuerliche Fragen besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Muss ich mich sofort für eine Zusammenarbeit entscheiden?

Nein. Sie können Ihre Situation zunächst unverbindlich schildern und mögliche nächste Schritte besprechen. Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts verpflichtet Sie nicht zu einem Maklerauftrag.

Ihre Immobilie. Ihre Entscheidung.

Sie möchten den möglichen Marktwert Ihrer Immobilie einordnen oder die Leistungsgarantie persönlich besprechen?

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern Rückruf anfordern

Was ist Ihre Immobilie wert? Finden Sie es jetzt heraus.

Starten Sie die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – in wenigen Schritten, direkt hier. Auf Basis amtlicher Bodenrichtwerte (BORIS-NRW) über unser Portal WERTATLAS.NRW.

Kostenlos und unverbindlich

Was ist Ihre Immobilie wert?

Zwei Wege zu Ihrer Werteinschätzung – wählen Sie, was zu Ihrer Situation passt.

Genau · mit Ortstermin

COLOGNE IMMOBILIEN

Genaue Wertermittlung vom zertifizierten Gutachter

  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter
  • Vor-Ort-Begehung und Prüfung aller Unterlagen
  • Rückmeldung werktags innerhalb von 24 Stunden
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen☎ Telefontermin mit dem Gutachter buchen

Hinweis: WERTATLAS.NRW wird von der COLOGNE IMMOBILIEN GmbH betrieben. Das Portal ordnet Ihre Immobilie mit den einschlägigen amtlichen Bodenrichtwerten in erster Instanz grob ein und gibt Ihnen so eine kostenlose Orientierung. Die genaue Wertermittlung erfolgt durch unsere gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter mit einer Begehung vor Ort.

Die Ersteinschätzung ist kein formelles Verkehrswertgutachten und verpflichtet Sie nicht zu einem Maklerauftrag.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind ausschließlich die jeweils vereinbarten Vertragsunterlagen.