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Anlass · Erbengemeinschaft · Köln & Rhein-Erft-Kreis

Erbengemeinschaft: Haus verkaufen oder Miterben auszahlen – und was tun, wenn einer nicht will?

Drei Geschwister, ein Elternhaus in Frechen, drei Meinungen zum Wert. Die Lösung beginnt mit einer Zahl, die niemand anzweifeln kann: dem Verkehrswertgutachten des gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Danach führen wir den Verkauf – oder die Übernahme durch einen Erben – bis zum Notartermin, für alle Miterben transparent.

Ersteinschätzung anfragen Gutachten anfragen

Erbengemeinschaft Haus verkaufen – was bedeutet das?

Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB), der das Haus gemeinschaftlich gehört. Verkauf, Vermietung oder Übernahme durch einen Miterben erfordern die Einigung aller. Das Verkehrswertgutachten eines unabhängigen, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist die Zahl, auf die sich Miterben, Banken, Notariat und Finanzamt einigen können.

Ausgangslagen

Geschwister erben ein Haus: die drei Wege der Erbengemeinschaft

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Ein Erbe übernimmt, die anderen werden ausgezahlt

Wer das Elternhaus behalten will, braucht eine faire Zahl für die Geschwister und eine Bank, die sie finanziert. Beides liefert das Verkehrswertgutachten.

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Gemeinsam verkaufen, Erlös nach Quote teilen

Der häufigste Weg – wenn alle wissen, was das Haus wert ist und wer den Verkauf führt. Wir übernehmen Kommunikation, Unterlagen und Vermarktung für alle Miterben.

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Einer will nicht

Blockiert ein Miterbe, hilft meist ein neutrales Gutachten als gemeinsame Gesprächsgrundlage. Der Verkauf des Erbanteils oder die Teilungsversteigerung sind die Ausnahme – mit meist schlechterem Ergebnis.

Vorgehen

Erbengemeinschaft auseinandersetzen: in fünf Schritten vom Streitpunkt zur Lösung

Erbnachweis und Grundbuch

Erbschein oder notarielles Testament, Grundbuchberichtigung (binnen zwei Jahren gebührenfrei) – das Notariat begleitet.

Verkehrswertgutachten

Eine neutrale Zahl für alle Miterben: Ortstermin, Grundbuch, Bauakte, Bodenrichtwert, Marktdaten des Gutachterausschusses – Festpreis ab 2.490 € inkl. MwSt.

Entscheidung: Übernahme oder Verkauf

Auszahlung eines Miterben oder gemeinsamer Verkauf – wir rechnen beide Varianten mit belegten Zahlen durch; Steuerfragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Vollmachten und Vermarktung

Ein Ansprechpartner, alle Miterben informiert; Verkauf offen oder diskret, bei hoher Nachfrage auch im Bieterverfahren.

Notartermin und Verteilung

Alle Erben oder Bevollmächtigte unterschreiben; der Erlös wird nach Erbquote über das Notariat ausgezahlt.

Die Zahl, auf die sich alle Erben einigen können

Verkehrswertgutachten ab 2.490 € inkl. MwSt. – oder zunächst eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts.

Gutachten für Erbengemeinschaft anfragen
Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M. und gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter, Frechen

Alexander Motyl

Wirtschaftsjurist (LL.M.) · gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter · Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH

Wirtschaftsjurist (LL.M.) und zertifizierter Immobiliengutachter: Erbengemeinschaften brauchen beides – eine belastbare Zahl und jemanden, der Verfahren, Fristen und Vollmachten versteht. Rechtsberatung erbringen wir nicht; wir wirken in Abstimmung mit Notariat und Erbrechtsanwalt auf eine saubere Abwicklung hin.

LL.M. WirtschaftsjuristDIAZert DIA-IB-685TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5DEKRA PC25416-00030über 800 Gutachten seit 2008

Typische Konflikte

Woran Erbengemeinschaften scheitern – und was wir dagegen tun

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„Das Haus ist viel mehr wert“

Jeder Erbe hat einen Portalpreis im Kopf. Das Gutachten ersetzt Meinungen durch belegte Vergleichs- und Bodenrichtwerte.

