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Immobilien-Lexikon · Grundbuch

Das Grundbuch: Aufbau, Auszug und Bedeutung beim Verkauf

Definition in einem Satz

Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Grundstücke beim Amtsgericht – es dokumentiert Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter und genießt öffentlichen Glauben.

So ist das Grundbuch aufgebaut

Jedes Grundbuchblatt folgt derselben Struktur: Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück nach Gemarkung, Flur und Flurstück. Abteilung I nennt die Eigentümer und den Rechtsgrund ihres Erwerbs. Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen – etwa Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch oder Vormerkungen. Abteilung III führt die Grundpfandrechte auf: Grundschulden und Hypotheken, mit denen die Immobilie als Kreditsicherheit dient.

Der Grundbuchauszug beim Verkauf

Für den Verkauf brauchen Sie einen aktuellen Auszug – Banken und Notariate erwarten üblicherweise ein Dokument, das nicht älter als drei Monate ist. Als Eigentümer erhalten Sie den Auszug jederzeit beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts; Dritte müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und überschaubar: 10 Euro für den einfachen, 20 Euro für den beglaubigten Auszug.

Unser Service: Im Rahmen des Verkaufsauftrags beantragen wir den aktuellen Auszug für Sie und prüfen ihn fachlich – bevor Käufer oder Banken Fragen stellen.

Was Einträge für Ihren Verkauf bedeuten

Eine eingetragene Grundschuld ist kein Hindernis: Sie wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht – die Abwicklung koordiniert das Notariat. Wertrelevanter sind Einträge in Abteilung II: Ein eingetragenes Wohnrecht oder ein Wegerecht mindert je nach Ausgestaltung den erzielbaren Preis und muss in der Wertermittlung berücksichtigt werden. Genau deshalb gehört der Blick ins Grundbuch bei uns an den Anfang jeder Bewertung, nicht an ihr Ende.

Alexander Motyl – Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN

Fachlich verantwortet von Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M.

Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Grundbuch

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug in Köln oder im Rhein-Erft-Kreis?
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Als Eigentümer erhalten Sie den Auszug auf Antrag – persönlich, schriftlich oder je nach Gericht auch elektronisch. Im Rahmen unseres Verkaufsauftrags übernehmen wir die Beantragung für Sie.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt: 10 Euro für den einfachen Auszug, 20 Euro für den beglaubigten. Für Verkauf und Käuferfinanzierung genügt in vielen Fällen der einfache Auszug; was die Bank des Käufers verlangt, klären wir im Prozess.
Muss eine alte Grundschuld vor dem Verkauf gelöscht werden?
Nicht vorab. Üblicherweise wird die Grundschuld bei der Kaufabwicklung aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht – das Notariat holt dafür die Löschungsbewilligung der Bank ein. Die Löschungskosten für Altrechte trägt üblicherweise der Verkäufer.

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.

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