Hauptstr. 19 - 21 50226 Frechen

Immobilien-Lexikon · Verkehrswert (Marktwert)

Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?

Definition in einem Satz

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Was hinter der Definition steckt

Drei Elemente der gesetzlichen Definition sind entscheidend. Erstens der Stichtag: Der Verkehrswert gilt für einen konkreten Tag – Märkte bewegen sich, ein zwei Jahre altes Gutachten bildet den heutigen Markt nicht mehr ab. Zweitens der gewöhnliche Geschäftsverkehr: Gemeint ist ein normaler Verkauf ohne Zeitdruck und ohne Sondersituation. Drittens bleiben persönliche Verhältnisse außen vor – was die Immobilie Ihnen emotional bedeutet oder was Sie einst investiert haben, spielt für den Verkehrswert keine Rolle.

So wird der Verkehrswert ermittelt

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gibt drei normierte Verfahren vor: das Vergleichswertverfahren (Standard bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern, wenn genügend Vergleichspreise vorliegen), das Ertragswertverfahren (bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern, ausgehend von den nachhaltig erzielbaren Erträgen) und das Sachwertverfahren (vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, ausgehend von Herstellungskosten und Bodenwert). Welches Verfahren – oder welche Kombination – sachgerecht ist, entscheidet der Sachverständige nach Objektart und Datenlage.

Verkehrswert, Angebotspreis, Kaufpreis – drei verschiedene Zahlen

Der Angebotspreis ist eine Strategiegröße, der Kaufpreis ein Verhandlungsergebnis – der Verkehrswert dagegen eine begründete, nachvollziehbare Feststellung. Automatische Online-Schätzungen liefern erste Anhaltspunkte, ersetzen aber keine Ortsbesichtigung und keine Würdigung von Zustand, Rechten und Besonderheiten.

Unser Angebot: Die Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Wo ein belastbares Dokument gebraucht wird – Erbauseinandersetzung, Scheidung, Finanzamt – erstellen wir Gutachten zum Festpreis: Kurzgutachten ab 990 €, Vollgutachten ab 2.490 €.
Alexander Motyl – Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN

Fachlich verantwortet von Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M.

Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis.

Frage stellen

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Verkehrswert (Marktwert)

Wer darf den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln?
Eine Wertauskunft kann grundsätzlich jeder geben – belastbar für Gerichte, Behörden oder das Finanzamt wird eine Verkehrswertermittlung jedoch erst durch nachgewiesene Qualifikation, etwa durch einen gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter, der nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) arbeitet.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Bei uns gelten Festpreise: Kurzgutachten ab 990 €, Vollgutachten ab 2.490 €. Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts geht jedem Auftrag voraus – so wissen Sie vorher, welche Gutachtenform Ihr Anliegen wirklich erfordert.
Brauche ich für den Verkauf ein vollständiges Gutachten?
Für den reinen Verkauf meist nicht – hier genügt in der Regel eine fundierte Marktwerteinschätzung als Preisgrundlage. Ein vollständiges Gutachten ist sinnvoll, wenn das Dokument Dritten standhalten muss: bei Erbauseinandersetzungen, im Scheidungsverfahren oder gegenüber dem Finanzamt.

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.

Jetzt Wert-Check startenZurück zum Lexikon