Immobilien-Lexikon · Teilungserklärung
Teilungserklärung: Was ist das, was sie kostet und warum sie beim Wohnungsverkauf entscheidet
Definition in einem Satz
Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf und legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist – beim Wohnungsverkauf verlangen Käufer und Banken sie immer.
Was die Teilungserklärung regelt
Die Teilungserklärung ist das rechtliche Fundament jeder Eigentumswohnung. Sie definiert das Sondereigentum (Ihre Wohnung selbst), das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen) und etwaige Sondernutzungsrechte, etwa an Stellplätzen oder Gartenanteilen. Zu ihr gehören der Aufteilungsplan – die amtlich beglaubigte Bauzeichnung mit Nummerierung aller Einheiten – und die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Meist enthält sie zudem die Gemeinschaftsordnung mit den Spielregeln der Eigentümergemeinschaft.
Warum sie beim Verkauf so wichtig ist
Keine Bank finanziert eine Eigentumswohnung ohne Teilungserklärung – sie gehört deshalb von Anfang an in Ihr Verkaufspaket. Käufer prüfen darin sehr genau, was tatsächlich mitverkauft wird: Ist der Stellplatz Sondereigentum oder nur ein Sondernutzungsrecht? Gehört der Kellerraum zur Wohnung? Weicht der tatsächliche Bauzustand vom Aufteilungsplan ab – etwa nach einem Dachausbau –, kann das die Abwicklung erheblich verzögern.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – vom gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter.
Ersteinschätzung anfragenSo kommen Sie an das Dokument
Die Teilungserklärung liegt beim Grundbuchamt in den Grundakten und kann von Eigentümern angefordert werden; oft hat auch die Hausverwaltung eine Kopie. Im Rahmen unseres Verkaufsauftrags beschaffen wir sie zusammen mit den übrigen Unterlagen – die vollständige Liste finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste für den Hausverkauf.
Teilungserklärung für Haus oder Wohnung: Kosten, Änderung und Beschaffung
Soll ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, braucht es eine notariell beurkundete Teilungserklärung nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz, einen Aufteilungsplan des Architekten und die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamts – die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Aufwand für Plan und Bescheinigung. Eine bestehende Teilungserklärung zu ändern, etwa um Sondernutzungsrechte zu verschieben, erfordert die Zustimmung aller Eigentümer und erneute Beurkundung. Für den Verkauf einer Wohnung brauchen Sie die geltende Fassung samt Aufteilungsplan: Sie liegt beim Verwalter, in Ihren Kaufunterlagen oder in der Grundakte des Grundbuchamts. In Köln gilt für Umwandlungen zusätzlich die Genehmigungspflicht nach § 250 Baugesetzbuch, solange die Landesverordnung für angespannte Wohnungsmärkte greift – hier ist anwaltlicher oder notarieller Rat unverzichtbar.

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl
Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“
Alle Qualifikationen anzeigen
- Wirtschaftsjurist (LL.M.)
- Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
- Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
- Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
- International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.
Kostenlose Ersteinschätzung Telefontermin buchen Frage stellen
Häufige Fragen
Fragen zum Thema Teilungserklärung
Was ist eine Teilungserklärung – einfach erklärt?
Was kostet eine Teilungserklärung?
Wo bekomme ich die Teilungserklärung her?
Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?
Kann eine Teilungserklärung geändert werden?
Vom Begriff zum Verkauf
Sie wollen nicht nur nachschlagen, sondern verkaufen?
Brauchen Sie eine belastbare Zahl? Kurzgutachten ab 990 € · Verkehrswertgutachten ab 2.490 € – jeweils inkl. MwSt., nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Was bedeutet das für Ihre Immobilie?
Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.
Jetzt Wert-Check startenZurück zum Lexikon