Immobilien-Lexikon · Wohnflächenberechnung
Wohnfläche berechnen nach Wohnflächenverordnung: Dachschräge, Balkon, Keller – so wird richtig gerechnet
Definition in einem Satz
Die Wohnfläche wird üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet – mit klaren Regeln für Dachschrägen, Balkone und Nebenräume; falsche Angaben gehören zu den häufigsten Streitpunkten nach dem Verkauf.
Die wichtigsten Regeln der Wohnflächenverordnung
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen Grundflächen von Räumen mit einer lichten Höhe ab zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und unter einem Meter gar nicht – das betrifft vor allem Dachgeschosse. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit einem Viertel, höchstens mit der Hälfte ihrer Fläche angesetzt. Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage sind Zubehörräume und zählen nicht zur Wohnfläche.
Warum falsche Wohnflächenangaben teuer werden
Die Wohnfläche steht im Exposé, oft auch im Kaufvertrag – und sie ist ein zentraler Preisfaktor. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die tatsächliche Fläche deutlich kleiner ist als angegeben, drohen Gewährleistungsansprüche bis hin zur Kaufpreisminderung. Alte Berechnungen aus Bauakten sind häufig nach überholten Methoden erstellt oder bilden spätere Umbauten nicht ab.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – vom gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter.
Ersteinschätzung anfragenWoFlV oder DIN 277 – zwei verschiedene Ergebnisse
Neben der Wohnflächenverordnung existiert die DIN 277, die Grundflächen ohne die wohnflächentypischen Abschläge erfasst – sie liefert daher regelmäßig höhere Zahlen. Für Verkauf und Vermietung von Wohnraum ist die WoFlV der anerkannte Maßstab. Wichtig ist vor allem eines: Im Exposé und im Kaufvertrag muss klar sein, nach welcher Methode gerechnet wurde.
Wohnfläche berechnen: Dachschräge, Balkon, Keller und die Unterschiede zur DIN 277
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen Flächen unter Dachschrägen zwischen einem und zwei Metern Höhe zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht; Balkone, Terrassen und Loggien in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte; Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage überhaupt nicht. Die DIN 277 dagegen erfasst Grundflächen ohne diese Abschläge – deshalb weist derselbe Grundriss nach DIN 277 oft deutlich mehr Fläche aus als nach WoFlV. Beim Verkauf ist die WoFlV der Maßstab, den Käufer, Banken und Gerichte erwarten; eine zu hoch angegebene Wohnfläche kann nach dem Kauf zur Kaufpreisminderung führen.

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl
Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“
Alle Qualifikationen anzeigen
- Wirtschaftsjurist (LL.M.)
- Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
- Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
- Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
- International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.
Kostenlose Ersteinschätzung Telefontermin buchen Frage stellen
Häufige Fragen
Fragen zum Thema Wohnflächenberechnung
Wie berechne ich die Wohnfläche bei Dachschrägen?
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Wie stark zählen Balkon und Terrasse zur Wohnfläche?
Welche Folgen haben falsche Wohnflächenangaben im Kaufvertrag?
Vom Begriff zum Verkauf
Sie wollen nicht nur nachschlagen, sondern verkaufen?
Brauchen Sie eine belastbare Zahl? Kurzgutachten ab 990 € · Verkehrswertgutachten ab 2.490 € – jeweils inkl. MwSt., nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Was bedeutet das für Ihre Immobilie?
Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.
Jetzt Wert-Check startenZurück zum Lexikon