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Pflegefall in der Familie · Köln, Frechen und Rhein-Erft-Kreis

Haus verkaufen wegen Pflegeheim: Wie bereiten Sie Bewertung und Verkauf vor?

Zieht die Mutter, der Vater oder der Ehepartner ins Pflegeheim, muss das Haus nicht automatisch verkauft werden. Steht ein Verkauf an, sind drei Dinge früh zu klären: wer rechtlich handeln darf, welcher Wertnachweis gebraucht wird und wie Haus und Unterlagen vorbereitet werden. Diese Seite führt durch diese Schritte.

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Was bedeutet „Haus verkaufen im Pflegefall“?

Gemeint ist der Verkauf einer Immobilie, deren Eigentümerin oder Eigentümer pflegebedürftig ist oder dauerhaft in ein Pflegeheim zieht. Zum gewöhnlichen Verkauf kommen drei Fragen hinzu: ob das Haus für die Pflegekosten eingesetzt werden muss, wer rechtlich handeln darf – die Eigentümer selbst, Bevollmächtigte oder ein Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts – und wie der Wert so ermittelt wird, dass alle Beteiligten ihn nachvollziehen können.

Kurz beantwortet

Muss das Haus wegen des Pflegeheims verkauft werden?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Heimkosten ohne Sozialhilfe bezahlt werden können – und, wenn nicht, ob das Haus nach dem Sozialhilferecht geschützt ist.

Solange Rente, Leistungen der Pflegeversicherung und das übrige Vermögen die Heimkosten decken, entscheidet die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst über das Haus. Wird beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt, ist grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen (§ 90 Abs. 1 SGB XII). Bei der Hilfe zur Pflege zählen auch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners (§ 19 Abs. 3 SGB XII).

Ein selbst genutztes Haus ist nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nur geschützt, wenn alle folgenden Voraussetzungen zusammen vorliegen:

  • Es ist ein angemessenes Hausgrundstück. Maßstab sind Zahl der Bewohner, Wohnbedarf, Grundstücks- und Hausgröße, Zuschnitt und Ausstattung des Gebäudes sowie der Wert von Grundstück und Gebäude.
  • Es wird von der antragstellenden Person oder einer in § 19 Abs. 1 bis 3 SGB XII genannten Person – etwa dem nicht getrennt lebenden Ehepartner – allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt.
  • Es soll nach dem Tod dieser Person von ihren Angehörigen bewohnt werden.

Daneben darf der Einsatz von Vermögen nicht verlangt werden, soweit er eine Härte bedeuten würde (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ist das Haus einzusetzen, aber der sofortige Verkauf nicht möglich oder eine Härte, soll die Sozialhilfe nach § 91 SGB XII als Darlehen geleistet werden; das Sozialamt kann verlangen, dass die Rückzahlung dinglich oder auf andere Weise gesichert wird. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall. Kosten und Zwischenzeit bis zum Verkauf erklärt unser Beitrag Pflegeheim bezahlen, wenn ein Haus da ist.

Haus der Kinder: Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern werden nach § 94 Abs. 1a SGB XII grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt. Das Überschreiten dieser Grenze bedeutet nicht automatisch, dass ein Kind sein eigenes Haus verkaufen muss. Rückforderungsansprüche wegen früherer Schenkungen sind davon getrennt zu prüfen.

Vertretung

Wer darf das Haus verkaufen?

Kann die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht mehr selbst entscheiden, kommt es auf die Vertretung an. Angehörige dürfen nicht automatisch für Eltern oder Ehepartner unterschreiben.

Die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst

Wer geschäftsfähig ist, unterschreibt den Kaufvertrag beim Notariat selbst; Angehörige können die Vorbereitung übernehmen. Ob jemand geschäftsfähig ist, beurteilen nicht wir. Bestehen Zweifel, sprechen Sie das Notariat vorab darauf an.

