Immobilien-Lexikon · Teilungserklärung
Definition in einem Satz
Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf und legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist – beim Wohnungsverkauf verlangen Käufer und Banken sie immer.
Die Teilungserklärung ist das rechtliche Fundament jeder Eigentumswohnung. Sie definiert das Sondereigentum (Ihre Wohnung selbst), das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen) und etwaige Sondernutzungsrechte, etwa an Stellplätzen oder Gartenanteilen. Zu ihr gehören der Aufteilungsplan – die amtlich beglaubigte Bauzeichnung mit Nummerierung aller Einheiten – und die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Meist enthält sie zudem die Gemeinschaftsordnung mit den Spielregeln der Eigentümergemeinschaft.
Keine Bank finanziert eine Eigentumswohnung ohne Teilungserklärung – sie gehört deshalb von Anfang an in Ihr Verkaufspaket. Käufer prüfen darin sehr genau, was tatsächlich mitverkauft wird: Ist der Stellplatz Sondereigentum oder nur ein Sondernutzungsrecht? Gehört der Kellerraum zur Wohnung? Weicht der tatsächliche Bauzustand vom Aufteilungsplan ab – etwa nach einem Dachausbau –, kann das die Abwicklung erheblich verzögern.
Die Teilungserklärung liegt beim Grundbuchamt in den Grundakten und kann von Eigentümern angefordert werden; oft hat auch die Hausverwaltung eine Kopie. Im Rahmen unseres Verkaufsauftrags beschaffen wir sie zusammen mit den übrigen Unterlagen – die vollständige Liste finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste für den Hausverkauf.

Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis.
Häufige Fragen
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