Immobilien-Lexikon · Notaranderkonto
Notaranderkonto oder Direktzahlung: Wann die Kaufpreiszahlung über den Notar sinnvoll ist – und was sie kostet
Definition in einem Satz
Notaranderkonto – Bedeutung: Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das der Notar auf eigenen Namen für die Beteiligten eines Immobilienkaufs führt. Der Käufer zahlt den Kaufpreis dorthin ein; der Notar zahlt ihn erst aus, wenn alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 57 Beurkundungsgesetz darf es nur eingesetzt werden, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.
Der Regelfall: Direktzahlung mit Fälligkeitsmitteilung
Bei den meisten Immobilienverkäufen wird der Kaufpreis heute direkt vom Käufer an den Verkäufer gezahlt – jedoch erst, wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt. Das tut er, sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Löschungsunterlagen für bestehende Grundschulden vorliegen, etwaige Vorkaufsrechte geklärt sind und die Genehmigungen erteilt wurden. Dieser Mechanismus schützt beide Seiten, ohne dass Geld über ein Zwischenkonto laufen muss, und ist deshalb der gesetzlich vorgesehene Normalfall.
Wann ein Notaranderkonto sinnvoll oder erforderlich ist
Ein Notaranderkonto kommt in Betracht, wenn die Direktzahlung ein Risiko birgt, das anders nicht gelöst werden kann: etwa wenn der Käufer die Immobilie vor Kaufpreiszahlung übernehmen soll, wenn viele Gläubiger aus dem Kaufpreis abzulösen sind, bei Verkäufen aus einer Insolvenz oder Zwangsverwaltung, oder wenn Beteiligte im Ausland sitzen und die Abwicklung mehrere Zahlungsschritte erfordert. Der Notar prüft das Sicherungsinteresse in jedem Fall selbst – es genügt nicht, dass eine Partei es einfach „sicherer“ findet.
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Ersteinschätzung anfragenVorteile und Nachteile des Notaranderkontos
Vorteile: Der Kaufpreis ist nachweislich vorhanden, bevor Sie Besitz oder Eigentum aufgeben; mehrere Gläubiger können in einem Zug bedient werden; Übergaben vor Eigentumsumschreibung lassen sich absichern. Nachteile: zusätzliche Notargebühren, ein längerer Zahlungsweg und der Umstand, dass Verwahrkonten heute praktisch keine Zinsen abwerfen – bei Negativzinsen wurden in der Vergangenheit sogar Verwahrentgelte weitergegeben. Die Alternative zum Notaranderkonto ist der gesetzliche Regelfall: Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung.
Was das für Sie als Verkäufer bedeutet
In der ganz überwiegenden Zahl unserer Verkäufe in Köln und im Rhein-Erft-Kreis ist kein Anderkonto nötig – die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung bietet Ihnen dieselbe Sicherheit. Verlangt ein Käufer dennoch ein Anderkonto, ist das kein Warnsignal, aber Anlass zu klären, wer die Mehrkosten trägt und ob ein echtes Sicherungsbedürfnis besteht. Diese Frage klären wir in Abstimmung mit dem Notariat, das die Entscheidung trifft; eine Rechtsberatung erbringen wir als Makler nicht.

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl
Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“
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- Wirtschaftsjurist (LL.M.)
- Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
- Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
- Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
- International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.
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Häufige Fragen
Fragen zum Thema Notaranderkonto
Ist die Kaufpreiszahlung ohne Notaranderkonto unsicher?
Wer trägt die Kosten eines Notaranderkontos?
Notaranderkonto: Wann erfolgt die Auszahlung an den Verkäufer?
Notaranderkonto oder Direktzahlung – was ist besser?
Ist ein Notaranderkonto beim Hausverkauf erforderlich?
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