Sachverständigenbüro
Immobiliengutachten bei Erbschaft & Schenkung – Steuern sparen mit § 198 BewG

„Ein Zuhause ist nicht nur ein Ort, sondern ein Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit und Ankommen.“
/ Verkehrswertgutachten für Erbschaft, Schenkung & Nachlass in Köln
Erbschaftsteuer senken: Warum sich ein Gutachten fast immer rechnet
Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen? Dann setzt das Finanzamt den Wert zunächst pauschal im sogenannten Bedarfswertverfahren fest – ohne Besichtigung, ohne Berücksichtigung von Renovierungsstau, Baumängeln oder ungünstigem Zuschnitt. Das Ergebnis liegt gerade bei älteren Objekten häufig deutlich über dem tatsächlichen Marktwert – und Sie zahlen zu viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Genau hier greift § 198 BewG: Sie dürfen dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – durch das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter erfüllen wir diese gesetzliche Anforderung; unsere Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden von den Finanzämtern in Köln und dem Rhein-Erft-Kreis anerkannt.
Ein Rechenbeispiel (Muster): Setzt das Finanzamt 480.000 € an, weist das Gutachten aber 420.000 € nach, sinkt die Bemessungsgrundlage um 60.000 € – das spart je nach Steuerklasse und Freibetrag mehrere tausend Euro Steuern. Die Gutachtenkosten (Vollgutachten ab 2.490 €) amortisieren sich damit in den meisten Fällen um ein Vielfaches.
Ihre Vorteile mit unserem Sachverständigen-büro
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Verkauf. Unser Sachverständigenbüro bietet Ihnen die notwendige Kompetenz und Transparenz, um den Verkehrswert Ihrer Immobilie realistisch einzuschätzen. Mit unserer Unterstützung legen Sie die Basis für eine gezielte Vermarktung und gesteigerte Verkaufschancen.
Fachliche Kompetenz
Unsere zertifizierten Gutachter führen Wertermittlungen nach den neuesten gesetzlichen Standards durch und garantieren Ihnen exakte Ergebnisse.
Gesteigerte Verkaufschancen
Ein fair und realistisch angesetzter Preis steigert das Interesse potenzieller Käufer und sorgt für einen schnelleren Verkaufsprozess.
Gründliche Analyse
Bevor Ihre Immobilie vermarktet wird, erstellen wir eine detaillierte Bewertung und klären Sie über alle Chancen und Möglichkeiten auf.
Transparente Kommunikation
Wir halten Sie über alle Schritte der Bewertung auf dem Laufenden und erklären Ihnen verständlich, wie sich der Wert Ihrer Immobilie zusammensetzt.
Unser Service
im Überblick
Kostenfreie
Wertermittlung
-
Mehr erfahren
- Einfacher Marktwert in Wertspanne
- Sofortige Lieferung per Mail
- Eckdaten des Objektes
- einfaches Vergleichswertverfahren
- für Orientierung des aktuellen immobilienwertes
Zertifiziertes
Kurzgutachten – ab 990 €
(ab 995,00 €)
Mehr erfahren
- Differenzierter Marktwert
- Lieferung innerhalb von fünf Werktagen nach Vor-Ort-Begehung
- Vor-Ort-Begehung durch zertifizierten Gutachter aus dem Hause COLOGNE Immobilien
- Fotodokumentation und Aufnahme der BOGs (Auskunft über erkennbare Mängel & Schäden sowie wertsteigernden Objekteigenschaften)
- Berücksichtigung von Mietverhältnissen
Verkehrswert-
gutachten – ab 2.490 €
(ab 2.300 €)
Mehr erfahren
- Verkehrswertberechnung gemäß §194 BauGB
- Lieferung innerhalb von 14 Werktagen nach Vor-Ort-Begehung
- Vor-Ort-Begehung durch zertifizierten Gutachter aus dem Hause COLOGNE Immobilien
- Fotodokumentation und Aufnahme der BOGs (Auskunft über erkennbare Mängel & Schäden sowie wertsteigernden Objekteigenschaften)
- Prüfung Altlastenkataster und Baulastverzeichnis
- Prüfung der bauplanungs- und abgaberechtlichen Situationen
- Berücksichtigung von Mietverhältnissen
- Bewertung von sonstigen Lasten
- bei Behörden oder Rechtsstreitigkeiten verwendbar

Individuelle Betreuung
Jede Immobilie ist einzigartig. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Anforderungen Ihrer Immobilie abgestimmt sind.

