Immobilien-Lexikon · Auflassungsvormerkung
Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Bedeutung, Dauer und Kosten – aus Sicht des Verkäufers
Definition in einem Satz
Auflassungsvormerkung – was ist das? Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag in Abteilung II des Grundbuchs nach § 883 BGB. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung ab, bevor er tatsächlich als Eigentümer eingetragen ist – ein zweiter Verkauf oder eine neue Belastung durch den Verkäufer wird dadurch dem Käufer gegenüber unwirksam.
Bedeutung: Warum es die Auflassungsvormerkung braucht
Zwischen der Beurkundung des Kaufvertrags und der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vergehen oft mehrere Wochen bis Monate: Die Grunderwerbsteuer muss bezahlt, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts eingeholt und die Kaufpreiszahlung abgewickelt werden. In dieser Phase schützt die Vormerkung den Käufer davor, dass das Grundstück noch einmal verkauft, belastet oder in eine Zwangsvollstreckung gezogen wird. Für den Käufer und seine Bank ist sie deshalb Voraussetzung, den Kaufpreis überhaupt zu zahlen.
Auflassungsvormerkung – was kommt danach? Ablauf aus Verkäufersicht
Das Notariat beantragt die Eintragung der Vormerkung unmittelbar nach der Beurkundung. Sobald sie im Grundbuch steht, wird in der Regel die Kaufpreisfälligkeit ausgelöst – zusammen mit den weiteren Fälligkeitsvoraussetzungen wie der Löschungsbewilligung für bestehende Grundschulden. Nach Zahlungseingang erklärt der Verkäufer die Auflassung (häufig bereits im Kaufvertrag enthalten), und das Notariat beantragt die Umschreibung. Mit der Eintragung des Käufers als Eigentümer wird die Vormerkung gelöscht, weil sie ihren Zweck erfüllt hat.
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Ersteinschätzung anfragenKäufer zahlt nicht: Auflassungsvormerkung löschen, wenn der Kauf scheitert
Zahlt der Käufer nicht oder tritt eine Partei berechtigt vom Vertrag zurück, muss die Vormerkung wieder gelöscht werden. Dafür ist die Bewilligung des Käufers erforderlich. Gut gestaltete Kaufverträge enthalten deshalb eine Regelung, die das Notariat ermächtigt, die Löschung zu beantragen, wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Auf diese Klausel achten wir in Abstimmung mit dem Notariat, damit Sie im Störfall nicht mit einem blockierten Grundbuch dastehen.

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl
Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“
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- Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
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Häufige Fragen
Fragen zum Thema Auflassungsvormerkung
Was kostet die Auflassungsvormerkung und wer trägt die Kosten?
Wie lange dauert die Eintragung der Auflassungsvormerkung in Köln?
Kann ich als Verkäufer die Immobilie nach Eintragung der Vormerkung noch belasten?
Wird die Auflassungsvormerkung nach dem Kauf automatisch gelöscht?
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