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Immobilien-Lexikon · Wohnflächenberechnung

Wohnfläche berechnen nach Wohnflächenverordnung: Dachschräge, Balkon, Keller – so wird richtig gerechnet

Definition in einem Satz

Die Wohnfläche wird üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet – mit klaren Regeln für Dachschrägen, Balkone und Nebenräume; falsche Angaben gehören zu den häufigsten Streitpunkten nach dem Verkauf.

Die wichtigsten Regeln der Wohnflächenverordnung

Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen Grundflächen von Räumen mit einer lichten Höhe ab zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und unter einem Meter gar nicht – das betrifft vor allem Dachgeschosse. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit einem Viertel, höchstens mit der Hälfte ihrer Fläche angesetzt. Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage sind Zubehörräume und zählen nicht zur Wohnfläche.

Warum falsche Wohnflächenangaben teuer werden

Die Wohnfläche steht im Exposé, oft auch im Kaufvertrag – und sie ist ein zentraler Preisfaktor. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die tatsächliche Fläche deutlich kleiner ist als angegeben, drohen Gewährleistungsansprüche bis hin zur Kaufpreisminderung. Alte Berechnungen aus Bauakten sind häufig nach überholten Methoden erstellt oder bilden spätere Umbauten nicht ab.

Praxis-Tipp: Verlassen Sie sich nicht ungeprüft auf die Quadratmeterzahl aus alten Unterlagen. Wir prüfen vorhandene Berechnungen im Rahmen der Verkaufsvorbereitung und lassen die Wohnfläche bei Zweifeln professionell neu aufmessen.

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WoFlV oder DIN 277 – zwei verschiedene Ergebnisse

Neben der Wohnflächenverordnung existiert die DIN 277, die Grundflächen ohne die wohnflächentypischen Abschläge erfasst – sie liefert daher regelmäßig höhere Zahlen. Für Verkauf und Vermietung von Wohnraum ist die WoFlV der anerkannte Maßstab. Wichtig ist vor allem eines: Im Exposé und im Kaufvertrag muss klar sein, nach welcher Methode gerechnet wurde.

Wohnfläche berechnen: Dachschräge, Balkon, Keller und die Unterschiede zur DIN 277

Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen Flächen unter Dachschrägen zwischen einem und zwei Metern Höhe zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht; Balkone, Terrassen und Loggien in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte; Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage überhaupt nicht. Die DIN 277 dagegen erfasst Grundflächen ohne diese Abschläge – deshalb weist derselbe Grundriss nach DIN 277 oft deutlich mehr Fläche aus als nach WoFlV. Beim Verkauf ist die WoFlV der Maßstab, den Käufer, Banken und Gerichte erwarten; eine zu hoch angegebene Wohnfläche kann nach dem Kauf zur Kaufpreisminderung führen.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

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  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
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Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Wohnflächenberechnung

Wie berechne ich die Wohnfläche bei Dachschrägen?
Nach der Wohnflächenverordnung: Flächen mit einer lichten Höhe ab zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht. Ein Aufmaß vor Ort mit Lasermessgerät ersetzt alte Bauzeichnungen, die häufig von der Realität abweichen.
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Ja, nach WoFlV in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte – je nach Lage, Ausrichtung und Nutzbarkeit. Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung und Garagen zählen nicht.
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Nein. Kellerräume sind nach der Wohnflächenverordnung Zubehörräume und zählen nicht zur Wohnfläche – ebenso wenig wie Garage, Heizungsraum oder Waschküche. Ein ausgebauter Kellerraum kann nur dann mitzählen, wenn er die Anforderungen an Wohnraum erfüllt.
Wie stark zählen Balkon und Terrasse zur Wohnfläche?
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach der Wohnflächenverordnung in der Regel mit einem Viertel ihrer Grundfläche angerechnet, bei besonders hochwertiger Ausführung mit bis zur Hälfte.
Welche Folgen haben falsche Wohnflächenangaben im Kaufvertrag?
Weicht die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der zugesicherten ab, können Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen – bis hin zur Kaufpreisminderung. Deshalb sollte die Fläche vor der Vermarktung fachgerecht ermittelt und die Berechnungsmethode dokumentiert werden.

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