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Immobilien-Lexikon · Vergleichswertverfahren

Vergleichswertverfahren: Wie Vergleichspreise den Wert Ihrer Immobilie bestimmen – Berechnung, Beispiel und Grenzen

Definition in einem Satz

Vergleichswertverfahren – was ist das? Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei normierten Wertermittlungsverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV, §§ 24–26). Der Wert einer Immobilie wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen möglichst ähnlicher Objekte abgeleitet – in NRW aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse. Es ist das Standardverfahren für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und unbebaute Grundstücke.

So funktioniert das Vergleichswertverfahren – Schritt für Schritt

Grundlage sind echte Kaufpreise vergleichbarer Immobilien aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses – nicht Angebotspreise aus Portalen, die regelmäßig über den späteren Abschlüssen liegen. Der Gutachter wählt Vergleichsfälle nach Lage, Objektart, Größe, Baujahr und Zustand aus und passt Abweichungen über Zu- und Abschläge oder Umrechnungskoeffizienten an: Ein größeres Grundstück, ein modernisiertes Bad oder ein Erbbaurecht verändern den Vergleichswert messbar. Für Wohnungen wird häufig der Vergleichsfaktor je Quadratmeter Wohnfläche herangezogen, für Grundstücke der Bodenrichtwert (in NRW über BORIS.NRW veröffentlicht). Je mehr echte Vergleichsfälle vorliegen, desto belastbarer das Ergebnis – deshalb ist das Verfahren in gut gehandelten Lagen wie dem Kölner Westen besonders aussagekräftig.

Berechnung mit Beispiel

Vereinfachtes Beispiel für eine Eigentumswohnung in Frechen: Der Gutachterausschuss weist für vergleichbare Wohnungen (Baujahrsklasse, mittlere Lage) einen Vergleichsfaktor von X €/m² aus. Bei 85 m² Wohnfläche ergibt sich der vorläufige Vergleichswert aus 85 × X €. Anschließend werden objektspezifische Merkmale angepasst – etwa ein Abschlag für Modernisierungsstau oder ein Zuschlag für den Süd-Balkon mit Blick ins Grüne – und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (z. B. ein Wohnrecht) gesondert berücksichtigt. Wichtig: Die konkreten Faktoren stammen aus amtlichen Quellen des jeweiligen Marktes; pauschale Online-Rechner ersetzen diese Datengrundlage nicht.

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Vergleichswertverfahren beim Finanzamt: BewG und Erbschaftsteuer

Auch das Finanzamt bewertet Wohnungseigentum und Ein-/Zweifamilienhäuser für Erbschaft- und Schenkungsteuer vorrangig im Vergleichswertverfahren – allerdings nach dem Bewertungsgesetz (§ 183 BewG) und typisiert, also ohne Besichtigung. Fällt der Bescheid zu hoch aus, kann nach § 198 BewG der niedrigere gemeine Wert durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, klärt Ihre Steuerberatung; das Gutachten dafür erstellt der gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Immobiliengutachter.

Unterschied zwischen Vergleichswert und Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert, § 194 BauGB) ist das Ziel jeder Wertermittlung – das Vergleichswertverfahren ist einer von drei Wegen dorthin. Der Vergleichswert wird also nicht „neben“ dem Verkehrswert ermittelt, sondern er begründet ihn, wenn das Verfahren für die Objektart passt. Bei Einfamilienhäusern mit wenigen Vergleichsfällen zieht der Gutachter zusätzlich das Sachwertverfahren heran, bei vermieteten Objekten das Ertragswertverfahren; die Verfahrensergebnisse werden gewürdigt und zum Verkehrswert zusammengeführt.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

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  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023–2026FOCUS TOP-1.000 Immobilienmakler 2023–2026CAPITAL: TOP-5 Makler in Köln 2025F.A.Z.-Institut: TOP Makler 2026

Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 800 Gutachten seit 2008.

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Häufige Fragen

Fragen zum Thema Vergleichswertverfahren

Für welche Immobilien eignet sich das Vergleichswertverfahren?
Vor allem für Eigentumswohnungen, Reihen- und Doppelhäuser sowie unbebaute Grundstücke – überall dort, wo genügend echte Verkaufsfälle ähnlicher Objekte vorliegen. Bei sehr individuellen Häusern oder Renditeobjekten kommen Sachwert- oder Ertragswertverfahren hinzu.
Woher kommen die Vergleichspreise?
Aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses, der jeden notariellen Kaufvertrag ausgewertet – in NRW ergänzt um Bodenrichtwerte und Marktdaten über BORIS.NRW. Portal-Angebotspreise sind keine Vergleichspreise.
Gibt es einen Vergleichswertverfahren-Rechner?
Online-Rechner liefern nur grobe Schätzungen, weil ihnen die amtliche Kaufpreissammlung und die Anpassung objektspezifischer Merkmale fehlen. Eine belastbare Zahl liefert die Bewertung durch den Gutachter – die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist der einfachste Einstieg.
Nutzt das Finanzamt dasselbe Verfahren?
Das Finanzamt bewertet nach dem Bewertungsgesetz typisiert und ohne Besichtigung. Fällt der Wert zu hoch aus, kann nach § 198 BewG ein Gutachten den niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen. Steuerliche Fragen klärt Ihre Steuerberatung.

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