Erfahrung und Verlässlichkeit
Mit unserer langjährigen Expertise im Immobilienmarkt und bewährten Methoden garantieren wir Ihnen eine professionelle und vertrauenswürdige Zusammenarbeit.

Zukunftssichere Einschätzungen
Unsere Bewertungen berücksichtigen nicht nur den aktuellen Marktwert, sondern auch städtebauliche Entwicklungen und mögliche Wertsteigerungen, um Ihnen eine langfristige Perspektive zu bieten.
Professionelle Bewertung
– So arbeiten wir
So kommen Sie in vier Schritten zum steuerlich anerkannten Gutachten:
1. Kostenloses Erstgespräch: Wir prüfen Ihren Steuerbescheid bzw. die Bedarfsbewertung des Finanzamts und schätzen ehrlich ein, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.
2. Ortstermin & Unterlagen: Besichtigung des geerbten Objekts, Dokumentation von Zustand, Mängeln und Renovierungsstau – genau die Faktoren, die das Finanzamt pauschal nicht berücksichtigt.
3. Gutachten nach § 194 BauGB: Wertermittlung nach ImmoWertV auf den steuerlichen Bewertungsstichtag (Todestag bzw. Tag der Schenkung).
4. Einreichung beim Finanzamt: Sie erhalten das gebundene Gutachten zur Vorlage – auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrem Steuerberater ab.
Häufige Fragen zum Gutachten bei Erbschaft & Schenkung
Wann lohnt sich ein Gutachten für das Finanzamt?
Immer dann, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert spürbar über dem realen Marktwert liegt – typisch bei unrenovierten, vermieteten oder in die Jahre gekommenen Objekten sowie bei ungünstigen Grundstückszuschnitten. Schon ab etwa 30.000–50.000 € Wertdifferenz übersteigt die Steuerersparnis meist die Gutachtenkosten.
Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?
Ja – § 198 BewG verlangt ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines zertifizierten bzw. öffentlich bestellten Sachverständigen. Unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllt genau diese Anforderung.
Was kostet das Gutachten?
Das gerichtsfeste Vollgutachten gibt es ab 2.490 € zum Festpreis. Für die Vorlage beim Finanzamt nach § 198 BewG ist das Vollgutachten erforderlich; das Kurzgutachten (ab 990 €) eignet sich für interne Entscheidungen, z. B. die Auseinandersetzung unter Miterben.
Welche Frist muss ich beachten?
Gegen den Feststellungsbescheid läuft eine Einspruchsfrist von einem Monat. Das Gutachten kann aber auch noch im Einspruchsverfahren eingereicht werden – sprechen Sie uns früh an, damit der Bewertungsstichtag sauber getroffen wird.
Gilt das auch für Schenkungen?
Ja. Für Schenkungsteuer gelten dieselben Bewertungsregeln – der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG funktioniert identisch, Stichtag ist der Tag der Schenkung.
Umfassende
Analyse
Bevor wir Ihr Objekt vermarkten, prüfen wir Lage, Zustand, Renovierungsbedarf und weitere wertrelevante Faktoren.
Berücksichtigung der
ImmoWert-Verordnung
Diese regelt, wie städtebauliche Entwicklungen und energetische Eigenschaften in die Bewertung einfließen.
Präzise Bewertungs-
verfahren
Wir setzen auf bewährte Methoden wie das Vergleichswertverfahren, um Ihnen fundierte Ergebnisse zu liefern.
Das sagen unsere Kunden über uns
Unsere Kunden schätzen unseren Service und teilen ihre Erfahrungen – überzeugen Sie sich selbst!