Hauptstr. 19 - 21 50226 Frechen

Immobilien-Lexikon · Energieausweis

Energieausweis beim Hausverkauf: Was ist Pflicht?

Definition in einem Satz

Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben: Pflichtangaben müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen, spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei Arten: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre – er ist günstiger, hängt aber vom Heizverhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis wird aus den baulichen Eigenschaften des Gebäudes berechnet (Dämmung, Fenster, Heizungstechnik) und ist aussagekräftiger. Für bestimmte ältere, kleinere Wohngebäude ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben; in vielen anderen Fällen haben Eigentümer die Wahl.

Ihre Pflichten beim Verkauf

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Pflichten klar: Schon in der Immobilienanzeige müssen die wesentlichen Kennwerte aus dem Ausweis genannt werden – unter anderem Energieeffizienzklasse, Endenergiebedarf oder -verbrauch und der wesentliche Energieträger der Heizung. Bei der Besichtigung ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen, nach Vertragsschluss ist er dem Käufer zu übergeben. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

So kommen Sie an den Energieausweis

Ausstellen dürfen ihn qualifizierte Fachleute, etwa Energieberater oder entsprechend qualifizierte Handwerksmeister und Schornsteinfeger. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Liegt für Ihre Immobilie keiner vor, koordinieren wir die Erstellung im Rahmen der Verkaufsvorbereitung – bevor die erste Anzeige erscheint. Mehr dazu auf unserer Seite mit der kompletten Unterlagen-Checkliste für den Hausverkauf.

Alexander Motyl – Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN

Fachlich verantwortet von Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M.

Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis.

Frage stellen

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Energieausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Für den Verkauf muss ein gültiger Ausweis vorliegen – ein abgelaufener Ausweis muss vor der Vermarktung erneuert werden.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – welchen brauche ich?
Für bestimmte ältere, kleinere Wohngebäude ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben; in vielen anderen Fällen besteht Wahlfreiheit. Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom Nutzerverhalten und daher aussagekräftiger – welcher Ausweis für Ihr Objekt nötig und sinnvoll ist, klären wir im Rahmen der Verkaufsvorbereitung.
Was passiert, wenn ich ohne Energieausweis verkaufe?
Fehlende Pflichtangaben in der Anzeige, die nicht erfolgte Vorlage bei der Besichtigung oder die unterlassene Übergabe an den Käufer sind Ordnungswidrigkeiten und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Wir starten die Vermarktung deshalb grundsätzlich erst mit gültigem Ausweis.

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.

Jetzt Wert-Check startenZurück zum Lexikon