Hauptstr. 19 - 21 50226 Frechen

Immobilien-Lexikon · Teilungserklärung

Teilungserklärung: Was ist das, was sie kostet und warum sie beim Wohnungsverkauf entscheidet

Definition in einem Satz

Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf und legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist – beim Wohnungsverkauf verlangen Käufer und Banken sie immer.

Was die Teilungserklärung regelt

Die Teilungserklärung ist das rechtliche Fundament jeder Eigentumswohnung. Sie definiert das Sondereigentum (Ihre Wohnung selbst), das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen) und etwaige Sondernutzungsrechte, etwa an Stellplätzen oder Gartenanteilen. Zu ihr gehören der Aufteilungsplan – die amtlich beglaubigte Bauzeichnung mit Nummerierung aller Einheiten – und die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Meist enthält sie zudem die Gemeinschaftsordnung mit den Spielregeln der Eigentümergemeinschaft.

Warum sie beim Verkauf so wichtig ist

Keine Bank finanziert eine Eigentumswohnung ohne Teilungserklärung – sie gehört deshalb von Anfang an in Ihr Verkaufspaket. Käufer prüfen darin sehr genau, was tatsächlich mitverkauft wird: Ist der Stellplatz Sondereigentum oder nur ein Sondernutzungsrecht? Gehört der Kellerraum zur Wohnung? Weicht der tatsächliche Bauzustand vom Aufteilungsplan ab – etwa nach einem Dachausbau –, kann das die Abwicklung erheblich verzögern.

Praxis-Tipp: Wir gleichen Teilungserklärung, Aufteilungsplan und tatsächlichen Zustand vor der Vermarktung ab. So tauchen Abweichungen bei uns auf – und nicht erst bei der Bank des Käufers.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – vom gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter.

Ersteinschätzung anfragen

So kommen Sie an das Dokument

Die Teilungserklärung liegt beim Grundbuchamt in den Grundakten und kann von Eigentümern angefordert werden; oft hat auch die Hausverwaltung eine Kopie. Im Rahmen unseres Verkaufsauftrags beschaffen wir sie zusammen mit den übrigen Unterlagen – die vollständige Liste finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste für den Hausverkauf.

Teilungserklärung für Haus oder Wohnung: Kosten, Änderung und Beschaffung

Soll ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, braucht es eine notariell beurkundete Teilungserklärung nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz, einen Aufteilungsplan des Architekten und die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamts – die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Aufwand für Plan und Bescheinigung. Eine bestehende Teilungserklärung zu ändern, etwa um Sondernutzungsrechte zu verschieben, erfordert die Zustimmung aller Eigentümer und erneute Beurkundung. Für den Verkauf einer Wohnung brauchen Sie die geltende Fassung samt Aufteilungsplan: Sie liegt beim Verwalter, in Ihren Kaufunterlagen oder in der Grundakte des Grundbuchamts. In Köln gilt für Umwandlungen zusätzlich die Genehmigungspflicht nach § 250 Baugesetzbuch, solange die Landesverordnung für angespannte Wohnungsmärkte greift – hier ist anwaltlicher oder notarieller Rat unverzichtbar.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

Alle Qualifikationen anzeigen
  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023–2026FOCUS TOP-1.000 Immobilienmakler 2023–2026CAPITAL: TOP-5 Makler in Köln 2025F.A.Z.-Institut: TOP Makler 2026

Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.

Kostenlose Ersteinschätzung Telefontermin buchen Frage stellen

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Teilungserklärung

Was ist eine Teilungserklärung – einfach erklärt?
Die Teilungserklärung ist die notarielle Urkunde, mit der ein Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wird. Sie legt fest, was Sondereigentum (Ihre Wohnung) und was Gemeinschaftseigentum ist, welche Sondernutzungsrechte bestehen und wie die Gemeinschaft verwaltet wird. Ohne sie gibt es keine Eigentumswohnung.
Was kostet eine Teilungserklärung?
Die Notarkosten für die Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Grundstückswert; hinzu kommen Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung. Für einen Käufer Ihrer Wohnung entstehen keine Kosten – die Erklärung existiert bereits und wird nur ausgehändigt.
Wo bekomme ich die Teilungserklärung her?
Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts – die Teilungserklärung liegt dort in den Grundakten. Häufig hat auch die Hausverwaltung eine Kopie. Im Rahmen unseres Verkaufsauftrags beschaffen wir das Dokument für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?
Sondereigentum ist das, was Ihnen allein gehört – im Wesentlichen die Räume Ihrer Wohnung. Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümern gemeinsam: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände und zentrale Leitungen. Die genaue Abgrenzung trifft die Teilungserklärung.
Kann eine Teilungserklärung geändert werden?
Grundsätzlich ja, aber der Aufwand ist hoch: Änderungen erfordern in der Regel die Mitwirkung aller Eigentümer und die notarielle Form, bei Eintragungspflicht auch die Änderung im Grundbuch. Für den Verkauf ist deshalb entscheidend, den bestehenden Stand korrekt darzustellen.

Vom Begriff zum Verkauf

Sie wollen nicht nur nachschlagen, sondern verkaufen?

Brauchen Sie eine belastbare Zahl? Kurzgutachten ab 990 € · Verkehrswertgutachten ab 2.490 € – jeweils inkl. MwSt., nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.

Jetzt Wert-Check startenZurück zum Lexikon