Für rechtliche Betreuer, Vorsorgebevollmächtigte & Nachlasspfleger · Köln & Rhein-Erft-Kreis
Immobilienverkauf durch Betreuer in Köln: Verkehrswertgutachten für das Betreuungsgericht, Vermarktung und vollständige Akte – aus einer Hand
Als gesetzlicher Betreuer tragen Sie die Verantwortung für das Vermögen eines Menschen, der seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wir sind darauf eingestellt: Sachverständigenbüro und Maklerunternehmen unter einem Dach, ergänzt um geprüfte Partner für Haushaltsauflösung und Instandsetzung – mit der Dokumentation, die Ihr Genehmigungsantrag beim Betreuungsgericht braucht. Verkehrswertgutachten zum Festpreis ab 2.490 € inkl. MwSt., in der Regel binnen 14 Werktagen nach Ortstermin. Ist das Vermögen des Betreuten aufgebraucht, gehen wir mit dem Gutachten in Vorleistung und werden per Abtretungserklärung aus dem Kaufpreis bezahlt.
Verkehrswertgutachten anfragen+49 2234 250 96 15Rückruf für BetreuungsbürosKurz erklärt
Darf ein Betreuer das Haus oder die Wohnung des Betreuten verkaufen? Ja – aber nur mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung: Verkauft ein gesetzlicher Betreuer eine Immobilie des Betreuten, braucht er dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 Nr. 1 BGB); handelt es sich um die selbst genutzte Wohnung des Betreuten, ist zusätzlich deren Aufgabe genehmigungspflichtig (§ 1833 BGB). Das Gericht prüft, ob der Verkauf dem Wohl des Betreuten entspricht und der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht – ein Verkauf unter Wert wird nicht genehmigt. Dafür erwartet der Rechtspfleger in aller Regel ein Verkehrswertgutachten für das Betreuungsgericht und den Nachweis einer marktoffenen Vermarktung. Vorsorgebevollmächtigte benötigen diese Genehmigung grundsätzlich nicht, tragen aber dieselbe Nachweispflicht gegenüber Angehörigen und Erben.
Zwei Häuser · Ein Prinzip
Die Symbiose, die Ihr Verfahren einfacher macht
Was Sie sonst einzeln beauftragen, greift bei uns ineinander:
+ Partnernetz für Haushaltsauflösung, Sanierung und Objektbetreuung

Alexander Motyl
Wirtschaftsjurist (LL.M.) · gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter · Geschäftsführer
Beide Häuser – Sachverständigenbüro und Maklerunternehmen – führt eine Person mit juristischer Ausbildung: Verfahren, Fristen und Berichtspflichten sind hier Alltag, nicht Ausnahme. Alle Zertifikate sind in öffentlichen Verzeichnissen nachprüfbar.
Sie kennen das Verfahren – wir kennen unsere Rolle darin. Der Verkauf einer Immobilie des Betreuten ist seit der Betreuungsrechtsreform 2023 nach § 1850 Nr. 1 BGB genehmigungsbedürftig – der notarielle Kaufvertrag ist bis zur rechtskräftigen Genehmigung schwebend unwirksam –, und das Betreuungsgericht erwartet in aller Regel einen belegten Verkehrswert, die Anhörung des Betreuten sowie den Nachweis einer marktgerechten Veräußerung. Für Vorsorgebevollmächtigte, Nachlasspfleger und Vormünder gelten teils andere Genehmigungsregeln; die Anforderungen an Wertnachweis und Dokumentation sind jedoch dieselben. Genau diese beiden Bausteine liefern wir – als gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter und als Maklerunternehmen mit dokumentiertem Vermarktungsprozess.
Der typische Ablauf
Vom Verkehrswertgutachten für das Betreuungsgericht zur vollständigen Akte für Ihren Genehmigungsantrag
Verkehrswertgutachten für das Betreuungsgericht – nach ImmoWertV, zum Festpreis ab 2.490 €
Für das Betreuungsgericht erstellen wir das Vollgutachten nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – vom gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685, TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5, DEKRA PC25416-00030). Festpreis ab 2.490 € inkl. MwSt. für Wohnimmobilien, Lieferung in der Regel binnen 14 Werktagen nach Ortstermin; Zuschläge für Rechte, Belastungen oder Gewerbe nennen wir vorab schriftlich, die Honorartabelle steht auf immobiliengutachter-motyl.de/honorar. So beziffern Sie die Kosten bereits vor Beauftragung gegenüber dem Gericht – und vermeiden die oft monatelange Wartezeit auf gerichtlich bestellte Sachverständige.
Dokumentierte, marktoffene Vermarktung
Gerichte prüfen, ob die Immobilie dem Markt tatsächlich zugänglich gemacht wurde. Unsere Vermarktung – auf Wunsch als strukturiertes Gebotsverfahren – erzeugt genau diesen Nachweis: Interessentenliste, Gebotsdokumentation, Bonitätsprüfung. So belegen Sie, dass der erzielte Preis dem Markt entspricht.