Bevollmächtigte mit Vorsorgevollmacht

Bevollmächtigte können verkaufen, wenn die Vollmacht wirksam ist und Grundstücksgeschäfte umfasst. Gegenüber dem Grundbuchamt muss die Vollmacht durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden (§ 29 GBO); eine nur privatschriftliche Vollmacht genügt dafür nicht. Ob Ihre Vollmacht ausreicht, prüft das Notariat.

Ein gerichtlich bestellter Betreuer

Fehlt eine ausreichende Vollmacht, kann eine gerichtliche Betreuung erforderlich werden. Das Betreuungsgericht prüft die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 1814 BGB). Für den Verkauf eines Grundstücks braucht der Betreuer die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Welche Wertnachweise das Gericht verlangt, legt es im Einzelfall fest.

Immobilienverkauf durch Betreuer

Der Ehepartner

Die Ehe allein genügt nicht. Entscheidend sind die Geschäftsfähigkeit des Eigentümers und eine geeignete Vertretungsbefugnis. Das Notvertretungsrecht unter Ehegatten (§ 1358 BGB) betrifft nur Angelegenheiten der Gesundheitssorge, nicht den Verkauf einer Immobilie. Ohne ausreichende Vollmacht kann bei entsprechendem Unterstützungsbedarf eine gerichtliche Betreuung erforderlich werden; die gesetzlichen Voraussetzungen prüft das Betreuungsgericht. Gehört das Haus beiden Ehepartnern, müssen beide oder ihre Vertreter mitwirken.

Wertnachweis

Welche Bewertung brauchen Sie wofür?

Nicht jede Situation braucht ein Gutachten. Entscheidend ist, wofür der Wert gebraucht wird und wer ihn nachvollziehen muss.

AngebotWas Sie erhaltenKostenWofür geeignet
Persönliche Ersteinschätzungpersönliches Gespräch, auf Wunsch Besichtigung vor Ort, mündliche Einschätzung des möglichen Marktwerts und der Verkaufsaussichten; kein schriftliches Gutachten, kein Maklervertrag durch die Anfragekostenlos und unverbindlich für VerkaufsinteressierteVerkaufsentscheidung und Preisfindung
Online-Wertorientierung auf WERTATLAS.NRW, unserem eigenen Portalautomatische Wertspanne auf Basis amtlicher Bodenrichtwerte und Ihrer Angaben; ohne Besichtigung und ohne Prüfung im Einzelfallkostenlos, onlineerste Orientierung, etwa für Angehörige vor dem Gespräch
Kurz- oder Verkehrswertgutachtenschriftlich dokumentierte Bewertung mit Ortstermin und Prüfung der Unterlagen nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)kostenpflichtig: Kurzgutachten zum Festpreis ab 1.625,54 € inkl. MwSt.; Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) ab 3.273 € inkl. MwSt. zzgl. Nebenkostenwenn ein schriftlich dokumentierter Wert gebraucht wird, etwa für ein Gericht, die Erbauseinandersetzung oder einen Verkauf an Angehörige

Für die gewöhnliche Preisfindung beim Verkauf ist kein Gutachten nötig. Ob ein Gericht, eine Behörde oder Miterben einen schriftlichen Nachweis verlangen, klären Sie vorab; vor einer Beauftragung sprechen wir mit Ihnen ab, welche Form passt. Zertifikate unseres Gutachters: DIAZert DIA-IB-685 · TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5 · DEKRA PC25416-00030.

Persönliche Ersteinschätzung anfragenZur Online-WertorientierungGutachten: Leistungen und Honorar

Verkaufsvorbereitung

So läuft der Verkauf im Pflegefall mit uns ab

Die Schritte entsprechen einem gewöhnlichen Immobilienverkauf, mit zwei Unterschieden: Vertretung und Genehmigung müssen früh geklärt sein, und der Wert sollte für alle Beteiligten nachvollziehbar sein.

