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Immobilien-Lexikon · Ertragswertverfahren

Ertragswertverfahren: Wie Mieten den Wert vermieteter Immobilien bestimmen – Formel, Berechnung und Liegenschaftszins

Definition in einem Satz

Ertragswertverfahren – was ist das? Das Ertragswertverfahren (§§ 27–34 der Immobilienwertermittlungsverordnung, ImmoWertV) ermittelt den Wert einer Immobilie aus ihren nachhaltig erzielbaren Erträgen. Es ist das Standardverfahren für Mehrfamilienhäuser, vermietete Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien: Der Wert ergibt sich aus Bodenwert und kapitalisiertem Reinertrag des Gebäudes.

Die Ertragswert-Formel Schritt für Schritt

Ausgangspunkt ist der Rohertrag – die marktüblich erzielbare Jahresmiete, nicht zwingend die tatsächlich vereinbarte. Davon gehen die Bewirtschaftungskosten ab (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis; Erfahrungssätze liefert Anlage 3 der ImmoWertV): Es bleibt der Reinertrag. Vom Reinertrag wird die Bodenwertverzinsung (Bodenwert × Liegenschaftszinssatz) abgezogen; der verbleibende Gebäudereinertrag wird mit einem Vervielfältiger kapitalisiert, der sich aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer des Gebäudes ergibt. Bodenwert plus kapitalisierter Gebäudeertragswert – angepasst um besondere objektspezifische Merkmale wie Instandhaltungsstau oder Über-/Untermiete – ergeben den Ertragswert.

Der Liegenschaftszinssatz – die entscheidende Stellschraube

Der Liegenschaftszinssatz spiegelt, welche Rendite der Markt für Objekte dieser Art und Lage erwartet. Schon wenige Zehntelprozentpunkte verändern den Ertragswert deutlich: Je niedriger der Zinssatz, desto höher der Wert. Die Zinssätze werden von den Gutachterausschüssen aus echten Kaufpreisen abgeleitet und in den Grundstücksmarktberichten veröffentlicht – für Köln und den Rhein-Erft-Kreis also lokal belegt, nicht bundesweit pauschal. Mehr dazu im Lexikon-Beitrag zum Liegenschaftszinssatz.

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Wo das Ertragswertverfahren angewendet wird

Beim Verkauf und Kauf von Mehrfamilienhäusern und vermieteten Wohnungen, bei Beleihungsprüfungen der Banken, in Erbauseinandersetzungen mit Renditeobjekten und – typisiert nach dem Bewertungsgesetz – beim Finanzamt für Mietwohngrundstücke. Käufer solcher Objekte rechnen in Renditen; ein Angebotspreis, der den Ertragswert deutlich übersteigt, findet deshalb selten einen Käufer. Genau hier setzt unsere Bewertung an: Sie zeigt, welcher Preis sich aus den Erträgen tatsächlich begründen lässt.

Unterschied zwischen Ertragswert und Verkehrswert

Der Ertragswert ist ein Verfahrensergebnis, der Verkehrswert (§ 194 BauGB) die Zielgröße. Bei klassischen Renditeobjekten trägt der Ertragswert den Verkehrswert weitgehend allein; bei gemischt genutzten oder teilweise selbst genutzten Objekten würdigt der Gutachter zusätzlich Vergleichs- oder Sachwertverfahren. „Ertragswert gleich Verkehrswert“ gilt also nur, wenn das Verfahren zur Objektart passt und die Eingangsgrößen marktgerecht abgeleitet sind – der häufigste Fehler in Laienrechnungen ist ein zu optimistischer Rohertrag bei gleichzeitig unterschätzten Bewirtschaftungskosten.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

Alle Qualifikationen anzeigen
  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023–2026FOCUS TOP-1.000 Immobilienmakler 2023–2026CAPITAL: TOP-5 Makler in Köln 2025F.A.Z.-Institut: TOP Makler 2026

Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Ertragswertverfahren

Wie berechnet man den Ertragswert einer Immobilie?
Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten ergibt den Reinertrag; nach Abzug der Bodenwertverzinsung wird der Gebäudereinertrag über Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer kapitalisiert und zum Bodenwert addiert. Die Kunst liegt in marktgerechten Eingangsgrößen – Mieten, Bewirtschaftungskosten und Zinssatz müssen lokal belegt sein.
Was sind Bewirtschaftungskosten nach ImmoWertV?
Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis (Anlage 3 der ImmoWertV, regelmäßig aktualisiert). Sie mindern den Rohertrag – wer sie weglässt, überschätzt den Wert systematisch.
Reicht ein Online-Ertragswertrechner?
Für eine erste Orientierung ja, für Kauf, Verkauf, Bank oder Finanzamt nein: Ohne lokalen Liegenschaftszinssatz, korrekte Restnutzungsdauer und geprüfte Mieten weichen die Ergebnisse stark ab. Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist der bessere Startpunkt.
Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren – was gilt für meine Immobilie?
Vermietete Mehrfamilien- und Gewerbeobjekte: Ertragswertverfahren. Selbst genutzte Wohnungen und Reihenhäuser: Vergleichswertverfahren. Individuelle Einfamilienhäuser: häufig Sachwert- plus Vergleichswertverfahren. Der Gutachter wählt und begründet die Verfahren nach ImmoWertV.

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