Beurkundung mit Genehmigungsvorbehalt
Der Kaufvertrag wird beim Notariat geschlossen und ist bis zur rechtskräftigen Genehmigung des Betreuungsgerichts schwebend unwirksam; das Notariat gestaltet Kaufpreisfälligkeit und Mitteilung der Genehmigung an den Käufer entsprechend. Wir stimmen den Zeitplan mit Ihnen, Notariat und Käufer ab, bereiten den Käufer auf die Wartezeit vor – damit er nicht abspringt – und halten Angehörige informiert.
Übergabe der vollständigen Dokumentation
Für Ihren Genehmigungsantrag und Ihre Rechnungslegung erhalten Sie von uns die objektbezogene Akte: Gutachten, Vermarktungsnachweis mit Gebotsübersicht, Unterlagen (Grundbuch, Bauakte, Energieausweis), Belege der Partnerunternehmen und Übergabeprotokolle – geordnet, vollständig, auf Wunsch digital.
Checkliste: Was das Gericht typischerweise sehen will
Verkehrswertgutachten · Kaufvertragsentwurf des Notariats · Nachweis der marktoffenen Vermarktung und der eingegangenen Gebote – diese drei Bausteine liefern wir standardmäßig. Darüber hinaus erwartet das Gericht in der Regel eine Begründung, warum der Verkauf dem Wohl des Betreuten dient (z. B. Pflegekosten, Unterhalt, Leerstandskosten), die Stellungnahme des Betreuten bzw. einen Anhörungsvermerk sowie ggf. Stellungnahmen naher Angehöriger. Auch hierbei unterstützen wir Sie nach Absprache: mit der objektbezogenen Zuarbeit für die Begründung (Kostenaufstellung Leerstand, Instandhaltungsstau, Wertentwicklung), der Dokumentation von Gesprächen mit dem Betreuten und Angehörigen vor Ort sowie der geordneten Zusammenstellung der Akte für Ihren Antrag. Die rechtliche Bewertung und die Antragstellung bleiben bei Ihnen und dem Gericht.
Der erste Schritt ist fast immer das Gutachten
Transparente Konditionen ohne Überraschungen: Verkehrswertgutachten zum Festpreis ab 2.490 € inkl. MwSt. – die vollständige Honorartabelle finden Sie unter immobiliengutachter-motyl.de/honorar. Auf Wunsch vorab eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts.
Gutachten für Betreuungsfall anfragenWarum COLOGNE IMMOBILIEN
Immobiliengutachter und Immobilienmakler unter einem Dach: Bewertung und Verkauf verstärken einander
Üblicherweise koordinieren Betreuer Gutachter, Makler, Entrümpler und Handwerker einzeln – vier Dienstleister, vier Terminketten, vier Rechnungen. Bei uns verzahnen sich Sachverständigenbüro und Maklerunternehmen: Die Bewertungskompetenz macht die Vermarktung präziser, die Marktnähe des Maklergeschäfts macht das Gutachten realitätsfester. Wo Neutralität zählt, trennen wir die Rollen transparent – das Gutachten erstellt das Sachverständigenbüro nach ImmoWertV, die Vermarktung führt das Maklerteam mit dokumentiertem Verfahren. Ob und wie das Gericht das Gutachten verwendet, entscheidet das Gericht.
So arbeitet die COLOGNE-Strategie- Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter mit belegten Zertifikatsnummern
- Geschäftsführung: Wirtschaftsjurist LL.M. – wir sprechen die Sprache Ihrer Verfahren
- Dokumentiertes Gebotsverfahren als Marktnachweis für die Gerichtsakte
- Objektbetreuung bei Leerstand: Schlüssel, Verkehrssicherung, Zählerstände
- Berichtsfähige Dokumentation für Ihre Rechnungslegung als Betreuer
- Vorleistung beim Gutachten, wenn das Vermögen aufgebraucht ist – Honorar per Abtretung aus dem Kaufpreis
Keine Liquidität? Kein Hindernis.
Wir gehen in Vorleistung – bezahlt wird aus dem Kaufpreis
Der häufigste Grund für den Verkauf im Betreuungsfall ist zugleich das größte Hindernis: Das Vermögen des Betreuten ist aufgebraucht – Pflegeheimkosten, Heimunterbringung oder laufende Verbindlichkeiten haben die Rücklagen verzehrt – „Haus verkaufen wegen Pflegeheim“ ist der klassische Fall. Für das Verkehrswertgutachten, das am Anfang jedes Genehmigungsverfahrens steht, fehlt dann schlicht das Geld. Genau für diesen Fall haben wir einen erprobten Weg.
