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Wohnung verkaufen · Köln & Rhein-Erft-Kreis

Wohnung verkaufen heißt: Die Papiere entscheiden mit.

Bei einer Eigentumswohnung kaufen Interessenten nicht nur Räume – sie kaufen sich in eine Eigentümergemeinschaft ein. Teilungserklärung, Protokolle, Rücklagen: Wer diese Themen souverän beherrscht, verkauft schneller und zu besseren Konditionen. Genau das ist unser Handwerk.

Kostenlosen Wohnungs-Wert-Check startenPersönliche Beratung

Käuferbanken prüfen bei Wohnungen doppelt: die Wohnung selbst – und die Eigentümergemeinschaft dahinter. Eine gepflegte WEG mit solider Rücklage ist bares Geld wert; fehlende Protokolle kosten Wochen. Deshalb beginnt unser Wohnungsverkauf mit der Aufbereitung genau dieser Unterlagen, noch bevor die erste Anzeige erscheint.

Zwei Wege, ein Ziel

Selbstgenutzt oder vermietet – wir verkaufen beides richtig

Selbstnutzer

Ihre Wohnung, Ihr nächster Schritt

Ob Vergrößerung, Verkleinerung oder Ortswechsel: Wir bewerten Ihre Wohnung nach dem Vergleichswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – dem Standard bei Eigentumswohnungen – und inszenieren sie für die Zielgruppe, die in Ihrem Veedel wirklich sucht.

Kapitalanleger

Vermietete Wohnung verkaufen

Vermietete Wohnungen haben einen eigenen Käufermarkt – Anleger rechnen mit Faktor, Rendite und Mietentwicklung. Wir bereiten die Zahlen professionell auf (Mietvertrag, Hausgeld, Rücklage) und sprechen gezielt unsere vorgemerkten Anleger an. Wichtig: „Kauf bricht nicht Miete“ – Ihr Mieter bleibt geschützt, der Verkauf läuft trotzdem geordnet.

Unser Vorsprung

Das WEG-Paket: fertig, bevor Käufer fragen

Diese Unterlagen entscheiden beim Wohnungsverkauf über das Tempo – wir beschaffen und prüfen sie komplett, als Teil unseres Verkaufsauftrags:

Zur kompletten Unterlagen-Checkliste
  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklagenstand
  • Aktuelle Hausgeldabrechnung
  • Energieausweis und Grundbuchauszug

Häufige Fragen

Fragen zum Wohnungsverkauf

Was ist meine Wohnung in Köln wert?
Das beantworten wir mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – bei Eigentumswohnungen vorrangig nach dem Vergleichswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), gestützt auf tatsächliche Verkaufspreise vergleichbarer Wohnungen und unsere Marktdaten aus WERTATLAS.NRW.
Kann ich meine vermietete Wohnung verkaufen?
Ja, jederzeit. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein („Kauf bricht nicht Miete"). Vermietete Wohnungen verkaufen wir gezielt an Kapitalanleger – mit professionell aufbereiteten Ertragszahlen. Ihren Mieter informieren wir, wenn Sie es wünschen, mit Fingerspitzengefühl.
Muss ich die Eigentümergemeinschaft informieren?
Eine generelle Zustimmungspflicht der WEG besteht nur, wenn die Teilungserklärung eine sogenannte Veräußerungszustimmung (meist durch den Verwalter) vorsieht – das prüfen wir für Sie direkt in Ihrer Teilungserklärung, bevor die Vermarktung startet.
Was mindert den Wert einer Eigentumswohnung?
Typische Faktoren sind ein Instandhaltungsstau am Gemeinschaftseigentum, geringe Rücklagen, ungeklärte Beschlüsse oder Abweichungen zwischen Aufteilungsplan und tatsächlichem Zustand. Vieles davon lässt sich vor der Vermarktung klären – genau dafür ist unsere Unterlagen-Prüfung da.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf?
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung an Verbraucher gilt die gesetzliche Provisionsteilung nach §§ 656c und 656d BGB: Käufer und Verkäufer tragen die Provision in der Regel je zur Hälfte – fällig erst mit notariellem Kaufvertrag.

Ihre Wohnung, richtig verkauft

Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – für selbstgenutzte und vermietete Wohnungen. Begriffe wie Teilungserklärung erklärt unser Lexikon.

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