Immobilien-Lexikon · ImmoWertV
ImmoWertV: Die Verordnung, nach der Ihr Immobilienwert ermittelt wird – Verfahren, Anlagen, Praxis
Definition in einem Satz
ImmoWertV – was ist das? Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit verbindliche Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Verkehrswerten (§ 194 BauGB). Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Januar 2022 und regelt die drei normierten Verfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren –, die erforderlichen Daten der Gutachterausschüsse und in ihren Anlagen zentrale Modellgrößen wie Bewirtschaftungskosten und Gesamtnutzungsdauern.
Was die ImmoWertV regelt – und die drei Verfahren
Die Verordnung legt fest, wie Bodenrichtwerte und sonstige Daten abzuleiten sind, wie der Wertermittlungsstichtag wirkt und nach welchen Grundsätzen die Verfahren anzuwenden sind: das Vergleichswertverfahren (§§ 24–26) für Wohnungen und Grundstücke, das Ertragswertverfahren (§§ 27–34) für Renditeobjekte und das Sachwertverfahren (§§ 35–39) für selbst genutzte Häuser. Der Gutachter wählt die Verfahren nach Objektart und Datenlage, führt sie modellkonform durch und würdigt die Ergebnisse zum Verkehrswert – ausführlich erklärt in unseren Lexikon-Beiträgen zu den drei Verfahren.
Die Anlagen der ImmoWertV: Modelldaten für die Praxis
Die Anlagen machen die Verordnung rechenbar: Anlage 1 enthält die Barwert- und Vervielfältigertabellen, Anlage 2 die Gesamtnutzungsdauern (z. B. 80 Jahre für Wohnhäuser), Anlage 3 die Bewirtschaftungskosten-Modelle für das Ertragswertverfahren (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis, jährlich indexiert), Anlage 4 die Normalherstellungskosten für das Sachwertverfahren. Wer in einem Gutachten Zahlen aus diesen Anlagen sieht, sieht keine Schätzung, sondern normierte Modellgrößen – abweichende Ansätze muss der Gutachter begründen.
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Ersteinschätzung anfragenWarum „Bewertung nach ImmoWertV“ ein Qualitätsmerkmal ist
Online-Preisschätzer und Portalvergleiche folgen keinem normierten Modell – ihre Ergebnisse sind weder gegenüber Gerichten noch Finanzämtern oder Banken belastbar. Ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV dagegen ist nachvollziehbar aufgebaut, mit amtlichen Daten belegt und wird von diesen Stellen anerkannt. Bei COLOGNE IMMOBILIEN bewertet der gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Immobiliengutachter nach genau diesem Standard – vom Kurzgutachten ab 990 € bis zum Verkehrswertgutachten ab 2.490 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl
Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“
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- Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
- Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
- Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
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Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.
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Häufige Fragen
Fragen zum Thema ImmoWertV
Seit wann gilt die aktuelle ImmoWertV?
Für wen ist die ImmoWertV verbindlich?
Was steht in Anlage 3 der ImmoWertV?
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