Immobilien-Lexikon · Verkehrswert (Marktwert)
Definition in einem Satz
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Drei Elemente der gesetzlichen Definition sind entscheidend. Erstens der Stichtag: Der Verkehrswert gilt für einen konkreten Tag – Märkte bewegen sich, ein zwei Jahre altes Gutachten bildet den heutigen Markt nicht mehr ab. Zweitens der gewöhnliche Geschäftsverkehr: Gemeint ist ein normaler Verkauf ohne Zeitdruck und ohne Sondersituation. Drittens bleiben persönliche Verhältnisse außen vor – was die Immobilie Ihnen emotional bedeutet oder was Sie einst investiert haben, spielt für den Verkehrswert keine Rolle.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gibt drei normierte Verfahren vor: das Vergleichswertverfahren (Standard bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern, wenn genügend Vergleichspreise vorliegen), das Ertragswertverfahren (bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern, ausgehend von den nachhaltig erzielbaren Erträgen) und das Sachwertverfahren (vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, ausgehend von Herstellungskosten und Bodenwert). Welches Verfahren – oder welche Kombination – sachgerecht ist, entscheidet der Sachverständige nach Objektart und Datenlage.
Der Angebotspreis ist eine Strategiegröße, der Kaufpreis ein Verhandlungsergebnis – der Verkehrswert dagegen eine begründete, nachvollziehbare Feststellung. Automatische Online-Schätzungen liefern erste Anhaltspunkte, ersetzen aber keine Ortsbesichtigung und keine Würdigung von Zustand, Rechten und Besonderheiten.

Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis.
Häufige Fragen
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