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Ratgeber · Notartermin & Abwicklung · Köln & Rhein-Erft-Kreis

Notartermin beim Immobilienverkauf: Ablauf, Dauer – und wann das Geld wirklich kommt

Der Notartermin ist der Schlusspunkt des Verkaufs – und der Start einer Abwicklung, die viele zum ersten Mal erleben. Diese Seite erklärt den kompletten Weg von der Beurkundung bis zur Grundbuch-Umschreibung: verständlich, mit Zeitplan, aus der Praxis des Wirtschaftsjuristen und gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachters.

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Was passiert beim Notartermin?

Beim Beurkundungstermin liest der Notar den vollständigen Kaufvertrag vor – dazu ist er gesetzlich verpflichtet –, erläutert wichtige Passagen und beide Seiten unterschreiben. Der Notar ist neutraler Träger eines öffentlichen Amtes: Er sichert Verkäufer und Käufer gleichermaßen ab. Der Kaufpreis fließt nicht am Termin, sondern erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars – typischerweise vier bis zehn Wochen später, wenn die rechtliche Absicherung des Käufers steht. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag erteilt Ihr Notariat.

Zeitplan

Von der Unterschrift zum Eigentum: der typische Ablauf

Die häufigste Frage nach dem Termin: „Und wann kommt jetzt das Geld?" Hier ist der ganze Weg auf einen Blick.

BeurkundungNotar liest vor,beide unterschreiben ≈ 1 WocheAuflassungsvormerkungVertragsabschrift ≈ 2 WochenGrundschuldbestellungder Käuferbank ≈ 4–9 WochenGrunderwerbsteuer-Bescheidan den Käufer ≈ 4–10 WochenFälligkeitsmitteilung –Kaufpreis wird gezahlt ≈ 3–6 MonateEigentumsumschreibungim Grundbuch

Mit vollständiger Kaufpreiszahlung wechseln Besitz, Nutzen, Lasten und die Verkehrssicherungspflicht – jetzt werden Schlüssel und Immobilie mit Protokoll übergeben. Das formale Eigentum entsteht erst mit der Grundbuch-Umschreibung einige Monate später. Alle Zeiträume sind Schätzwerte aus der Abwicklungspraxis.

Sicherheit

Warum niemand dem anderen vertrauen muss: die Sicherungskette

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Auflassungsvormerkung

Kurz nach der Beurkundung im Grundbuch eingetragen, reserviert sie die Immobilie rechtlich für den Käufer – der Verkäufer kann nicht mehr anderweitig verfügen.

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Lastenfreistellung

Der Notar holt die Löschungsbewilligung der Verkäuferbank ein – unter Treuhandauflage: Alte Grundschulden werden nur gelöscht, wenn die Restschuld direkt aus dem Kaufpreis abgelöst wird.

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Fälligkeitsmitteilung

Erst wenn alle Sicherungen stehen, fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf – ab diesem Moment zahlt der Käufer ohne Risiko, und der Verkäufer weiß: Jetzt wird es ernst.

Für Verkäufer mit laufendem Kredit: Prüfen Sie vor der Beurkundung, dass der Kaufpreis Restschuld plus eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung deckt – sonst stockt die Lastenfreistellung und mit ihr die gesamte Abwicklung. Wir rechnen das im Vorfeld mit Ihnen durch.

Verkaufen mit geordneter Abwicklung?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – und ein Verkaufsprozess, der bis zur Übergabe durchgeplant ist.

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Kosten & Inhalt

Wer zahlt was – und was wird eigentlich mitverkauft?

Die Kostenverteilung (üblich)

Positionträgt
Notar- & Grundbuchkosten (gesetzlich fix, GNotKG)Käufer
Löschung alter Grundschulden inkl. BankgebührenVerkäufer
Grunderwerbsteuer (NRW derzeit 6,5 %)Käufer
Nachgenehmigung bei Vertretungnicht erschienene Partei
Provision EFH/ETW an Verbraucher (§§ 656c, 656d BGB)je zur Hälfte

Mitverkauft ist …

automatisch: alles fest Verbundene – Heizung, Bodenbeläge, Einbauküche, Markisen, Sanitärobjekte, Carport.
als Zubehör: z. B. Ölvorräte – im Vertrag ausschließbar.
nur bei Vereinbarung: Möbel, Lampen, Gartengeräte.

Inventar-Tipp: Für mitverkaufte Küche oder Sauna kann der Preisanteil im Vertrag getrennt ausgewiesen werden – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Realistisch bewerten; Details klären Notariat und Steuerberatung.

Haftung: Der übliche Ausschluss der Sachmängelhaftung schützt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, abgegebenen Garantien oder vereinbarter Beschaffenheit. Bekannte Mängel gehören offen in den Vertrag – das ist der wirksamste Schutz des Verkäufers.