  1. ErstgesprächWir klären mit Ihnen, wem das Haus gehört, wer handeln darf und welcher Zeitrahmen besteht – telefonisch oder in unserem Büro in Frechen.
  2. Vertretung klärenLiegt eine Vorsorgevollmacht vor, prüft das Notariat, ob sie Grundstücksgeschäfte umfasst und in der nötigen Form vorliegt. Bei einer Betreuung gehören Betreuerausweis und Aufgabenkreis zu den Unterlagen; die gerichtliche Genehmigung planen wir im Zeitplan ein.
  3. UnterlagenGrundbuchauszug, Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung und Energieausweis, dazu Vollmacht oder Betreuerausweis und gerichtliche Beschlüsse. Eine Übersicht bietet unsere Unterlagen-Checkliste.
  4. Wert ermittelnFür die Preisfindung genügt die persönliche Ersteinschätzung. Ein Kurz- oder Verkehrswertgutachten kommt hinzu, wenn ein schriftlich dokumentierter Wert gebraucht wird.
  5. VermarktungBesichtigungen finden zu festen Terminen statt. Wir übernehmen die Kommunikation mit Interessenten und stimmen uns mit Bevollmächtigten oder Betreuer ab. Wie wir dabei vorgehen, beschreibt die COLOGNE-Strategie.
  6. Notar, Genehmigung, ÜbergabeDas Notariat beurkundet den Kaufvertrag. Verkauft ein Betreuer, wird die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt. Danach folgen Kaufpreiszahlung und Übergabe. Mehr zum Termin: Notartermin beim Immobilienverkauf.
Erbengemeinschaft

Das Haus gehört mehreren Erben – und einer zieht ins Pflegeheim

Nach dem Tod des ersten Elternteils kann das Elternhaus einer Erbengemeinschaft gehören, zum Beispiel der Mutter und den Kindern. Die Erben können über das Haus nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Zieht die Mutter ins Pflegeheim, muss also auch für sie jemand handeln: sie selbst, ihr Bevollmächtigter oder ihr Betreuer, im letzten Fall mit Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Ihr Anteil am Haus gehört zu ihrem Vermögen. Wird Hilfe zur Pflege beantragt, kann das Sozialamt diesen Anteil berücksichtigen. Eine nachvollziehbare Wertermittlung schafft eine Grundlage, auf die sich alle Beteiligten beziehen können. Wie ein Verkauf in der Erbengemeinschaft abläuft, beschreiben wir auf der Seite Haus in der Erbengemeinschaft verkaufen.

Verkauf in der Familie

Verkauf an die Kinder oder unter Wert: Was ist zu beachten?

Soll das Haus in der Familie bleiben, kann es an ein Kind verkauft werden. Das ist grundsätzlich möglich. Liegt der Kaufpreis aber deutlich unter dem Verkehrswert, kann der unentgeltliche Teil als Schenkung bewertet werden.

Für Schenkungen gilt: Kann der Schenker danach seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann er die Herausgabe nach § 528 BGB verlangen. Ausgeschlossen ist das unter anderem, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Schenkung zehn Jahre verstrichen sind (§ 529 BGB). Bezieht der Schenker Sozialhilfe, kann das Sozialamt einen solchen Anspruch auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Das betrifft auch ein Haus, das früher bereits verschenkt wurde.

Was Sie tun können: den Verkehrswert vor dem Vertrag ermitteln lassen und die Gestaltung mit Notariat oder Anwaltskanzlei besprechen. Wir liefern die Wertgrundlage; rechtlich beraten wir nicht.

Ihre Möglichkeiten

Verkaufen, vermieten oder vorerst behalten?

Verkaufen

Das gebundene Kapital wird verfügbar, laufende Hauskosten entfallen. Die Entscheidung ist endgültig – deshalb sollte vorher feststehen, wer verkaufen darf und welcher Wert realistisch ist.

Immobilie verkaufen

Vermieten

Mieteinnahmen können zu den Heimkosten beitragen. Dafür übernehmen Familie oder Verwaltung die Pflichten eines Vermieters, und die Instandhaltung bleibt beim Eigentümer. Die erzielbare Miete schätzen wir kostenfrei ein.

