Immobilien-Lexikon · Kaufnebenkosten
Definition in einem Satz
Zum Kaufpreis kommen für Käufer in Nordrhein-Westfalen regelmäßig die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls die hälftige Maklerprovision hinzu.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises – der größte Einzelposten. Notar- und Grundbuchkosten schlagen zusammen üblicherweise mit etwa 1,5 bis 2 Prozent zu Buche; sie sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. Hinzu kommt bei Vermittlung durch einen Makler in der Regel die hälftige Provision nach der gesetzlichen Teilung der §§ 656c und 656d BGB.
Die Nebenkosten bestimmen mit, was Käufer sich leisten können: Banken finanzieren die Nebenkosten in der Regel nicht mit – Käufer müssen sie als Eigenkapital mitbringen. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro fallen allein 32.500 Euro Grunderwerbsteuer an, dazu Notar- und Grundbuchkosten von grob 8.000 bis 10.000 Euro. Wer als Verkäufer diese Rechnung versteht, versteht auch das Verhalten der Interessenten in der Preisverhandlung – und kann die eigene Preisstrategie realistischer festlegen.
Die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Grundbuchkosten des Erwerbs trägt üblicherweise der Käufer. Der Verkäufer übernimmt typischerweise die Kosten für die Löschung eigener Altlasten im Grundbuch, etwa einer abbezahlten Grundschuld. Die Maklerprovision wird bei Verbrauchergeschäften über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in der Regel hälftig geteilt.

Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis.
Häufige Fragen
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