Kostenloser Ratgeber

Der Ratgeber zum Mitnehmen: Vom Notartermin zum Eigentum (PDF, 9 Seiten)

Ratgeber – Titelseite

Kostenloser Ratgeber (PDF, 9 Seiten)

Vom Notartermin zum Eigentum: Kaufvertrag, Kaufpreiszahlung, Grundbuch

Mit Zeitstrahl der gesamten Abwicklung und Verkäufer-Checkliste für den Notartermin · die Sicherungskette von Auflassungsvormerkung bis Fälligkeitsmitteilung · was mitverkauft wird (und der Inventar-Tipp zur Grunderwerbsteuer) · Kosten- und Haftungsübersicht · Gebäudeversicherung und Übergabe. Verfasst von Wirtschaftsjurist LL.M. Alexander Motyl. Sie erhalten das vollständige PDF als Download per E-Mail.

Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M. und gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter, Frechen

Alexander Motyl

Wirtschaftsjurist (LL.M.) · gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter · Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH

Als Wirtschaftsjurist begleitet er Verkäufer und Käufer regelmäßig bis zum Notartermin und durch die Abwicklung – in Abstimmung mit dem Notariat, ohne Rechtsberatung zu erbringen. Über 800 Gutachten seit 2008; die belegte Zahl vor dem Vertrag ist sein Kerngeschäft.

LL.M. WirtschaftsjuristDIAZert DIA-IB-685TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5DEKRA PC25416-00030über 800 Gutachten seit 2008

Aus einer Hand

So begleiten wir Sie durch Termin und Abwicklung

🗂️

Vor dem Termin

Vertragsinhalte zusammentragen, Entwurf Schritt für Schritt vorbesprechen, Unterlagen und Vollmachten koordinieren – auch für Erbengemeinschaften und Verkäufe in der Trennung mit verstreuten Beteiligten.

🤝

Beim Termin

Wir begleiten Sie zum Notartermin, damit offene Fragen direkt geklärt werden – vom Zubehör bis zur Fälligkeitsregelung.

🔑

Nach dem Termin

Zahlungseingang, Übergabe mit Protokoll und Zählerständen, Information an den Gebäudeversicherer, Umzugs- und Handwerker-Kontakte – bis alles wirklich abgeschlossen ist.

Immobilie verkaufen mit System Die COLOGNE-Strategie Für Käufer: die Kaufberatung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Notartermin

Wie lange dauert der Notartermin beim Hausverkauf?
Planen Sie je nach Vertragsumfang etwa 45 bis 90 Minuten ein. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, den gesamten Vertragstext vorzulesen und wichtige Passagen zu erläutern; Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Schreibfehler werden beim Vorlesen berichtigt, inhaltliche Änderungen sind mit Zustimmung aller Beteiligten noch im Termin möglich.
Wann bekomme ich als Verkäufer mein Geld?
Typischerweise vier bis zehn Wochen nach der Beurkundung: Der Notar versendet die Fälligkeitsmitteilung erst, wenn Auflassungsvormerkung, Löschungsunterlagen der Verkäuferbank und – je nach Fall – das Vorkaufsrechts-Negativattest der Gemeinde oder die Verwalterzustimmung vorliegen. Danach zahlt der Käufer direkt; das Notaranderkonto ist heute die Ausnahme für Sonderfälle.
Wer zahlt die Notarkosten beim Hausverkauf?
Notar- und Grundbuchkosten sind bundesweit gesetzlich festgelegt (GNotKG) und nicht verhandelbar. Üblicherweise trägt sie der Käufer, der in der Regel auch das Notariat wählt. Der Verkäufer trägt die Kosten für die Löschung seiner alten Grundschulden einschließlich eventueller Bankgebühren – und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Kreditablösung.
Welche Unterlagen braucht der Notar vom Verkäufer?
Gültiger Ausweis und Steuer-Identifikationsnummer, dazu die Angaben zu allen noch eingetragenen Grundpfandrechten – Bank, Darlehensnummern, Ansprechpartner – für die Lastenfreistellung sowie die eigene Kontoverbindung für die Kaufpreiszahlung. Unsere Checkliste im kostenlosen Notar-Ratgeber führt alle Punkte auf.
Wann ist der Käufer wirklich Eigentümer?
In zwei Stufen: Mit vollständiger Kaufpreiszahlung gehen Besitz, Nutzen, Lasten und Verkehrssicherungspflicht über – jetzt werden Schlüssel und Immobilie übergeben. Das formale Eigentum entsteht erst mit der Umschreibung im Grundbuch, typischerweise drei bis sechs Monate nach der Beurkundung, sobald auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt.
Kann ich mich beim Notartermin vertreten lassen?
Ja – der Vertrag muss dann aber notariell nachgenehmigt werden, was Zeit und Zusatzkosten verursacht, die üblicherweise die vertretene Partei trägt. Bei Erbengemeinschaften oder Verkäufen in der Scheidung mit verstreuten Beteiligten planen wir Vollmachten und Nachgenehmigungen von Anfang an mit ein.

Gut vorbereitet zum Notartermin – und sicher bis zur Übergabe

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