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Ratgeber · Immobilie geerbt · Köln & Rhein-Erft-Kreis

Immobilie geerbt – was tun? Fristen, Steuern, Entscheidung

Ein geerbtes Haus bringt Fristen, Steuern und Entscheidungen mit sich – meist in einer Zeit, in der der Kopf woanders ist. Dieser Ratgeber ordnet die ersten Schritte, erklärt Erbschaft- und Spekulationssteuer verständlich und zeigt, warum die belegte Zahl des gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachters am Anfang jeder guten Entscheidung steht.

Ersteinschätzung anfragen Gutachten anfragen

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Immobilie geerbt – was bedeutet das rechtlich?

Mit dem Erbfall gehen Eigentum, Rechte und Pflichten an der Immobilie kraft Gesetzes auf die Erben über (§ 1922 BGB) – auch ohne Grundbucheintrag. Erben müssen den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzeigen, das Grundbuch berichtigen lassen und entscheiden, ob sie das Haus behalten, vermieten oder verkaufen. Die Grundlage jeder dieser Entscheidungen ist der Verkehrswert nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Erste Schritte

Haus geerbt – was tun? Die ersten sechs Wochen nach dem Erbfall

Erbfolge klären

Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge; Erbschein beim Nachlassgericht oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft.

Ausschlagungsfrist prüfen

Sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Enthält der Nachlass Schulden oder ein hohes Darlehen, zeigt eine schnelle Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, ob das Erbe trotzdem werthaltig ist.

Immobilie sichern

Versicherungen weiterführen, Heizung im Winter laufen lassen, Post umleiten, Schlüssel dokumentieren. Bei Leerstand übernehmen wir auf Wunsch die Objektbetreuung.

Unterlagen beschaffen

Grundbuchauszug, Bauakte, Energieausweis, Mietverträge, Darlehensverträge – mit Vollmacht erledigen wir das für Sie.

Wert ermitteln

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – oder das Verkehrswertgutachten für Finanzamt und Erbengemeinschaft ab 2.490 € inkl. MwSt.

Entscheiden

Behalten, vermieten oder verkaufen – mit Zahlen statt Bauchgefühl, und mit Steuerberatung und Notariat an Ihrer Seite.

Steuern

Erbschaftsteuer bei Immobilien: Freibeträge, Verkehrswert und das Familienheim

Das Finanzamt bewertet die geerbte Immobilie nach dem Bewertungsgesetz in einem typisierten Verfahren – ohne die Immobilie je gesehen zu haben. Wir dagegen stehen bei jeder Bewertung selbst im Haus: Sanierungsstau, Baumängel und Schäden, die wir bei der Ortsbegehung aufnehmen, kennt das Finanzamt nicht. Deshalb kann der steuerliche Wert im Einzelfall über dem tatsächlichen Marktwert liegen. Zusammen mit den Freibeträgen entscheidet dieser Wert über die Erbschaftsteuer.

ErwerberPersönlicher FreibetragBesonderheit
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner500.000 €Familienheim steuerfrei bei Selbstnutzung über zehn Jahre
Kinder (je Elternteil)400.000 €Familienheim steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche bei zehnjähriger Selbstnutzung
Enkel200.000 €bei vorverstorbenem Elternteil 400.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, sonstige20.000 €Steuerklasse II/III mit höheren Sätzen
Gutachten nach § 198 Bewertungsgesetz: Liegt der tatsächliche Wert unter dem Finanzamts-Ansatz, kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden – in der Regel durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken. Alexander Motyl ist gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685). Eine Zusage, dass das Finanzamt ein Gutachten anerkennt, ist nicht möglich. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; wir erbringen keine steuerliche Beratung.

Wie das Finanzamt im Grundsatz rechnet, können Sie vorab mit unserem Orientierungsrechner zum Grundbesitzwert nachvollziehen – als grobe Orientierung, nicht als Steuerberechnung.