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Räumung und Erinnerungen

Haushaltsauflösung über geprüfte Partnerunternehmen, Wertgegenstände dokumentiert – ohne dass ein Erbe die Arbeit allein trägt.

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Unvollständige Unterlagen

Bauakte, Grundbuch, Energieausweis, Versicherungen: wir beschaffen alles mit Vollmacht der Erbengemeinschaft.

Immobilie geerbt – Überblick Gutachten für Erbschaft & Schenkung Lexikon: Grundbuch

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Erbengemeinschaft und Hausverkauf

Kann eine Erbengemeinschaft das Haus verkaufen, wenn einer nicht will?
Der Verkauf des gesamten Hauses erfordert die Einigkeit aller Miterben. Verweigert ein Miterbe die Zustimmung, bleiben drei Wege: eine Einigung auf Basis eines neutralen Gutachtens (meist der schnellste), der Verkauf des eigenen Erbanteils an Miterben oder Dritte, oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht, bei der das Haus in der Regel unter Marktwert veräußert wird. Rechtliche Schritte klären Sie bitte mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht.
Wie wird das Haus bei der Auszahlung eines Miterben bewertet?
Grundlage sollte ein Verkehrswertgutachten eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen sein – nicht der Portalpreis und nicht die Schätzung eines Miterben. Nur so akzeptieren alle Beteiligten die Zahl, und die Auszahlungssumme lässt sich gegenüber Bank und Notariat belegen. Das Verkehrswertgutachten kostet bei uns ab 2.490 € inkl. MwSt.
Braucht die Erbengemeinschaft für den Verkauf einen Erbschein?
Für die Grundbuchberichtigung auf die Erben braucht das Grundbuchamt einen Nachweis der Erbfolge: einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ohne diesen Nachweis kann der Kaufvertrag zwar beurkundet, aber nicht vollzogen werden. Das Notariat berät zur passenden Form.
Fällt beim Verkauf durch die Erbengemeinschaft Steuer an?
Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Grundbesitzwert und den Freibeträgen; bei der Spekulationssteuer zählt die Haltedauer des Erblassers mit – hatte er das Haus länger als zehn Jahre oder selbst bewohnt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Zahlt ein Miterbe die anderen aus, kann je nach Gestaltung Grunderwerbsteuer entstehen oder entfallen. Alle Steuerfragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Was kostet der Verkauf über die Erbengemeinschaft?
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an Verbraucher wird die Maklerprovision nach §§ 656c, 656d BGB hälftig zwischen Käufer und Erbengemeinschaft geteilt. Hinzu kommen Erbschein oder Testamentseröffnung, Grundbuchberichtigung (innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei), Energieausweis und gegebenenfalls Räumung. Die Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist kostenlos und unverbindlich.
Wie läuft der Verkauf mit mehreren Erben praktisch ab?
Wir bestimmen mit Ihnen einen Ansprechpartner, informieren alle Miterben gleichzeitig und dokumentiert, erstellen das Gutachten als gemeinsame Zahl, holen die Verkaufsvollmachten ein und führen den Verkauf bis zum Notartermin – an dem alle Erben oder ihre Bevollmächtigten unterschreiben. Der Erlös wird nach Erbquote über das Notariat verteilt.
Kann ein Miterbe das Haus selbst übernehmen und die anderen auszahlen?
Ja, das ist häufig die beste Lösung, wenn ein Erbe das Haus bewohnen möchte. Grundlage ist das Verkehrswertgutachten; die Auszahlung wird notariell im Auseinandersetzungsvertrag geregelt und oft über eine Bank finanziert, die ebenfalls das Gutachten verlangt. Ob dabei Grunderwerbsteuer anfällt, hängt von der Gestaltung ab – Steuerberatung und Notariat beraten dazu.

Bringen Sie Ruhe in die Erbengemeinschaft

Ein neutrales Gutachten, ein Ansprechpartner, ein dokumentierter Verkauf – kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts als erster Schritt.

Ersteinschätzung anfragen Gespräch für alle Miterben – auch per Video