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Wissen · Immobilien-Lexikon

Immobilien-Begriffe, erklärt vom Gutachter

Bodenrichtwert, Auflassungsvormerkung, Beleihungswert – wer eine Immobilie verkauft oder bewerten lässt, begegnet Begriffen, die über viel Geld entscheiden. Hier erklären wir die wichtigsten davon: kurz, präzise und ohne Fachchinesisch.

Der Unterschied: Diese Definitionen stammen nicht aus einer Redaktion, sondern von einem gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter.

Kategorie 1

Wert & Bewertung

Die Begriffe, mit denen Ihr Verkaufspreis steht und fällt.

Bewertung

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter in einer Bodenrichtwertzone. Er wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und ist eine zentrale Grundlage jeder Wertermittlung – in NRW einsehbar über das Portal BORIS.NRW.

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Bewertung

Verkehrswert (Marktwert)

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er wird nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt.

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Bewertung

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen möglichst ähnlicher Objekte abgeleitet. Es ist das Standardverfahren für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser, sofern genügend Vergleichspreise vorliegen.

Bewertung

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie aus ihren nachhaltig erzielbaren Erträgen – vor allem bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern. Bodenwert und Gebäudeertragswert werden dabei getrennt betrachtet.

Bewertung

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren leitet den Immobilienwert aus den Herstellungskosten des Gebäudes (abzüglich Alterswertminderung) plus Bodenwert ab. Es kommt vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz, wenn Vergleichspreise fehlen.

Bewertung

Beleihungswert

Der Beleihungswert ist der Wert, den eine Bank einer Immobilie für die Kreditvergabe dauerhaft beimisst. Er liegt in der Regel unter dem Verkehrswert, weil Banken Sicherheitsabschläge vornehmen – wichtig für Käufer wie Verkäufer bei der Finanzierungsprüfung.

Bewertung

Liegenschaftszinssatz

Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Wert einer Immobilie im Ertragswertverfahren marktüblich verzinst wird. Er wird von den Gutachterausschüssen aus Kaufpreisen abgeleitet und spiegelt das Risiko einer Objektart und Lage wider.

Bewertung

ImmoWertV

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt bundeseinheitlich, nach welchen Grundsätzen und Verfahren der Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln ist – Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren inklusive aller Wertansätze.

Kategorie 2

Verkauf & Vertrag

Vom Grundbuch bis zum Notartermin – was im Verkaufsprozess rechtlich zählt.

Verkauf

Grundbuch

Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Grundstücke beim Amtsgericht. Es dokumentiert Eigentümer, Belastungen (Abteilung III: Grundschulden, Hypotheken) und Rechte Dritter (Abteilung II: z. B. Wegerechte). Für den Verkauf ist ein aktueller Grundbuchauszug unverzichtbar.

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Verkauf

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, mit dem eine Immobilie als Kreditsicherheit dient. Beim Verkauf wird sie in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht – oder mit Zustimmung der Bank vom Käufer übernommen.

Verkauf

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer nach der Beurkundung im Grundbuch ab: Der Verkäufer kann die Immobilie nicht mehr anderweitig verkaufen oder belasten. Sie ist der übliche Zwischenschritt zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung.

Verkauf

Maklerprovision (§§ 656c, 656d BGB)

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 die gesetzliche Provisionsteilung: Vereinbart der Makler mit beiden Seiten eine Provision, muss sie für beide gleich hoch sein – Käufer und Verkäufer zahlen in der Regel je zur Hälfte.

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Verkauf

Energieausweis

Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben: Schon in der Immobilienanzeige müssen Pflichtangaben daraus genannt werden, spätestens bei der Besichtigung ist er unaufgefordert vorzulegen. Es gibt ihn als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis.

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Verkauf

Kaufnebenkosten

Zum Kaufpreis kommen für Käufer regelmäßig Grunderwerbsteuer (in NRW 6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls die hälftige Maklerprovision hinzu. Verkäufer sollten diese Größenordnung kennen, weil sie das Budget der Käufer – und damit die Preisverhandlung – direkt beeinflusst.

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Verkauf

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf und regelt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Beim Wohnungsverkauf gehört sie zu den Unterlagen, die Käufer und deren Banken immer anfordern.

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Verkauf

Bieterverfahren

Beim Bieterverfahren geben Interessenten innerhalb einer festgelegten Frist Gebote für eine Immobilie ab. Es eignet sich für stark nachgefragte Objekte und schafft einen transparenten, marktgerechten Preisfindungsprozess – der Verkäufer bleibt dabei frei, ein Gebot anzunehmen oder nicht.

Verkauf

Wohnflächenberechnung

Die Wohnfläche wird üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet – mit klaren Regeln etwa für Dachschrägen, Balkone und Terrassen. Falsche Wohnflächenangaben gehören zu den häufigsten Streitpunkten nach dem Verkauf und können Rückforderungen auslösen.

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Verkauf

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht gehört das Gebäude dem Erbbauberechtigten, das Grundstück aber einem Dritten, an den ein Erbbauzins gezahlt wird. Verkauf und Bewertung folgen eigenen Regeln – etwa zur Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags.

Verkauf

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis in besonderen Konstellationen abgewickelt wird. Der Regelfall ist heute allerdings die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung – das Anderkonto kommt nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse zum Einsatz.

Verkauf

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf an und beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % des Kaufpreises. Sie wird vom Finanzamt nach der Beurkundung festgesetzt; erst mit der Zahlung stellt das Finanzamt die für die Eigentumsumschreibung nötige Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Alexander Motyl – Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN

Fachlich geprüft von Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M.

Alle Definitionen in diesem Lexikon werden von unserem Geschäftsführer verantwortet – gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030).

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Häufige Fragen

Fragen zum Lexikon

Ersetzt das Lexikon eine persönliche Beratung?
Nein. Das Lexikon erklärt Begriffe allgemein und ersetzt weder eine Wertermittlung für Ihr konkretes Objekt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Für steuerliche Fragen empfehlen wir eine Steuerberatung; für Ihre Immobilie bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts an.
Warum stammen die Definitionen von einem Gutachter?
Viele Immobilien-Lexika im Netz werden redaktionell erstellt. Unsere Definitionen verantwortet ein gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter, der die Begriffe täglich in Wertermittlungen und Verkäufen anwendet – das sorgt für fachliche Präzision statt bloßer Wiedergabe.
Kommen weitere Begriffe hinzu?
Ja, das Lexikon wächst laufend. Den Anfang machen die Begriffe, die für Eigentümer beim Verkauf und bei der Bewertung in Köln und im Rhein-Erft-Kreis am wichtigsten sind. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, schreiben Sie uns gern.

Von der Theorie zu Ihrer Immobilie

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