Gutachten für Erbschaft & Schenkung Orientierungsrechner Grundbesitzwert

Verkauf & Steuer

Geerbtes Haus verkaufen: Spekulationssteuer, Steuerfreiheit und die Zehn-Jahres-Frist

„Geerbtes Haus verkaufen – muss ich Steuern zahlen?“ ist die häufigste Frage, die wir hören. Die Antwort hängt nicht von Ihnen, sondern vom Erblasser ab: Beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach seinem Kauf kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen. Hatte der Erblasser die Immobilie länger als zehn Jahre oder hat er sie im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor selbst bewohnt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Bei vermieteten Objekten und bei Erbengemeinschaften mit Auszahlung gelten Besonderheiten – bitte klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Erbschein & Grundbuch

Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei; der Erbschein kostet nach Nachlasswert. Ohne Erbnachweis kein Vollzug des Kaufvertrags.

Sanierungspflicht nach GModG

Erben können Nachrüstpflichten treffen (Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen) – in der Regel mit einer Frist von zwei Jahren ab dem Erbfall. Ein späterer Verkauf setzt keine neue Frist in Gang. Was im Einzelnen gilt, erklärt unser Beitrag Haus geerbt – Sanierungspflicht.

Alte Häuser realistisch bewerten

Elternhäuser der 1950er- bis 1970er-Jahre: Der Wert liegt oft im Grundstück. Wie Sie ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen, erklären wir auf einer eigenen Seite.

Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen Lexikon: Grundbuchauszug beantragen

Was ist die geerbte Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts – für Ihre Entscheidung, das Finanzamt und die Erbengemeinschaft.

Ersteinschätzung anfragen

Entscheidung

Geerbte Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen?

Behalten und selbst nutzen

Für Ehegatten und Kinder kann das Familienheim erbschaftsteuerfrei sein – bei zehnjähriger Selbstnutzung. Sanierungsbedarf und Unterhalt realistisch einplanen.

Vermieten

Sinnvoll bei modernisierten Wohnungen in gefragter Lage. Rendite, Verwaltungsaufwand und die Sanierungspflichten sprechen bei alten Häusern oft dagegen. Wie der Verkauf einer vermieteten Immobilie später funktioniert, lesen Sie hier.

Verkaufen

Der häufigste Weg bei Erbengemeinschaften und Elternhäusern mit Sanierungsstau. Wir übernehmen Unterlagen, Räumung über Partner, Vermarktung und Notartermin – für alle Erben transparent.

Vermietete Immobilie verkaufen Verkaufen oder vermieten – die Rechnung

Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft: gemeinsam entscheiden – oder was tun, wenn einer nicht will?

Mehrere Erben, ein Haus: Verkauf, Vermietung oder Übernahme durch einen Miterben erfordern die Einigung aller. Das neutrale Verkehrswertgutachten ist die Zahl, auf die sich Geschwister, Banken und Notariat einigen können. Wie Auszahlung, Erbschein und Teilungsversteigerung zusammenhängen, erklärt unsere ausführliche Seite.

Erbengemeinschaft: Haus verkaufen oder Miterben auszahlen

Visualisierung (KI-generiert): Unterlagen, Schlüssel und Lesebrille auf einer sonnigen Fensterbank – Sinnbild für die Ordnung der Nachlassunterlagen
Unterlagen zuerst, Entscheidung danach · Visualisierung · KI-generiert

Fristen im Überblick

Welche Fristen laufen nach dem Erbfall?

Vier Uhren beginnen mit dem Erbfall zu ticken – zwei kurze und zwei lange. Wer sie kennt, entscheidet ohne Druck.

6 WochenAusschlagung(§ 1944 BGB) 3 MonateAnzeige beim Finanzamt(§ 30 ErbStG) 2 JahreGrundbuch gebührenfrei ·GEG-Nachrüstpflichten 10 JahreSpekulationsfrist desErblassers (§ 23 EStG)

Sonderfälle

Halbes Haus, Haus mit Schulden, Haus mit Ölheizung: die Sonderfälle

Die Suchanfragen zeigen: Viele Erben stehen nicht vor dem Bilderbuch-Erbe, sondern vor einem Anteil, einem Kredit oder einem Sanierungsfall. Für alle drei gibt es einen geordneten Weg.