Zur Vermietung

Vorerst leer stehen lassen

Grundsteuer, Versicherung, Heizung und Instandhaltung laufen weiter. Wer diesen Weg wählt, sollte das Haus regelmäßig kontrollieren lassen und mit der Gebäudeversicherung klären, was bei Leerstand gilt.

Soll der Ehepartner im Haus bleiben, kommen auch Modelle mit Wohnrecht oder eine Verrentung in Frage; wir vergleichen sie auf der Seite Verkauf auf Rentenbasis. Ist bereits ein Wohnrecht oder Nießbrauch eingetragen, hilft die Seite Immobilie mit Nießbrauch verkaufen.

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Zuletzt verkauft

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Häufige Fragen

Häufige Fragen von Angehörigen und Ehepartnern

Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim komme?

Nicht automatisch. Solange Rente, Leistungen der Pflegeversicherung und Ihr übriges Vermögen die Heimkosten decken, entscheiden Sie selbst über Ihr Haus. Erst wenn Sie beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen, ist nach § 90 Abs. 1 SGB XII grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen; dazu kann auch die Immobilie gehören, sofern sie nicht nach § 90 Abs. 2 oder 3 SGB XII geschützt ist. Ob und wann das Haus eingesetzt werden muss, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall.

Muss das Haus verkauft werden, wenn meine Mutter ins Pflegeheim muss?

Das Haus Ihrer Mutter muss wegen des Umzugs ins Pflegeheim nicht automatisch verkauft werden. Ob es zur Finanzierung der Pflegekosten eingesetzt werden muss, hängt insbesondere von Einkommen, Vermögen und einem möglichen Schutz der Immobilie ab. Ein freiwilliger Verkauf ist davon zu unterscheiden. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern werden nach § 94 Abs. 1a SGB XII grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt. Das Überschreiten dieser Grenze bedeutet nicht automatisch, dass ein Kind sein eigenes Haus verkaufen muss. Rückforderungsansprüche wegen früherer Schenkungen sind davon getrennt zu prüfen.

Muss ich das Haus verkaufen, wenn mein Ehepartner ins Pflegeheim muss und ich weiter darin wohne?

Nicht ohne Weiteres, aber auch nicht in jedem Fall geschützt. Bei der Hilfe zur Pflege werden auch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners berücksichtigt (§ 19 Abs. 3 SGB XII). Geschützt ist das Haus nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nur, wenn alle Voraussetzungen zusammen vorliegen: Es ist angemessen, es wird von Ihnen oder Ihrem Ehepartner allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt, und es soll nach dem Tod von Angehörigen bewohnt werden. Für die Angemessenheit zählen Zahl der Bewohner, Wohnbedarf, Grundstücks- und Hausgröße, Zuschnitt, Ausstattung und Wert. Unabhängig davon darf der Einsatz von Vermögen nicht verlangt werden, soweit er eine Härte bedeuten würde (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Sozialamt; im Zweifel lassen Sie sich rechtlich beraten.

Wer zahlt das Pflegeheim, bis das Haus verkauft ist?

Zunächst Pflegekasse, Einkommen und Ersparnisse. Ein Darlehen des Sozialamts kommt nach § 91 SGB XII nur in Betracht, wenn das Haus nach § 90 SGB XII einzusetzen ist, der sofortige Verkauf aber nicht möglich ist oder für die betroffene Person eine Härte bedeuten würde. Dann soll die Sozialhilfe als Darlehen geleistet werden, und das Sozialamt kann verlangen, dass die Rückzahlung dinglich, etwa im Grundbuch, oder auf andere Weise gesichert wird. Ausführlich erklären wir die Zwischenzeit im Beitrag Pflegeheim bezahlen, wenn ein Haus da ist.

Darf ich das Haus meiner Mutter verkaufen, wenn sie an Demenz erkrankt ist?

