Hauptstr. 19 - 21 50226 Frechen

Immobilien-Lexikon · Maklerprovision (§§ 656c, 656d BGB)

Maklerprovision: Kosten und Verteilung vor dem Verkauf klären

Definition in einem Satz

Die Maklerprovision ist die vereinbarte Vergütung für die Maklerleistung. Höhe, Verteilung und Voraussetzungen des Anspruchs hängen von der vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln ab. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Provisionssatz.

Wann die Regeln zur Teilung greifen

Für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten besondere Vorschriften. Die Regeln der §§ 656c und 656d BGB betreffen Konstellationen, in denen der Käufer Verbraucher ist. Sie sind nicht ohne Weiteres auf jedes Gewerbeobjekt oder Mehrfamilienhaus übertragbar.

Ist der Makler in einer solchen Konstellation für beide Seiten tätig und lässt sich von beiden einen Maklerlohn versprechen, müssen die Verpflichtungen nach § 656c BGB gleich hoch sein. Hat nur eine Seite den Maklervertrag geschlossen und sollen Kosten auf die andere Seite abgewälzt werden, gilt § 656d BGB: Höchstens die Hälfte darf weitergegeben werden, die beauftragende Seite bleibt mindestens im gleichen Umfang verpflichtet, und der Anteil der anderen Seite wird erst fällig, wenn die Zahlung der beauftragenden Seite nachgewiesen ist.

Nicht jeder Auftrag bedeutet automatisch „halbe-halbe“

Eine reine Verkäuferprovision kann vereinbart werden; das Angebot ist dann für Käufer provisionsfrei. Ob und wie ein anderer Vertragsaufbau zulässig ist, muss anhand der konkreten Situation geprüft werden. Die bloße Aussage „Der Käufer zahlt immer die Hälfte“ ist daher zu ungenau.

Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedürfen nach § 656a BGB der Textform. Achten Sie auf eine verständliche Vereinbarung, nicht nur auf eine Prozentzahl in einem Exposé.

Verkauf mit klaren Unterlagen vorbereiten

Wir besprechen mit Ihnen Ablauf, Unterlagen und Preisgrundlage. Rechtliche Fragen klären Notariat oder Anwaltschaft.

Verkauf besprechen

Wie Sie die Kosten berechnen

Ein fiktives Beispiel: Bei 500.000 Euro Kaufpreis und einem ausdrücklich als Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer angenommenen Verkäuferanteil von drei Prozent ergeben sich 15.000 Euro. Das ist kein Angebot von COLOGNE IMMOBILIEN und keine Aussage zur üblichen Provision.

Prüfen Sie Bemessungsgrundlage, Umsatzsteuer, Anspruchsvoraussetzungen und mögliche gesonderte Aufwendungen. Eine erfolgsabhängige Provision und vereinbarte Auslagen sind nicht dasselbe. Für Ihre Erlösplanung gehören außerdem Bankablösung und weitere Kosten beim Immobilienverkauf dazu; Ihre eigenen Beträge können Sie im kostenlosen Arbeitsblatt Verkaufserlös zusammenstellen.

Leistungen und Honorar gemeinsam vergleichen

Fragen Sie, welche Vorbereitung, Vermarktung und Begleitung vereinbart werden. Ein niedriger Prozentsatz erklärt für sich genommen nicht, welche Leistungen enthalten sind. Die Seite zum Makleralleinauftrag hilft, den Umfang eines Auftrags einzuordnen. Welche Tätigkeiten wir übernehmen, halten wir vor Beginn schriftlich in unserer Leistungsgarantie fest.

Für einen Verkauf in Frechen oder im Rhein-Erft-Kreis können Sie den Verkaufsservice ansehen und ein Gespräch über Leistung und Kosten vereinbaren. Die konkrete Provisionsvereinbarung muss vor Beauftragung feststehen.

Quellen und Grundlagen: §§ 652 und 656a–656d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

Alle Qualifikationen anzeigen
  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023–2026FOCUS TOP-1.000 Immobilienmakler 2023–2026CAPITAL: TOP-5 Makler in Köln 2025 und 2026F.A.Z.-Institut: TOP Makler 2026

Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 1.100 Gutachten seit 2008.

Kostenlose Ersteinschätzung Rückruf anfordern Frage stellen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Gibt es eine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe?
Nein. Die Höhe ist vertraglich zu klären; besondere gesetzliche Regeln können die Verteilung betreffen.
Gilt die hälftige Teilung für jedes Objekt?
Nein. Die §§ 656c und 656d BGB gelten beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher. Objektart, Käuferstatus und Vertragskonstellation müssen geprüft werden; für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien gelten diese Sonderregeln nicht.

Vom Begriff zum Verkauf

Sie wollen nicht nur nachschlagen, sondern verkaufen?

Brauchen Sie eine belastbare Zahl? Kurzgutachten ab 1.625,54 € · Verkehrswertgutachten ab 3.273 € zzgl. Nebenkosten – jeweils inkl. MwSt., nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.

Jetzt Wert-Check startenZurück zum Lexikon

Sie möchten verkaufen? Immobilie in Köln verkaufen – Ablauf, Leistungen und Provisionsregelung.