Halbes Haus geerbt

Ein Miterbenanteil allein ist schwer verkäuflich – Aufkäufer zahlen hohe Abschläge. Besser: gemeinsamer Verkauf oder Auszahlung auf Basis eines neutralen Gutachtens. Wie das mit Geschwistern funktioniert, zeigt unsere Seite zur Erbengemeinschaft.

Haus mit Schulden geerbt

Verkehrswert gegen Restschuld und Nachlassverbindlichkeiten rechnen – innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist. Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts liefert die Entscheidungsgrundlage; komplizierte Fälle zusätzlich anwaltlich prüfen lassen.

Ölheizung, Sanierungsstau, Messie-Haus

Auch schwierige Objekte haben ihren Markt: Selbstnutzer mit Sanierungswunsch und Bauträger. Entscheidend sind der belegte Preis im Ist-Zustand und ein dokumentierter Zustand. Räumung und Haushaltsauflösung organisieren wir über geprüfte Partner. Was bei Feuchte- oder Schimmelbefunden gilt, erklärt unser Beitrag Haus mit Schimmel verkaufen.

Erbengemeinschaft: Haus verkaufen Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen Sanieren oder verkaufen? Der Rechner

Blick nach vorn

Verschenken statt vererben: die Freibeträge doppelt nutzen

Viele Erben stellen sich beim Elternhaus zum ersten Mal die Frage, wie sie ihr eigenes Immobilienvermögen einmal weitergeben wollen. Drei Bausteine sollte jeder kennen – die Gestaltung selbst gehört zu Steuerberatung und Notariat.

Freibeträge leben alle 10 Jahre neu auf

Die Schenkungsteuer kennt dieselben Freibeträge wie die Erbschaftsteuer (Kinder: 400.000 € je Elternteil) – und sie stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer früh überträgt, kann große Vermögen steuerfrei weitergeben.

Nießbrauch & Wohnungsrecht

Der Schenker bleibt abgesichert: Nießbrauch oder Wohnungsrecht sichern das Wohnen (und beim Nießbrauch die Mieterträge) lebenslang – und mindern zugleich den steuerlichen Wert der Schenkung. Notariell vereinbarte Rückforderungsrechte schützen für den Fall der Fälle.

Pflichtteil und Pflege bedenken

Schenkungen werden für Pflichtteilsergänzungsansprüche zehn Jahre lang abschmelzend berücksichtigt; auch beim Sozialregress („Haus überschreiben und Pflegefall") gilt eine Zehn-Jahres-Frist. Beides gehört vor der Übertragung auf den Tisch – mit Anwalt oder Notariat.

Unser Baustein dafür: Jede Übertragung braucht den belegten Verkehrswert zum Stichtag – für Notariat, Finanzamt und den familiären Frieden. Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist der Anfang; für das Finanzamt folgt auf Wunsch das Verkehrswertgutachten ab 2.490 € inkl. MwSt. Wir erbringen keine Steuer- und keine Rechtsberatung.

Kostenloser Ratgeber

Der Ratgeber zum Mitnehmen: Immobilie geerbt – was nun? (PDF, 12 Seiten)

Ratgeber – Titelseite

Kostenloser Ratgeber (PDF, 12 Seiten)

Immobilie geerbt – was nun? Fristen, Erbschein, Steuern und die Entscheidung

Mit Fristen-Zeitstrahl und Erben-Checkliste · gesetzliche Erbfolge und Erbquoten · Freibeträge und Familienheim-Regel · § 198 BewG gegen zu hohe Finanzamts-Werte · Spekulationssteuer beim Verkauf · Erbengemeinschaft: Wege und Auswege · Verschenken statt vererben · Sonderfälle Schulden, Anteil, Sanierungsstau. Verfasst von Wirtschaftsjurist LL.M. Alexander Motyl. Sie erhalten das vollständige PDF als Download per E-Mail.

Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M. und gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter, Frechen

Alexander Motyl

Wirtschaftsjurist (LL.M.) · gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter · Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH

Über 800 Gutachten seit 2008, viele davon für Erbengemeinschaften, Nachlassgerichte und Finanzämter. Wirtschaftsjurist und Sachverständiger in einer Person – Rechtsberatung erbringen wir nicht, wir wirken in Abstimmung mit Notariat und Erbrechtsanwalt auf eine saubere Abwicklung hin.

LL.M. WirtschaftsjuristDIAZert DIA-IB-685TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5DEKRA PC25416-00030über 800 Gutachten seit 2008

Unterstützung

So unterstützen wir Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis

Bewertung

Ersteinschätzung kostenlos; Kurzgutachten ab 990 €; Verkehrswertgutachten für Finanzamt und Erbengemeinschaft ab 2.490 € – jeweils inkl. MwSt.

Unterlagen & Räumung

Grundbuch, Bauakte, Energieausweis mit Vollmacht; Haushaltsauflösung über geprüfte Partnerunternehmen.

Verkauf aus einer Hand

Preisstrategie, Vermarktung offen oder diskret, Notartermin – auch wenn die Erben in verschiedenen Städten leben, per Video und Vollmacht.

Die COLOGNE-Strategie: so verkaufen wir Immobilie verkaufen mit Leistungsgarantie

Ausgezeichnet von unabhängigen Redaktionen

F.A.Z.-Institut TOP Makler 2026 – COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.03.2026)

F.A.Z.-Institut
TOP Makler 2026
F.A.Z. vom 11.03.2026

TOP-1.000Immobilienmakler

FOCUS
TOP Immobilienmakler
2023–2026
focus.de/business, mit Statista

5 SterneMakler-Kompass

CAPITAL Makler-Kompass
TOP-Makler Köln, Höchstnote
2023 · 2025 · 2026

Best PropertyAgent

BELLEVUE
Best Property Agent
2023–2026

Und geprüfte Qualifikation: gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685) · TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5 · DEKRA PC25416-00030 · DGuSV-geprüft

