Immobilien-Lexikon · Schonvermögen
Schonvermögen bei Pflege und Sozialhilfe: Was gilt für Immobilien?
Definition in einem Satz
Was bedeutet Schonvermögen? Als Schonvermögen wird Vermögen bezeichnet, das bei der Prüfung bestimmter Sozialhilfeleistungen grundsätzlich nicht eingesetzt werden muss. Im Zusammenhang mit Pflegekosten kann das insbesondere für eine angemessene selbst genutzte Immobilie und bestimmte Geld- oder Sachwerte relevant sein (§ 90 SGB XII).
Wann kann eine selbst genutzte Immobilie geschützt sein?
Akuter Pflegefall in der Familie? Immobilienwert im Pflegefall unverbindlich einordnen lassen.
Ob ein Vermögenswert geschützt ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind unter anderem die beantragte Sozialleistung, die Haushalts- und Familienverhältnisse, die Nutzung der Immobilie, Größe und Wert des Hauses oder der Wohnung, vorhandenes weiteres Vermögen, die konkrete gesetzliche Regelung und die Entscheidung des zuständigen Sozialhilfeträgers. Schonvermögen bedeutet daher nicht automatisch, dass jedes Haus oder jede Geldanlage geschützt ist.
Eine angemessene selbst genutzte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen als geschütztes Vermögen berücksichtigt werden. Entscheidend ist insbesondere, ob sie vom Leistungsberechtigten selbst oder von einer rechtlich zu berücksichtigenden Person bewohnt wird. Bei der Prüfung können unter anderem Wohnfläche, Grundstücksgröße, Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner, baulicher Zustand, Lage, Wert der Immobilie, die familiäre Situation und die Art der beantragten Leistung eine Rolle spielen.
Eine Immobilie wird nicht allein deshalb geschützt, weil sie im Eigentum der betroffenen Person steht – das Sozialamt prüft die Angemessenheit und die konkrete Nutzung.
Was gilt bei einem Umzug ins Pflegeheim?
Der Einzug in ein Pflegeheim führt nicht automatisch dazu, dass das Haus sofort verkauft werden muss. Entscheidend ist unter anderem, ob die Immobilie weiterhin von einer schutzwürdigen Person bewohnt wird und ob sie als angemessen gilt. Wohnt niemand mehr dauerhaft im Haus, kann die Immobilie als verwertbares Vermögen eingestuft werden. Dann können je nach Situation Verkauf, Vermietung, eine zeitweise anderweitige Nutzung, ein Verwertungsaufschub, eine darlehensweise Unterstützung oder weitere sozialrechtliche Lösungen geprüft werden – ausführlich erklärt in unserem Leitfaden Immobilie verkaufen im Pflegefall oder beim Umzug ins Pflegeheim.
Welche Entscheidung das Sozialamt trifft, hängt von der konkreten Leistungsart und der individuellen Situation ab. Ein Immobilienverkauf sollte deshalb nicht allein aufgrund einer allgemeinen Internetinformation beauftragt werden.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – vom gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter.
Ersteinschätzung anfragenWelche Geldbeträge können geschützt sein?
Neben einer angemessenen selbst genutzten Immobilie können unter bestimmten Voraussetzungen auch Geldbeträge, angemessener Hausrat und weitere Vermögenswerte geschützt sein.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Fragen und Antworten zur Pflegefinanzierung" (Stand der Behördenseite: 02.02.2026, abgerufen 09/2026); Rechtsgrundlage § 90 SGB XII mit Durchführungsverordnung. Beträge und Voraussetzungen können sich ändern – verbindliche Auskunft erteilt das zuständige Sozialamt.
Nächste Prüfung der Betragsangaben: 15.03.2027
Was passiert mit einer vermieteten Immobilie?
Eine vermietete Immobilie wird anders beurteilt als eine selbst genutzte angemessene Wohnung oder ein selbst genutztes Haus: Mieteinnahmen können als Einkommen berücksichtigt werden, gleichzeitig kann die Immobilie als verwertbares Vermögen bewertet werden. Ob ein Verkauf, eine Vermietung oder ein Verwertungsaufschub infrage kommt, hängt unter anderem vom Wert der Immobilie, den Mieteinnahmen, bestehenden Darlehen, dem Mietverhältnis, der familiären Situation, der Höhe des Pflege- und Sozialhilfebedarfs und der Entscheidung des Sozialamts ab.
Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
Nicht automatisch. Ein Verkauf kann jedoch zum Thema werden, wenn die Immobilie nicht mehr selbst genutzt wird und kein geschützter Angehöriger dort wohnt. Vor einer Entscheidung sollten Sie:
- den möglichen Immobilienwert ermitteln lassen,
- die rechtliche und sozialrechtliche Ausgangslage klären,
- das zuständige Sozialamt schriftlich einbeziehen,
- Verkauf, Vermietung und mögliche andere Lösungen vergleichen,
- die steuerlichen Folgen mit der Steuerberatung prüfen.
Die Bewertung durch ein Immobilienunternehmen ersetzt keine Entscheidung des Sozialamts.
Kann das Sozialamt einen Verkauf unter Wert verlangen?
Eine Immobilie sollte nicht ohne fachliche Grundlage deutlich unter ihrem möglichen Marktwert verkauft werden. Ein Verkauf unter Wert kann rechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Folgen haben; außerdem kann geprüft werden, ob Vermögen verschenkt oder nicht vollständig eingesetzt wurde. Der mögliche Marktwert sollte deshalb nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei einem Verkauf können zudem bestehende Darlehen und Grundschulden, Maklerkosten, Notar- und Grundbuchkosten, Instandhaltungsbedarf, Vermietung oder Leerstand, familiäre Vereinbarungen sowie mögliche Rückforderungs- oder Ausgleichsansprüche relevant sein – etwa bei geerbten Immobilien.
Warum sollte der Immobilienwert früh geklärt werden?
Eine frühe Bewertung schafft Klarheit über die wirtschaftliche Ausgangslage und hilft bei Gesprächen mit Familie, Sozialamt, Pflegeeinrichtung und weiteren Beteiligten. Je nach Anlass kommen infrage: die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, eine ausführliche Marktanalyse oder ein Verkehrswertgutachten nach vereinbartem Leistungsumfang. Die Bewertung beantwortet jedoch nicht automatisch die Frage, ob das Sozialamt eine Immobilie als geschütztes oder verwertbares Vermögen einstuft – diese Entscheidung gehört in die Zuständigkeit der Behörde.
Immobilienwert im Pflegefall unverbindlich einordnen lassen: kostenlose Ersteinschätzung als Grundlage für Familie und Sozialamt – zum Pflegefall-Leitfaden mit Bewertung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine erste immobilienwirtschaftliche Einschätzung sind hilfreich: aktueller Grundbuchauszug, Wohnflächen- und Grundstücksangaben, Baujahr und Modernisierungen, Informationen zur aktuellen Nutzung, Mietvertrag und Mieteinnahmen (falls vermietet), Angaben zu Darlehen und Grundschulden, vorhandene Gutachten sowie Schreiben des Sozialamts oder anderer Behörden. Sensible Gesundheitsdaten sollten nur übermittelt werden, wenn sie für den konkreten Auftrag erforderlich sind.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – „Fragen und Antworten zur Pflegefinanzierung", bundesgesundheitsministerium.de (Stand 02.02.2026, abgerufen 09/2026) · § 90 SGB XII.

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl
Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“
Alle Qualifikationen anzeigen
- Wirtschaftsjurist (LL.M.)
- Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
- Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
- Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
- International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.
Kostenlose Ersteinschätzung Telefontermin buchen Frage stellen
Häufige Fragen
Fragen zum Thema Schonvermögen
Ist mein Haus im Pflegefall automatisch Schonvermögen?
Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
Gilt Schonvermögen auch für eine vermietete Immobilie?
Welche Freibeträge gelten beim Schonvermögen?
Kann das Sozialamt den Verkauf meiner Immobilie verlangen?
Darf ich meine Immobilie vor dem Pflegeheimaufenthalt verschenken?
Was ist ein Verwertungsaufschub?
Vom Begriff zum Verkauf
Sie wollen nicht nur nachschlagen, sondern verkaufen?
Brauchen Sie eine belastbare Zahl? Kurzgutachten ab 990 € · Verkehrswertgutachten ab 2.490 € – jeweils inkl. MwSt., nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Was bedeutet das für Ihre Immobilie?
Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.
Jetzt Wert-Check startenZurück zum Lexikon