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Immobilien-Lexikon · Teilungserklärung

Die Teilungserklärung: das Grundgesetz Ihrer Eigentumswohnung

Definition in einem Satz

Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf und legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist – beim Wohnungsverkauf verlangen Käufer und Banken sie immer.

Was die Teilungserklärung regelt

Die Teilungserklärung ist das rechtliche Fundament jeder Eigentumswohnung. Sie definiert das Sondereigentum (Ihre Wohnung selbst), das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen) und etwaige Sondernutzungsrechte, etwa an Stellplätzen oder Gartenanteilen. Zu ihr gehören der Aufteilungsplan – die amtlich beglaubigte Bauzeichnung mit Nummerierung aller Einheiten – und die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Meist enthält sie zudem die Gemeinschaftsordnung mit den Spielregeln der Eigentümergemeinschaft.

Warum sie beim Verkauf so wichtig ist

Keine Bank finanziert eine Eigentumswohnung ohne Teilungserklärung – sie gehört deshalb von Anfang an in Ihr Verkaufspaket. Käufer prüfen darin sehr genau, was tatsächlich mitverkauft wird: Ist der Stellplatz Sondereigentum oder nur ein Sondernutzungsrecht? Gehört der Kellerraum zur Wohnung? Weicht der tatsächliche Bauzustand vom Aufteilungsplan ab – etwa nach einem Dachausbau –, kann das die Abwicklung erheblich verzögern.

Praxis-Tipp: Wir gleichen Teilungserklärung, Aufteilungsplan und tatsächlichen Zustand vor der Vermarktung ab. So tauchen Abweichungen bei uns auf – und nicht erst bei der Bank des Käufers.

So kommen Sie an das Dokument

Die Teilungserklärung liegt beim Grundbuchamt in den Grundakten und kann von Eigentümern angefordert werden; oft hat auch die Hausverwaltung eine Kopie. Im Rahmen unseres Verkaufsauftrags beschaffen wir sie zusammen mit den übrigen Unterlagen – die vollständige Liste finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste für den Hausverkauf.

Alexander Motyl – Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN

Fachlich verantwortet von Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M.

Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Teilungserklärung

Wo bekomme ich die Teilungserklärung her?
Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts – die Teilungserklärung liegt dort in den Grundakten. Häufig hat auch die Hausverwaltung eine Kopie. Im Rahmen unseres Verkaufsauftrags beschaffen wir das Dokument für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?
Sondereigentum ist das, was Ihnen allein gehört – im Wesentlichen die Räume Ihrer Wohnung. Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümern gemeinsam: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände und zentrale Leitungen. Die genaue Abgrenzung trifft die Teilungserklärung.
Kann eine Teilungserklärung geändert werden?
Grundsätzlich ja, aber der Aufwand ist hoch: Änderungen erfordern in der Regel die Mitwirkung aller Eigentümer und die notarielle Form, bei Eintragungspflicht auch die Änderung im Grundbuch. Für den Verkauf ist deshalb entscheidend, den bestehenden Stand korrekt darzustellen.

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.

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