Immobilien-Lexikon · Wohnflächenberechnung
Definition in einem Satz
Die Wohnfläche wird üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet – mit klaren Regeln für Dachschrägen, Balkone und Nebenräume; falsche Angaben gehören zu den häufigsten Streitpunkten nach dem Verkauf.
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen Grundflächen von Räumen mit einer lichten Höhe ab zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und unter einem Meter gar nicht – das betrifft vor allem Dachgeschosse. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit einem Viertel, höchstens mit der Hälfte ihrer Fläche angesetzt. Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage sind Zubehörräume und zählen nicht zur Wohnfläche.
Die Wohnfläche steht im Exposé, oft auch im Kaufvertrag – und sie ist ein zentraler Preisfaktor. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die tatsächliche Fläche deutlich kleiner ist als angegeben, drohen Gewährleistungsansprüche bis hin zur Kaufpreisminderung. Alte Berechnungen aus Bauakten sind häufig nach überholten Methoden erstellt oder bilden spätere Umbauten nicht ab.
Neben der Wohnflächenverordnung existiert die DIN 277, die Grundflächen ohne die wohnflächentypischen Abschläge erfasst – sie liefert daher regelmäßig höhere Zahlen. Für Verkauf und Vermietung von Wohnraum ist die WoFlV der anerkannte Maßstab. Wichtig ist vor allem eines: Im Exposé und im Kaufvertrag muss klar sein, nach welcher Methode gerechnet wurde.

Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis.
Häufige Fragen
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