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Immobilien-Lexikon · Grundschuld

Grundschuld löschen oder stehen lassen? Was der Eintrag in Abteilung III beim Hausverkauf bedeutet

Definition in einem Satz

Grundschuld – was ist das? Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht nach §§ 1191 ff. BGB, mit dem eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit dient. Sie steht in Abteilung III des Grundbuchs und besteht – anders als die Hypothek – unabhängig von der Höhe der noch offenen Darlehensschuld.

Unterschied Grundschuld und Hypothek

Beide sind Grundpfandrechte, doch die Hypothek ist streng an die gesicherte Forderung gebunden und sinkt mit jeder Tilgung. Die Grundschuld ist davon losgelöst: Sie bleibt in voller eingetragener Höhe bestehen, auch wenn das Darlehen längst zur Hälfte zurückgezahlt ist. Genau diese Flexibilität ist der Grund, warum Banken heute fast ausschließlich Grundschulden eintragen lassen – sie können für eine spätere Anschlussfinanzierung oder Modernisierung wiederverwendet werden.

Grundschuld beim Hausverkauf: Was der Eintrag bedeutet

Eine eingetragene Grundschuld ist kein Verkaufshindernis. In der Praxis wird sie bei der Kaufabwicklung aus dem Kaufpreis abgelöst: Das Notariat holt von Ihrer Bank die Löschungsbewilligung ein und stellt sicher, dass der Käufer die Immobilie lastenfrei erhält. Die Kaufpreisfälligkeit wird in der Regel so gestaltet, dass der Käufer erst zahlt, wenn die Löschungsunterlagen vorliegen. Für Sie als Verkäufer heißt das: Sie müssen den Kredit nicht vorab aus eigenen Mitteln zurückführen.

Praxis-Hinweis: Fragen Sie Ihre Bank frühzeitig nach der Restschuld und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Beide Beträge beeinflussen, wie viel vom Kaufpreis am Ende bei Ihnen ankommt – das rechnen wir in der Verkaufsplanung mit ein.

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Grundschuld löschen oder stehen lassen?

Eine abbezahlte Grundschuld kann gelöscht werden, muss aber nicht. Manche Eigentümer behalten sie bewusst als Reserve für künftige Finanzierungen. Beim Verkauf gilt jedoch: Käufer und finanzierende Bank erwarten fast immer ein lastenfreies Grundstück, sodass die Löschung spätestens jetzt ansteht. Eine Übernahme der Grundschuld durch den Käufer ist rechtlich möglich, in der Praxis aber selten, weil dessen Bank eigene Sicherheiten eintragen möchte.

Grundschuld löschen: Ablauf, Dauer und Grundschuldbrief

Für die Löschung braucht das Grundbuchamt die Löschungsbewilligung der Bank in notariell beglaubigter Form und die Zustimmung des Eigentümers, die das Notariat beurkundet. Handelt es sich um eine Briefgrundschuld, muss zusätzlich der Grundschuldbrief im Original vorgelegt werden – ist der Grundschuldbrief verloren, ist vorab ein gerichtliches Aufgebotsverfahren nötig, das mehrere Monate dauern kann. Bei einer Buchgrundschuld (Grundschuld ohne Brief) entfällt dieser Schritt. Die Bearbeitung beim Grundbuchamt dauert in Köln und im Rhein-Erft-Kreis erfahrungsgemäß einige Wochen; die Kaufvertragsabwicklung wartet nicht darauf, weil die Löschung gemeinsam mit der Eigentumsumschreibung beantragt wird.

Warum wir Abteilung III vor der Bewertung prüfen

Für die Wertermittlung ist die Grundschuld selbst nicht wertmindernd – die Immobilie ist so viel wert, wie der Markt für sie zahlt, unabhängig von der Belastung. Entscheidend ist sie aber für die Abwicklung: Höhe der Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschungskosten bestimmen Ihren Nettoerlös. Deshalb gehört ein aktueller Grundbuchauszug zu den ersten Unterlagen, die wir mit Ihnen durchgehen.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

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  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
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Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Grundschuld

Muss ich meinen Kredit zurückzahlen, bevor ich verkaufe?
Nein. Die Ablösung erfolgt üblicherweise aus dem Kaufpreis bei der notariellen Abwicklung. Das Notariat koordiniert die Löschungsbewilligung Ihrer Bank; der Käufer zahlt in der Regel erst, wenn die Lastenfreistellung gesichert ist.
Was kostet es, eine Grundschuld zu löschen?
Es fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an, die sich nach der eingetragenen Höhe der Grundschuld richten. Die Löschungskosten für Altrechte trägt üblicherweise der Verkäufer; die genaue Höhe nennt Ihnen das Notariat vorab.
Mindert eine eingetragene Grundschuld den Wert meiner Immobilie?
Nein. Der Marktwert richtet sich nach Lage, Zustand und Marktlage, nicht nach der Belastung. Die Grundschuld beeinflusst nur, wie viel vom Kaufpreis nach Ablösung des Darlehens bei Ihnen verbleibt.
Wie lange dauert es, eine Grundschuld zu löschen?
Vom Antrag bis zur Löschung im Grundbuch vergehen in Köln und im Rhein-Erft-Kreis meist einige Wochen, abhängig von der Auslastung des Grundbuchamts. Bei einer Briefgrundschuld mit verlorenem Grundschuldbrief verlängert das Aufgebotsverfahren die Dauer um mehrere Monate. Den Verkauf hält das nicht auf, weil das Notariat Löschung und Eigentumsumschreibung gemeinsam beantragt.
Soll ich die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen?
In der Regel nicht vorab. Die Löschung wird im Zuge der Kaufvertragsabwicklung erledigt und aus dem Kaufpreis bezahlt. Eine vorzeitige Löschung auf eigene Kosten bringt beim Verkauf keinen Vorteil; nur wenn Sie ohnehin abbezahlt haben und keine Reserve mehr brauchen, kann sie sinnvoll sein.

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