Nur mit einer geeigneten Vertretungsbefugnis, wenn Ihre Mutter nicht mehr selbst wirksam handeln kann. Eine Diagnose allein entscheidet darüber nicht; maßgeblich ist, ob sie geschäftsfähig ist. Ist sie es nicht, braucht es eine Vorsorgevollmacht, die Grundstücksgeschäfte umfasst und dem Grundbuchamt in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form nachgewiesen werden kann (§ 29 GBO). Fehlt eine ausreichende Vollmacht, kann eine gerichtliche Betreuung erforderlich werden. Das Betreuungsgericht prüft die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 1814 BGB). Ein Betreuer braucht für den Verkauf die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 BGB). Einen Vormund gibt es nach § 1773 BGB nur für Minderjährige. Ob Ihre Mutter noch selbst handeln kann, beurteilen nicht wir; dazu sprechen Sie mit Ärztin oder Arzt und dem Notariat.

Wann muss das Betreuungsgericht dem Hausverkauf zustimmen?

Wenn ein gerichtlich bestellter Betreuer das Haus verkauft: Für die Verfügung über ein Grundstück und für den Kaufvertrag, der dazu verpflichtet, braucht er nach § 1850 BGB die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Für Bevollmächtigte mit wirksamer Vorsorgevollmacht sieht § 1850 BGB keine Genehmigung vor. Welche Unterlagen und Wertnachweise das Gericht für die Genehmigung verlangt, legt es im Einzelfall fest. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilienverkauf durch Betreuer.

Was gilt, wenn das Haus einer Erbengemeinschaft gehört und ein Miterbe ins Pflegeheim zieht?

Die Erben können über das Haus nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Für den Miterben im Pflegeheim handelt er selbst, sein Bevollmächtigter oder sein Betreuer; ein Betreuer braucht dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Sein Anteil gehört zu seinem Vermögen und kann bei einem Antrag auf Hilfe zur Pflege berücksichtigt werden. Wie der Verkauf abläuft, erklären wir auf der Seite Haus in der Erbengemeinschaft verkaufen.

Darf man das Haus im Pflegefall günstig an die Kinder verkaufen?

Ein Verkauf an Angehörige ist grundsätzlich möglich. Liegt der Preis deutlich unter dem Verkehrswert, kann der unentgeltliche Teil jedoch als Schenkung bewertet werden. Für Schenkungen gilt: Kann der Schenker danach seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann er die Herausgabe nach § 528 BGB verlangen; bezieht er Sozialhilfe, kann das Sozialamt diesen Anspruch auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Lassen Sie den Verkehrswert vorher ermitteln und die Gestaltung von Notariat oder Anwaltskanzlei prüfen.

Kann ein bereits verschenktes Haus zurückgefordert werden?

Unter Umständen ja. Kann der Schenker nach der Schenkung seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann er das Geschenk nach § 528 BGB herausverlangen; der Beschenkte kann die Herausgabe abwenden, indem er den für den Unterhalt erforderlichen Betrag zahlt. Ausgeschlossen ist der Anspruch unter anderem, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Schenkung zehn Jahre verstrichen sind, oder wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 529 BGB). Bezieht der Schenker Sozialhilfe, kann das Sozialamt den Anspruch auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Ob das im Einzelfall greift, prüft eine Anwaltskanzlei.

Fallen Steuern an, wenn das Haus der Eltern verkauft wird?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG liegt bei Grundstücken vor, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Ausgenommen sind Immobilien, die zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Wie sich der Umzug ins Pflegeheim und ein Leerstand darauf auswirken, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung; wir beraten nicht steuerlich.

Fachlich verantwortlich

Wer hinter dieser Seite steht

Alexander Motyl, Geschäftsführer und gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter, Frechen

Alexander Motyl

Geschäftsführer der COLOGNE IMMOBILIEN GmbH · Wirtschaftsjurist (LL.M.) · gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter

DIAZert DIA-IB-685TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5DEKRA PC25416-00030über 1.100 Gutachten seit 2008

Fachlich verantwortlich für die Inhalte dieser Seite. Als Immobilienmakler und Gutachter erbringen wir keine Rechtsberatung.

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