Ratgeber · Notartermin & Abwicklung · Köln & Rhein-Erft-Kreis
Notartermin beim Immobilienverkauf: Ablauf, Dauer – und wann das Geld wirklich kommt
Der Notartermin ist der Schlusspunkt des Verkaufs – und der Start einer Abwicklung, die viele zum ersten Mal erleben. Diese Seite erklärt den kompletten Weg von der Beurkundung bis zur Grundbuch-Umschreibung: verständlich, mit Zeitplan, aus der Praxis des Wirtschaftsjuristen und gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachters.
Ersteinschätzung anfragen Kostenlosen Notar-Ratgeber ladenWas passiert beim Notartermin?
Beim Beurkundungstermin liest der Notar den vollständigen Kaufvertrag vor – dazu ist er gesetzlich verpflichtet –, erläutert wichtige Passagen und beide Seiten unterschreiben. Der Notar ist neutraler Träger eines öffentlichen Amtes: Er sichert Verkäufer und Käufer gleichermaßen ab. Der Kaufpreis fließt nicht am Termin, sondern erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars – typischerweise vier bis zehn Wochen später, wenn die rechtliche Absicherung des Käufers steht. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag erteilt Ihr Notariat.
Zeitplan
Von der Unterschrift zum Eigentum: der typische Ablauf
Die häufigste Frage nach dem Termin: „Und wann kommt jetzt das Geld?" Hier ist der ganze Weg auf einen Blick.
Mit vollständiger Kaufpreiszahlung wechseln Besitz, Nutzen, Lasten und die Verkehrssicherungspflicht – jetzt werden Schlüssel und Immobilie mit Protokoll übergeben. Das formale Eigentum entsteht erst mit der Grundbuch-Umschreibung einige Monate später. Alle Zeiträume sind Schätzwerte aus der Abwicklungspraxis.
Sicherheit
Warum niemand dem anderen vertrauen muss: die Sicherungskette
Auflassungsvormerkung
Kurz nach der Beurkundung im Grundbuch eingetragen, reserviert sie die Immobilie rechtlich für den Käufer – der Verkäufer kann nicht mehr anderweitig verfügen.
Lastenfreistellung
Der Notar holt die Löschungsbewilligung der Verkäuferbank ein – unter Treuhandauflage: Alte Grundschulden werden nur gelöscht, wenn die Restschuld direkt aus dem Kaufpreis abgelöst wird.
Fälligkeitsmitteilung
Erst wenn alle Sicherungen stehen, fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf – ab diesem Moment zahlt der Käufer ohne Risiko, und der Verkäufer weiß: Jetzt wird es ernst.
Verkaufen mit geordneter Abwicklung?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – und ein Verkaufsprozess, der bis zur Übergabe durchgeplant ist.
Ersteinschätzung anfragenKosten & Inhalt
Wer zahlt was – und was wird eigentlich mitverkauft?
Die Kostenverteilung (üblich)
| Position | trägt |
|---|---|
| Notar- & Grundbuchkosten (gesetzlich fix, GNotKG) | Käufer |
| Löschung alter Grundschulden inkl. Bankgebühren | Verkäufer |
| Grunderwerbsteuer (NRW derzeit 6,5 %) | Käufer |
| Nachgenehmigung bei Vertretung | nicht erschienene Partei |
| Provision EFH/ETW an Verbraucher (§§ 656c, 656d BGB) | je zur Hälfte |
Mitverkauft ist …
automatisch: alles fest Verbundene – Heizung, Bodenbeläge, Einbauküche, Markisen, Sanitärobjekte, Carport.
als Zubehör: z. B. Ölvorräte – im Vertrag ausschließbar.
nur bei Vereinbarung: Möbel, Lampen, Gartengeräte.
Inventar-Tipp: Für mitverkaufte Küche oder Sauna kann der Preisanteil im Vertrag getrennt ausgewiesen werden – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Realistisch bewerten; Details klären Notariat und Steuerberatung.
Kostenloser Ratgeber
Der Ratgeber zum Mitnehmen: Vom Notartermin zum Eigentum (PDF, 9 Seiten)
Kostenloser Ratgeber (PDF, 9 Seiten)
Vom Notartermin zum Eigentum: Kaufvertrag, Kaufpreiszahlung, Grundbuch
Mit Zeitstrahl der gesamten Abwicklung und Verkäufer-Checkliste für den Notartermin · die Sicherungskette von Auflassungsvormerkung bis Fälligkeitsmitteilung · was mitverkauft wird (und der Inventar-Tipp zur Grunderwerbsteuer) · Kosten- und Haftungsübersicht · Gebäudeversicherung und Übergabe. Verfasst von Wirtschaftsjurist LL.M. Alexander Motyl. Sie erhalten das vollständige PDF als Download per E-Mail.
Alexander Motyl
Wirtschaftsjurist (LL.M.) · gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter · Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH
Als Wirtschaftsjurist begleitet er Verkäufer und Käufer regelmäßig bis zum Notartermin und durch die Abwicklung – in Abstimmung mit dem Notariat, ohne Rechtsberatung zu erbringen. Über 800 Gutachten seit 2008; die belegte Zahl vor dem Vertrag ist sein Kerngeschäft.
Aus einer Hand
So begleiten wir Sie durch Termin und Abwicklung
Vor dem Termin
Vertragsinhalte zusammentragen, Entwurf Schritt für Schritt vorbesprechen, Unterlagen und Vollmachten koordinieren – auch für Erbengemeinschaften und Verkäufe in der Trennung mit verstreuten Beteiligten.
Beim Termin
Wir begleiten Sie zum Notartermin, damit offene Fragen direkt geklärt werden – vom Zubehör bis zur Fälligkeitsregelung.
Nach dem Termin
Zahlungseingang, Übergabe mit Protokoll und Zählerständen, Information an den Gebäudeversicherer, Umzugs- und Handwerker-Kontakte – bis alles wirklich abgeschlossen ist.
Immobilie verkaufen mit System Die COLOGNE-Strategie Für Käufer: die Kaufberatung
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Notartermin
Wie lange dauert der Notartermin beim Hausverkauf?
Wann bekomme ich als Verkäufer mein Geld?
Wer zahlt die Notarkosten beim Hausverkauf?
Welche Unterlagen braucht der Notar vom Verkäufer?
Wann ist der Käufer wirklich Eigentümer?
Kann ich mich beim Notartermin vertreten lassen?
Gut vorbereitet zum Notartermin – und sicher bis zur Übergabe
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – der erste Schritt jedes geordneten Verkaufs.
Ersteinschätzung anfragen Gespräch vereinbaren – auch per VideoAusgezeichnet von unabhängigen Redaktionen

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Alle Auszeichnungen im Detail