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Immobilien-Lexikon · Bodenrichtwert

Was ist der Bodenrichtwert?

Definition in einem Satz

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter in einer Bodenrichtwertzone – abgeleitet von den Gutachterausschüssen aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

So entsteht der Bodenrichtwert

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen die sogenannte Kaufpreissammlung: Jeder notariell beurkundete Grundstückskauf wird dort erfasst. Aus diesen realen Transaktionen leiten die Ausschüsse für abgegrenzte Gebiete – die Bodenrichtwertzonen – einen durchschnittlichen Lagewert je Quadratmeter ab. Der Wert bezieht sich auf ein für die Zone typisches Richtwertgrundstück mit definierten Merkmalen, etwa Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung.

In Nordrhein-Westfalen werden die Bodenrichtwerte regelmäßig – in der Regel jährlich – zu einem festen Stichtag neu beschlossen und veröffentlicht.

Warum der Bodenrichtwert für Verkäufer wichtig ist

Der Bodenrichtwert ist eine zentrale Eingangsgröße jeder fundierten Wertermittlung: Im Sachwertverfahren bildet er den Bodenwertanteil, bei unbebauten Grundstücken ist er der Ausgangspunkt der Bewertung, und auch das Finanzamt greift bei Erbschaft- und Schenkungsteuer auf ihn zurück.

Der häufigste Fehler von Eigentümern: Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche rechnen und das Ergebnis für den Grundstückswert halten. Das Richtwertgrundstück ist ein Durchschnittsmodell – weicht Ihr Grundstück in Zuschnitt, Größe, Bebaubarkeit oder Lage innerhalb der Zone ab, muss der Wert fachgerecht angepasst werden. Genau diese Umrechnung ist Sachverständigenarbeit.

Praxis-Tipp: Bei Erbschaft oder Schenkung setzt das Finanzamt oft pauschal auf Basis der Bodenrichtwerte an. Ein Gutachten nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kann einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen – und damit die Steuerlast senken. Die steuerliche Würdigung selbst gehört in die Hände einer Steuerberatung.

Bodenrichtwerte in Köln und im Rhein-Erft-Kreis einsehen

Für Nordrhein-Westfalen sind alle Bodenrichtwerte kostenlos über das amtliche Portal BORIS.NRW einsehbar. In Köln sind die Zonen teils sehr kleinteilig – schon wenige Straßen weiter kann der Richtwert deutlich abweichen, etwa zwischen begehrten Veedeln wie Lindenthal oder Sülz und angrenzenden Lagen. Im Rhein-Erft-Kreis unterscheiden sich die Werte spürbar zwischen den Städten und ihren Ortsteilen, etwa in Frechen, Hürth oder Pulheim.

Alexander Motyl – Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN

Fachlich verantwortet von Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M.

Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Bodenrichtwert

Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
Für Grundstücke in Köln und im Rhein-Erft-Kreis können Sie den Bodenrichtwert kostenlos über das amtliche Portal BORIS.NRW abrufen. Dort sehen Sie die Bodenrichtwertzone, den Wert je Quadratmeter und die Merkmale des zugrunde gelegten Richtwertgrundstücks.
Ist der Bodenrichtwert gleich dem Verkaufspreis meines Grundstücks?
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für ein typisches Grundstück der Zone. Ihr tatsächlicher Grundstückswert kann davon abweichen – etwa wegen Zuschnitt, Größe, Bebaubarkeit oder Lage innerhalb der Zone. Für den Verkaufspreis ist eine fachgerechte Anpassung durch einen Sachverständigen nötig.
Wie oft werden Bodenrichtwerte aktualisiert?
Die Gutachterausschüsse beschließen die Bodenrichtwerte turnusmäßig neu – in Nordrhein-Westfalen in der Regel jährlich zu einem festen Stichtag. Für eine Wertermittlung wird der zum Wertermittlungsstichtag gültige Richtwert herangezogen.

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.

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