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Immobilien-Lexikon · Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer NRW 2026: Höhe, wer zahlt, wann fällig – was Verkäufer in Köln wissen sollten

Definition in einem Satz

Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. In Nordrhein-Westfalen – und damit in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – beträgt sie auch 2026 6,5 Prozent des Kaufpreises. Schuldner sind nach § 13 Grunderwerbsteuergesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich übernimmt sie in der Praxis fast immer der Käufer.

Höhe der Grunderwerbsteuer in NRW und Bemessungsgrundlage

Nordrhein-Westfalen erhebt mit 6,5 Prozent zusammen mit einigen anderen Bundesländern den höchsten Satz in Deutschland. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, also in der Regel der beurkundete Kaufpreis. Bewegliches Mitverkauftes wie eine Einbauküche, Möbel oder eine Markise kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und unterliegt dann nicht der Grunderwerbsteuer – vorausgesetzt, die angesetzten Werte sind realistisch. Bei Eigentumswohnungen gilt dasselbe für den Anteil an der Instandhaltungsrücklage, wobei die Rechtsprechung dazu nicht einheitlich ist.

Grunderwerbsteuer berechnen: Beispiel Köln

Die Berechnung ist einfach: Kaufpreis × 6,5 Prozent. Bei einer Eigentumswohnung in Köln-Ehrenfeld für 350.000 Euro sind das 22.750 Euro Grunderwerbsteuer; bei einem Einfamilienhaus in Frechen für 550.000 Euro 35.750 Euro. Wird eine Einbauküche mit realistischen 12.000 Euro gesondert ausgewiesen, sinkt die Bemessungsgrundlage entsprechend um 780 Euro Steuer. Das frühere Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“, das Selbstnutzern zwei Prozentpunkte erstattete, ist seit 2023 beendet; ob aktuelle Förderungen der NRW.BANK für Käufer in Betracht kommen, sollten diese dort prüfen.

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Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig? Vom Notartermin zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das Notariat meldet den Kaufvertrag dem Finanzamt – in Köln der Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamts –, das den Steuerbescheid an den im Vertrag benannten Schuldner – meist den Käufer – schickt. Fällig ist die Grunderwerbsteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Nach der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Erst mit dieser Bescheinigung darf das Grundbuchamt den Käufer als neuen Eigentümer eintragen. Für Sie als Verkäufer heißt das: Die Grunderwerbsteuer ist einer der Taktgeber dafür, wann die Eigentumsumschreibung tatsächlich erfolgt.

Gesamtschuld beachten: Auch wenn der Käufer die Steuer vertraglich übernimmt, haften Sie als Verkäufer dem Finanzamt gegenüber mit. Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an Sie wenden. Die Fälligkeitsregelung im Kaufvertrag – Zahlung des Kaufpreises vor Umschreibung – minimiert dieses Risiko in der Praxis.

Befreiung von der Grunderwerbsteuer: Ausnahmen

Keine Grunderwerbsteuer fällt an bei Erwerb von Todes wegen und Schenkungen (dort greift die Erbschaft- und Schenkungsteuer), beim Verkauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, zwischen Verwandten in gerader Linie – also Eltern und Kindern – sowie bei Kaufpreisen bis 2.500 Euro. Der Verkauf an Geschwister ist dagegen nicht befreit. Ob eine Befreiung im Einzelfall greift, sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären; wir erbringen keine steuerliche Beratung.

Bedeutung für Ihre Verkaufsstrategie

Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Kaufnebenkosten, die in NRW mit Notar und Grundbuch zusammen rund 8,5 Prozent des Kaufpreises ausmachen – zuzüglich der Käuferhälfte der Maklerprovision nach §§ 656c, 656d BGB. Käufer rechnen diese Beträge in ihr Budget ein. Ein realistisch begründeter Angebotspreis, der auf einer Bewertung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beruht, berücksichtigt diese Gesamtbelastung und vermeidet, dass Interessenten an der Finanzierung scheitern.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

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  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
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Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Grunderwerbsteuer

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in NRW?
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent der Gegenleistung, also in der Regel des beurkundeten Kaufpreises. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und wird vertraglich üblicherweise vom Käufer getragen.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Verkauf – Käufer oder Verkäufer?
Vertraglich übernimmt sie in der Praxis der Käufer. Gesetzlich sind jedoch Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner, sodass sich das Finanzamt bei Nichtzahlung durch den Käufer an den Verkäufer wenden kann. Die übliche Vertragsgestaltung mit Kaufpreiszahlung vor Eigentumsumschreibung begrenzt dieses Risiko.
Kann man die Grunderwerbsteuer senken, indem Möbel oder Küche gesondert ausgewiesen werden?
Bewegliches Inventar, das mitverkauft wird, kann im Kaufvertrag mit einem realistischen Wert gesondert ausgewiesen werden und unterliegt dann nicht der Grunderwerbsteuer. Überhöhte Ansätze prüft das Finanzamt kritisch. Ob und in welcher Höhe das im Einzelfall sinnvoll ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, den das Finanzamt nach der Anzeige des Kaufvertrags durch das Notariat versendet – in der Regel einige Wochen nach dem Notartermin. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die das Grundbuchamt für die Eigentumsumschreibung benötigt.
Gibt es eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer in NRW?
Ja, in gesetzlich festgelegten Fällen: Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung, Verkauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, zwischen Verwandten in gerader Linie sowie bei Kaufpreisen bis 2.500 Euro. Geschwister sind nicht befreit. Ob eine Befreiung in Ihrem Fall greift, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

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