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Immobilien-Lexikon · Erbbaurecht

Erbbaurecht: Haus verkaufen, wenn das Grundstück jemand anderem gehört – Zustimmung, Erbbauzins und Wert

Definition in einem Satz

Erbbaurecht – was ist das? Das Erbbaurecht (umgangssprachlich Erbpacht) ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben (§ 1 Erbbaurechtsgesetz). Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer einen laufenden Erbbauzins; das Recht ist zeitlich befristet, häufig auf 75 bis 99 Jahre, und wird in einem eigenen Erbbaugrundbuch geführt.

Bedeutung: Wie das Erbbaurecht funktioniert

Eigentum am Gebäude und Eigentum am Grundstück fallen auseinander: Das Haus gehört dem Erbbauberechtigten, das Grundstück dem Erbbaurechtsgeber – in Köln und im Rhein-Erft-Kreis sind das häufig Kirchengemeinden, Stiftungen oder Kommunen. Der Erbbauvertrag regelt Laufzeit, Erbbauzins, Anpassungsklauseln, Nutzungsvorgaben und die Entschädigung des Gebäudes bei Ablauf. Diese Vertragsbedingungen sind beim Verkauf mindestens so wichtig wie der Zustand der Immobilie.

Erbbaurecht verkaufen: Zustimmung, Käufer und Bank

Verkauft wird nicht das Grundstück, sondern das Erbbaurecht samt Gebäude. Die meisten Erbbauverträge sehen vor, dass der Grundstückseigentümer der Veräußerung zustimmen muss – diese Zustimmung wird über das Notariat eingeholt und ist in der Praxis meist Formsache, kann aber Zeit kosten. Der Käufer übernimmt den Erbbauvertrag mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere den laufenden Erbbauzins. Banken finanzieren Erbbaurechte, prüfen aber Restlaufzeit und Vertragsbedingungen besonders genau.

Restlaufzeit entscheidet: Je kürzer die verbleibende Laufzeit, desto stärker wirkt sie sich auf Finanzierbarkeit und Marktwert aus. Bei unter 30 bis 40 Jahren Restlaufzeit lohnt sich vor dem Verkauf oft das Gespräch mit dem Erbbaurechtsgeber über eine Verlängerung.

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Erbbaurecht verkaufen – welcher Wert? Wertermittlung nach ImmoWertV

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sieht für Erbbaurechte ein eigenes Verfahren vor: Ausgangspunkt ist der Wert, den die Immobilie ohne Erbbaurecht hätte; davon werden der Bodenwertanteil des Grundstückseigentümers und die Wirkung von Erbbauzins, Restlaufzeit und Vertragsbedingungen über Erbbaurechtsfaktoren abgezogen oder zugerechnet. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen hierfür Marktanpassungsfaktoren. Ohne diese Methodik werden Erbbaurechte im Markt regelmäßig falsch eingepreist – in beide Richtungen.

Erbbauzins: Höhe, Erhöhung und Berechnung

Der Erbbauzins wird im Erbbaurechtsvertrag als Prozentsatz des Bodenwerts bei Vertragsschluss festgelegt – üblich sind Sätze zwischen 3 und 5 Prozent pro Jahr. Fast alle Verträge enthalten eine Wertsicherungsklausel, die eine Erhöhung des Erbbauzinses an den Verbraucherpreisindex koppelt; bei Wohnnutzung begrenzt § 9a Erbbaurechtsgesetz die Anpassung auf das, was nach den wirtschaftlichen Verhältnissen billig ist. Für den Verkauf bedeutet das: Der Käufer rechnet den laufenden Erbbauzins wie eine Dauerbelastung in seine Finanzierung ein, und eine anstehende Erhöhung sollte im Exposé offen benannt werden.

Erbbaurecht in Köln und im Rhein-Erft-Kreis

Erbbaugrundstücke finden sich hier verstärkt in kirchlichen Siedlungen der Nachkriegszeit, in Teilen von Ehrenfeld, Nippes und Lindenthal sowie in Frechen, Hürth und Brühl. Große Erbbaurechtsgeber sind das Erzbistum Köln mit seinen Kirchengemeinden, die Stadt Köln sowie Stiftungen und Wohnungsbaugesellschaften. Viele dieser Verträge aus den 1950er- bis 1970er-Jahren laufen in den kommenden Jahren aus oder sind bereits verlängert worden. Als gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter bewertet unser Geschäftsführer Erbbaurechte nach dem Verfahren der ImmoWertV – damit Sie mit einem belastbaren Wert in den Verkauf gehen.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

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  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
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Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Erbbaurecht

Kann ich ein Haus mit Erbbaurecht verkaufen und brauche ich die Zustimmung des Grundstückseigentümers?
Ja. Das Erbbaurecht ist veräußerlich. Verkauft wird das Erbbaurecht samt Gebäude; der Käufer tritt in den bestehenden Erbbauvertrag ein. Meist ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich, die das Notariat einholt.
Wie wirkt sich das Erbbaurecht auf den Verkaufspreis aus?
Der Preis liegt in der Regel unter dem Wert eines vergleichbaren Volleigentums, weil der Käufer das Grundstück nicht erwirbt und laufend Erbbauzins zahlt. Wie groß der Abschlag im Einzelfall ist, hängt von Restlaufzeit, Erbbauzins und Vertragsbedingungen ab und wird nach der ImmoWertV mit Erbbaurechtsfaktoren ermittelt.
Was passiert, wenn das Erbbaurecht ausläuft?
Das Gebäude geht auf den Grundstückseigentümer über; dieser zahlt dem Erbbauberechtigten eine im Vertrag festgelegte Entschädigung, bei Wohngebäuden mindestens zwei Drittel des Gebäudewerts. In der Praxis werden Erbbaurechte vor Ablauf häufig verlängert oder das Grundstück wird dem Erbbauberechtigten zum Kauf angeboten. Rechtliche Einzelfragen klären Sie bitte mit einem Rechtsanwalt oder Notariat.
Welche Nachteile hat das Erbbaurecht beim Verkauf?
Der Käuferkreis ist kleiner, weil manche Banken Erbbaurechte zurückhaltend finanzieren und der laufende Erbbauzins die Haushaltsrechnung belastet. Kurze Restlaufzeiten und anstehende Erbbauzins-Erhöhungen drücken den Preis. Diesen Nachteilen steht gegenüber, dass der Einstiegspreis für Käufer niedriger ist als bei Volleigentum – mit einer sauberen Wertermittlung lässt sich das Erbbaurecht daher gut verkaufen.
Kann der Erbbaurechtsgeber den Verkauf verweigern?
Die Zustimmung darf nach § 7 Erbbaurechtsgesetz nur aus wichtigem Grund verweigert werden, etwa wenn der Käufer erkennbar nicht in der Lage ist, die Vertragspflichten zu erfüllen. Wird sie ohne solchen Grund verweigert, kann sie durch das Gericht ersetzt werden. In der Praxis ist die Zustimmung bei solventen Käufern Formsache.

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