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Immobilien-Lexikon · Sachwertverfahren

Sachwertverfahren: Wie der Wert eines Einfamilienhauses aus Herstellungskosten, Alter und Marktanpassung entsteht

Definition in einem Satz

Sachwertverfahren – was ist das? Das Sachwertverfahren (§§ 35–39 der Immobilienwertermittlungsverordnung, ImmoWertV) leitet den Immobilienwert aus den Herstellungskosten des Gebäudes ab: Normalherstellungskosten minus Alterswertminderung, plus Bodenwert, angepasst an den regionalen Markt über Regionalfaktor und Sachwertfaktor. Es ist das typische Verfahren für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, für die es zu wenige Vergleichsverkäufe gibt.

So wird der Sachwert berechnet

Zuerst der Gebäudesachwert: Die Normalherstellungskosten (NHK) je Quadratmeter Brutto-Grundfläche – abhängig von Gebäudeart und Ausstattungsstandard – werden mit der Fläche multipliziert und über den Baupreisindex auf den Wertermittlungsstichtag gebracht. Davon geht die Alterswertminderung ab: linear über die Gesamtnutzungsdauer (bei Wohnhäusern typischerweise 80 Jahre), wobei Modernisierungen die Restnutzungsdauer verlängern. Dazu kommen Außenanlagen und der Bodenwert aus dem Bodenrichtwert. Das Ergebnis ist zunächst nur der vorläufige Sachwert – eine Kostengröße, noch kein Marktpreis.

Regionalfaktor und Sachwertfaktor: die Marktanpassung

Ein Haus kostet in Frechen-Königsdorf anderes Geld als im Sauerland, obwohl die Baukosten ähnlich sind. Deshalb passt die ImmoWertV den Sachwert zweifach an den Markt an: Der Regionalfaktor korrigiert die bundeseinheitlichen Herstellungskosten auf das örtliche Baukostenniveau, der Sachwertfaktor (Marktanpassungsfaktor) übersetzt den Substanzwert in das, was Käufer am Ort tatsächlich zahlen – beide werden von den Gutachterausschüssen aus echten Kaufpreisen abgeleitet. In gefragten Lagen liegt der Sachwertfaktor teils deutlich über 1, in schwachen darunter. Wer ohne diese Faktoren rechnet, verfehlt den Markt.

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Typische Fehler bei der Sachwert-Berechnung

Die drei häufigsten: Erstens werden Eigenleistungen und Liebhaber-Ausstattung mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, obwohl der Markt sie nicht voll honoriert. Zweitens wird die Restnutzungsdauer ohne Modernisierungsprüfung geschätzt – ein kernsaniertes Haus von 1965 hat eine andere Restnutzungsdauer als ein unsaniertes. Drittens fehlt die Marktanpassung, sodass „errechneter Wert“ und erzielbarer Preis auseinanderlaufen. Der gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Immobiliengutachter belegt jede dieser Stellgrößen mit amtlichen Daten.

Unterschied zwischen Sachwert und Verkehrswert

Der Sachwert beschreibt die Substanz (Was würde es kosten, das Haus heute zu bauen, abzüglich Alter?), der Verkehrswert (§ 194 BauGB) den Markt (Was zahlen Käufer dafür?). Erst der marktangepasste Sachwert – über Sachwertfaktor und objektspezifische Merkmale – begründet den Verkehrswert. Deshalb kann der Verkehrswert eines Hauses unter seinen Baukosten liegen, etwa bei Sanierungsstau in schwacher Lage, oder darüber, wenn Grundstücke knapp sind. Die Differenz zwischen Sachwert und Ertragswert wiederum zeigt bei vermieteten Objekten, ob Substanz oder Rendite den Markt bestimmen.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

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  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023–2026FOCUS TOP-1.000 Immobilienmakler 2023–2026CAPITAL: TOP-5 Makler in Köln 2025F.A.Z.-Institut: TOP Makler 2026

Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Sachwertverfahren

Für welche Immobilien gilt das Sachwertverfahren?
Vor allem für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, für die es zu wenige Vergleichsverkäufe gibt, außerdem für Spezialimmobilien ohne Ertrag. Wohnungen werden im Vergleichswert-, Renditeobjekte im Ertragswertverfahren bewertet.
Was ist der Regionalfaktor im Sachwertverfahren?
Ein vom Gutachterausschuss abgeleiteter Faktor, der die bundeseinheitlichen Normalherstellungskosten an das örtliche Baukostenniveau anpasst. Zusammen mit dem Sachwertfaktor sorgt er dafür, dass aus der Kostenrechnung ein marktgerechter Wert wird.
Rechnet das Finanzamt auch mit dem Sachwertverfahren?
Ja, für Objekte ohne Vergleichswerte und ohne Ertrag – typisiert nach §§ 189–191 BewG, ohne Besichtigung. Fällt der Bescheid zu hoch aus, kann ein Gutachten nach § 198 BewG den niedrigeren Wert nachweisen; steuerliche Fragen klärt Ihre Steuerberatung.
Warum weicht mein errechneter Sachwert vom Kaufpreis ab?
Meist fehlt die Marktanpassung oder die Restnutzungsdauer ist falsch geschätzt. Der Sachwert ist eine Kostengröße; erst Sachwertfaktor, Bodenwert und objektspezifische Merkmale machen daraus den erzielbaren Preis.

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