Vorleistung beim Gutachten
Ist tatsächlich kein Vermögen mehr vorhanden, erstellen wir das Verkehrswertgutachten ohne Vorauszahlung. Wir nehmen die fehlende Liquidität bewusst in Kauf, damit der Verkauf nicht am ersten Schritt scheitert. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Mittel des Betreuten aufgebraucht sind.
Abtretungserklärung
Das Gutachtenhonorar wird über eine Abtretungserklärung aus dem Kaufpreis beglichen: Das Notariat zahlt den vereinbarten, vorab bezifferten Betrag bei Fälligkeit direkt aus dem Verkaufserlös aus – transparent in der Zahlungsanweisung dokumentiert.
Belegt für Gericht und Rechnungslegung
Sie erhalten den Betrag vorab schriftlich und können ihn in Ihrem Genehmigungsantrag und der Rechnungslegung ausweisen. Ob die Abtretung im Einzelfall der Abstimmung mit dem Betreuungsgericht bedarf, klären Sie bitte mit dem Gericht oder Notariat – wir erbringen keine Rechtsberatung. Leistungen unserer Partnerunternehmen (Räumung, Instandsetzung) werden direkt mit diesen abgerechnet und sind von der Abtretung nicht umfasst.
Unser Partnernetz
Haushaltsauflösung, Sanierung, Objektbetreuung in Köln: Auch das Drumherum ist geregelt
Betreuungsimmobilien sind selten „einzugsbereit“. Oft steht der Hausrat eines ganzen Lebens darin, manchmal besteht Sanierungsstau. Mit unseren geprüften Partnerunternehmen lösen wir das koordiniert – Sie erhalten Angebote zur Freigabe und Belege für Ihre Unterlagen.
Haushaltsauflösung & Entrümpelung
Besenreine Räumung durch Partnerunternehmen – mit vorheriger Dokumentation und Abstimmung zu Wertgegenständen, persönlichen Dokumenten und Erinnerungsstücken, die für den Betreuten oder die Erben relevant sein können.
Instandsetzung & Sanierung
Wo sich kleine Maßnahmen im Verkaufsergebnis auszahlen, koordiniert unser Sanierungs-Partnerteam die Arbeiten. Ob sich eine Investition lohnt, schätzen wir vorher sachverständig ein – damit Sie jede Ausgabe gegenüber dem Gericht begründen können.
Objektbetreuung bis zur Übergabe
Leerstehende Immobilien brauchen Aufsicht: Wir übernehmen Schlüsselverwaltung, regelmäßige Kontrollen und die Begleitung aller Termine vor Ort – vom Ablesetermin bis zur notariellen Übergabe.
Für Betreuungsbüros & Kanzleien
Feste Abläufe für wiederkehrende Fälle
Sie führen mehrere Betreuungen mit Immobilienvermögen? Dann lohnt sich ein eingespielter Ablauf: feste Ansprechpartner, einheitliche Gutachten- und Dokumentationsstandards, verlässliche Reaktionszeiten und auf Wunsch eine Ersteinschätzung je Objekt, bevor Sie Aufwand in ein Verfahren geben. Sprechen Sie uns auf eine Zusammenarbeit an – gern stellen wir uns und unsere Arbeitsweise persönlich in Ihrem Büro vor. Für Betreuungsvereine und Kanzleien bieten wir einen kostenlosen Kurzvortrag „Immobilie im Betreuungsfall: Wert, Verkauf, Dokumentation“ an; die Checkliste für Betreuer erhalten Sie auf Anfrage als PDF.
Zusammenarbeit anfragenHäufige Fragen
Häufige Fragen: Betreuer, Haus verkaufen, Betreuungsgericht
Darf ein gesetzlicher Betreuer das Haus des Betreuten verkaufen?
Darf der Betreuer die Immobilie unter Wert verkaufen?
Braucht der Betreuer für den Immobilienverkauf immer ein Verkehrswertgutachten?
Welche Gutachter akzeptieren Betreuungsgerichte – muss es ein öffentlich bestellter Sachverständiger sein?
Wie lange dauert die Genehmigung des Betreuungsgerichts beim Hausverkauf?
Kann COLOGNE IMMOBILIEN Gutachten und Verkauf übernehmen?
Was passiert mit Hausrat und Entrümpelung?
Was kostet ein Gutachten für das Betreuungsgericht, wer bezahlt es – und was, wenn kein Geld da ist?
Kann das Gericht trotz unseres Gutachtens einen eigenen Sachverständigen beauftragen?
Kann man mit Vorsorgevollmacht ein Haus verkaufen – ohne Betreuungsgericht?
Was kostet der Verkauf für den Betreuten?
Ihr nächster Betreuungsfall mit Immobilie?
Starten Sie mit dem Gutachten zum Festpreis – oder mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, bevor Sie das Verfahren anstoßen.
Verkehrswertgutachten anfragenRückruf für Betreuungsbüros – auch per Video