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Ratgeber · Unterlagen

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Hausverkauf?

Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe, warum Immobilienverkäufe stocken – oder Käufer-Finanzierungen platzen. Diese Checkliste zeigt Ihnen, was Sie wirklich brauchen, wo Sie es in Köln und im Rhein-Erft-Kreis bekommen und was wir Ihnen komplett abnehmen.

Zur ChecklisteUnterlagen beschaffen lassen

Der entscheidende Punkt, den viele Eigentümer unterschätzen: Die Bank des Käufers prüft Ihre Unterlagen strenger als der Käufer selbst. Ohne vollständige, aktuelle Dokumente gibt es keine Finanzierungszusage – und ohne Finanzierungszusage keinen Notartermin. Wer die Unterlagen vor der Vermarktung komplett hat, verkauft messbar reibungsloser.

Checkliste · Teil 1

Pflicht-Unterlagen für jede Immobilie

Diese Dokumente brauchen Sie in jedem Fall – egal ob Haus oder Wohnung.

Aktueller Grundbuchauszug
Nicht älter als drei Monate. Zeigt Eigentümer, Belastungen (Abt. III) und Rechte Dritter (Abt. II).
Grundbuchamt beim Amtsgericht
Energieausweis
Gesetzliche Pflicht: Kennwerte schon in der Anzeige, Vorlage spätestens bei der Besichtigung. Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
Energieberater / Schornsteinfeger
Amtliche Flurkarte / Liegenschaftskarte
Zeigt Lage und Zuschnitt des Grundstücks. Banken verlangen sie fast immer.
Katasteramt (Köln bzw. Rhein-Erft-Kreis)
Grundriss, Wohnflächenberechnung, Kubatur
Aktuell und maßstabsgetreu – falsche Wohnflächenangaben sind ein klassischer Streitpunkt nach dem Verkauf.
Bauakte / Architekt / wir erstellen neu
Baubeschreibung & Baujahr-Nachweise
Auskunft über Bauweise, Ausstattung, Modernisierungen – Grundlage für Bewertung und Käuferfragen.
Bauakte beim Bauamt
Nachweise über Modernisierungen
Rechnungen zu Dach, Heizung, Fenstern, Bädern – jede belegte Modernisierung stützt Ihren Preis.
Eigene Unterlagen

Checkliste · Teil 2

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
Definiert Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Ohne sie prüft keine Bank eine Wohnungsfinanzierung.
Grundbuchamt / Verwaltung
Protokolle der Eigentümerversammlungen
Üblich sind die letzten drei Jahre – Käufer lesen hier, was im Haus wirklich los ist.
Hausverwaltung
Wirtschaftsplan & Jahresabrechnungen
Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, geplante Maßnahmen – zentrale Zahlen für jeden Käufer.
Hausverwaltung
Aktuelle Hausgeldabrechnung
Belegt die laufenden Kosten der Wohnung.
Hausverwaltung

Checkliste · Teil 3

Bei vermieteten Objekten

Mietverträge inkl. Nachträge
Der Käufer tritt in bestehende Mietverhältnisse ein („Kauf bricht nicht Miete“) – er will genau wissen, worauf.
Eigene Unterlagen
Aktuelle Mietaufstellung
Nettokaltmieten, Nebenkostenvorauszahlungen, Kautionen – Basis der Ertragswertberechnung.
Eigene Unterlagen / Verwaltung
Nebenkostenabrechnungen
Der Nachweis der umlagefähigen Kosten der letzten Jahre.
Eigene Unterlagen / Verwaltung

Unser Service

Wir beschaffen Ihre Unterlagen – komplett und geprüft

Als Sachverständigenbüro und Maklerunternehmen wissen wir nicht nur, welche Unterlagen die Käuferbank verlangt – wir sehen auch sofort, ob inhaltlich etwas nicht stimmt: eine eingetragene Grundschuld, eine abweichende Wohnfläche, ein fehlender Aufteilungsplan. Im Rahmen unseres Verkaufsauftrags übernehmen wir die Beschaffung für Sie.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte – wir fordern alles bei den zuständigen Stellen an
  • Prüfung durch einen gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter
  • Fehlende Grundrisse und Wohnflächenberechnungen lassen wir professionell neu erstellen
  • Energieausweis: Wir koordinieren die Erstellung, falls keiner vorliegt
  • Aufbereitung als vollständiges Käufer- und Bank-Paket

Häufige Fragen

Fragen zu den Verkaufsunterlagen

Was passiert, wenn der Energieausweis fehlt?
Ohne Energieausweis dürfen Sie Ihre Immobilie nicht rechtskonform inserieren – die Pflichtangaben müssen bereits in der Anzeige stehen, und bei Verstößen drohen Bußgelder. Liegt kein Ausweis vor, koordinieren wir die Erstellung für Sie, bevor die Vermarktung startet.
Wie alt darf der Grundbuchauszug sein?
Banken und Notariate erwarten in der Regel einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist. Den aktuellen Auszug beantragen wir im Rahmen des Verkaufsauftrags für Sie beim zuständigen Grundbuchamt.
Ich finde meine Bauunterlagen nicht mehr – was nun?
Das ist häufig und lösbar: Die Bauakte Ihrer Immobilie liegt beim zuständigen Bauamt und kann als Eigentümer eingesehen werden. Fehlende Grundrisse oder Wohnflächenberechnungen lassen wir professionell neu erstellen – oft sogar verkaufsfördernd, weil moderne Grundrisse besser wirken als vergilbte Kopien.
Muss ich Mängel dokumentieren?
Bekannte wesentliche Mängel müssen Sie Käufern gegenüber offenlegen – das Verschweigen kann auch nach dem Verkauf noch zu Rückabwicklung oder Schadensersatz führen. Wir besprechen mit Ihnen, was offenzulegen ist, und binden es strategisch klug in die Vermarktung ein.
Übernehmen Sie die Unterlagenbeschaffung auch ohne Verkaufsauftrag?
Die vollständige Beschaffung und Aufbereitung ist Teil unseres Verkaufsservice. Wenn Sie zunächst nur den Wert Ihrer Immobilie wissen möchten, starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – danach entscheiden Sie in Ruhe über die nächsten Schritte.

Der einfachste erste Schritt

Bevor Sie Ordner wälzen: Lassen Sie uns zuerst über den Wert sprechen. Die Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist kostenlos und unverbindlich – alles Weitere organisieren wir danach gemeinsam. Wie der komplette Verkauf abläuft, zeigt unsere Seite Immobilie verkaufen: Der Ablauf in 10 Schritten.

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