Alle Auszeichnungen im Detail

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur geerbten Immobilie

Haus geerbt – was tun? Die ersten Schritte
Sterbeurkunde und Testament oder Erbschein beschaffen, laufende Kosten (Versicherung, Strom, Grundsteuer) sichern, Grundbuch und Bauakte anfordern, Wert ermitteln lassen – und erst dann entscheiden, ob Sie behalten, vermieten oder verkaufen. Die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen (§ 1944 BGB) und die Anzeige beim Finanzamt innerhalb von drei Monaten (§ 30 ErbStG) sind die beiden Fristen, die sofort laufen.
Muss ich ein geerbtes Haus sanieren oder die Heizung tauschen?
Eine bestehende Heizung muss nicht allein wegen des Erbfalls ausgetauscht werden. Für das geerbte Haus können jedoch Nachrüstpflichten bestehen. Dazu gehören insbesondere die Dämmung einer ungedämmten obersten Geschossdecke oder des Dachs sowie die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Ob diese Pflichten in Ihrem Fall greifen und wann eine Frist beginnt, sollte fachlich geprüft werden. Einzelheiten lesen Sie in unserem Beitrag „Haus geerbt: Muss ich sanieren oder die Heizung tauschen?“.
Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei einer geerbten Immobilie an?
Das hängt vom Wert, Ihrem Verwandtschaftsverhältnis und den Freibeträgen ab: Ehegatten haben 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €, entferntere Erben 20.000 € Freibetrag. Das selbst genutzte Familienheim kann bei zehnjähriger Weiternutzung ganz steuerfrei bleiben – bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche. Die konkrete Berechnung übernimmt Ihre Steuerberatung; wir liefern den belegten Verkehrswert.
Kann ich den Wert ansetzen lassen, den das Finanzamt ermittelt hat?
Das Finanzamt bewertet pauschal nach dem Bewertungsgesetz und besichtigt die Immobilie dabei nicht. Sanierungsstau und Baumängel zeigen sich erst bei der Ortsbegehung durch den Gutachter – und genau deshalb erleben wir nicht selten, dass der steuerliche Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Nach § 198 BewG dürfen Sie einen niedrigeren Verkehrswert durch das Gutachten eines gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachters nachweisen. Ob sich das steuerlich lohnt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Wann kann ich ein geerbtes Haus verkaufen?
Ein geerbtes Haus kann verkauft werden, sobald die Erben ihr Erbrecht und ihre Verfügungsberechtigung gegenüber dem Notariat nachweisen können. Dafür kommen je nach Fall ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift infrage. Bei einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Miterben am Verkauf mitwirken. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet. Ob beim Verkauf Steuern anfallen, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Geerbtes Haus verkaufen – muss ich Spekulationssteuer zahlen?
Sie treten in die Fristen des Erblassers ein: Hatte er die Immobilie länger als zehn Jahre oder hat er sie im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor selbst bewohnt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Bei vermieteten Objekten innerhalb der Zehn-Jahres-Frist kann Steuer auf den Gewinn anfallen – bitte vor dem Verkauf mit der Steuerberatung rechnen.
Halbes Haus geerbt – was kann ich damit machen?
Ein Miterbenanteil allein ist schwer verkäuflich und wird von Aufkäufern nur mit hohem Abschlag bezahlt. Wirtschaftlich besser: sich mit den Miterben auf den gemeinsamen freien Verkauf einigen oder sich auf Basis eines neutralen Gutachtens auszahlen lassen. Das Gutachten liefert die Zahl, auf die sich Geschwister, Bank und Notariat verständigen können.
Haus mit Schulden geerbt – annehmen oder ausschlagen?
Entscheidend ist die Gegenüberstellung von Verkehrswert und Verbindlichkeiten (Restschuld, Grundschulden, sonstige Nachlassschulden). Liegt der Wert klar darüber, lohnt das Erbe trotz Schulden meist. Für diese Rechnung bleibt nur die sechswöchige Ausschlagungsfrist – eine kurzfristige kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts schafft die Grundlage; knifflige Fälle gehören zusätzlich zum Anwalt.
Was kostet das Verkehrswertgutachten für die Erbschaft?
Das Verkehrswertgutachten für Finanzamt (§ 198 BewG) und Erbengemeinschaft kostet bei uns ab 2.490 € inkl. MwSt. zum Festpreis, das Kurzgutachten für interne Einigungen ab 990 € inkl. MwSt. Davor steht immer die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts.
Haus zu Lebzeiten überschreiben – was ist zu beachten?
Eine Schenkung kann Erbschaftsteuer sparen, weil die Freibeträge (Kinder: 400.000 € je Elternteil) alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen. Absichern lässt sich der Schenker über Nießbrauch, Wohnungsrecht und notarielle Rückforderungsrechte; zu bedenken sind Pflichtteilsergänzung und die Zehn-Jahres-Frist beim Sozialregress im Pflegefall. Die Gestaltung gehört zu Steuerberatung und Notariat – wir liefern den dafür nötigen belegten Verkehrswert zum Stichtag.
Gibt es einen Ratgeber zur geerbten Immobilie als PDF?
Ja – unseren kostenlosen 12-seitigen Ratgeber „Immobilie geerbt – was nun?" mit Fristen-Überblick, Freibeträgen, Erbengemeinschafts-Kapitel, Sonderfällen und Erben-Checkliste. Sie erhalten ihn oben auf dieser Seite per E-Mail; verfasst von Wirtschaftsjurist LL.M. Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter.

Die geerbte Immobilie – mit einer belegten Zahl entscheiden

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, auf Wunsch Verkehrswertgutachten für Finanzamt und Erbengemeinschaft.

Ersteinschätzung anfragen Gespräch vereinbaren – auch per Video