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Immobilien-Lexikon · Auflassungsvormerkung

Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Bedeutung, Dauer und Kosten – aus Sicht des Verkäufers

Definition in einem Satz

Auflassungsvormerkung – was ist das? Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag in Abteilung II des Grundbuchs nach § 883 BGB. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung ab, bevor er tatsächlich als Eigentümer eingetragen ist – ein zweiter Verkauf oder eine neue Belastung durch den Verkäufer wird dadurch dem Käufer gegenüber unwirksam.

Bedeutung: Warum es die Auflassungsvormerkung braucht

Zwischen der Beurkundung des Kaufvertrags und der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vergehen oft mehrere Wochen bis Monate: Die Grunderwerbsteuer muss bezahlt, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts eingeholt und die Kaufpreiszahlung abgewickelt werden. In dieser Phase schützt die Vormerkung den Käufer davor, dass das Grundstück noch einmal verkauft, belastet oder in eine Zwangsvollstreckung gezogen wird. Für den Käufer und seine Bank ist sie deshalb Voraussetzung, den Kaufpreis überhaupt zu zahlen.

Auflassungsvormerkung – was kommt danach? Ablauf aus Verkäufersicht

Das Notariat beantragt die Eintragung der Vormerkung unmittelbar nach der Beurkundung. Sobald sie im Grundbuch steht, wird in der Regel die Kaufpreisfälligkeit ausgelöst – zusammen mit den weiteren Fälligkeitsvoraussetzungen wie der Löschungsbewilligung für bestehende Grundschulden. Nach Zahlungseingang erklärt der Verkäufer die Auflassung (häufig bereits im Kaufvertrag enthalten), und das Notariat beantragt die Umschreibung. Mit der Eintragung des Käufers als Eigentümer wird die Vormerkung gelöscht, weil sie ihren Zweck erfüllt hat.

Einordnung: Die Vormerkung schränkt Sie als Verkäufer im Alltag nicht ein. Sie verhindert lediglich Verfügungen, die dem beurkundeten Kaufvertrag widersprechen würden – was ohnehin niemand beabsichtigt, der ordnungsgemäß verkauft.

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Käufer zahlt nicht: Auflassungsvormerkung löschen, wenn der Kauf scheitert

Zahlt der Käufer nicht oder tritt eine Partei berechtigt vom Vertrag zurück, muss die Vormerkung wieder gelöscht werden. Dafür ist die Bewilligung des Käufers erforderlich. Gut gestaltete Kaufverträge enthalten deshalb eine Regelung, die das Notariat ermächtigt, die Löschung zu beantragen, wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Auf diese Klausel achten wir in Abstimmung mit dem Notariat, damit Sie im Störfall nicht mit einem blockierten Grundbuch dastehen.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

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  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Auflassungsvormerkung

Was kostet die Auflassungsvormerkung und wer trägt die Kosten?
Die Kosten für Eintragung und Löschung der Vormerkung gehören zu den Kaufnebenkosten und werden nach der üblichen Vertragsgestaltung vom Käufer getragen. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und liegen deutlich unter den Kosten der Eigentumsumschreibung.
Wie lange dauert die Eintragung der Auflassungsvormerkung in Köln?
Das hängt von der Bearbeitungszeit des zuständigen Grundbuchamts ab und liegt in Köln und im Rhein-Erft-Kreis erfahrungsgemäß zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen. Das Notariat reicht den Antrag unmittelbar nach der Beurkundung ein.
Kann ich als Verkäufer die Immobilie nach Eintragung der Vormerkung noch belasten?
Rechtlich ist eine Eintragung möglich, sie wäre dem Käufer gegenüber jedoch unwirksam. Die Vormerkung sichert genau diesen Fall ab. Wer verkauft, hat daran ohnehin kein Interesse – die Vormerkung ist deshalb kein Nachteil, sondern Standard jeder seriösen Abwicklung.
Wird die Auflassungsvormerkung nach dem Kauf automatisch gelöscht?
Ja. Mit der Eintragung des Käufers als Eigentümer hat die Vormerkung ihren Zweck erfüllt und wird vom Grundbuchamt auf Antrag des Notariats gelöscht, ohne dass Sie als Verkäufer etwas veranlassen müssen.

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