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Haus mit Schimmel verkaufen: Was Eigentümer wissen sollten

Titelbild: Visualisierung · KI-generiert, kein reales Objekt

Ein dunkler Fleck in der Zimmerecke, muffiger Geruch im Keller – und der Verkauf steht bevor. Schimmel verunsichert Eigentümer wie Kaufinteressenten, in Köln und im Rhein-Erft-Kreis ebenso wie anderswo. Ein Haus mit Schimmel oder Feuchteschäden kann grundsätzlich verkauft werden. Entscheidend ist, den Befund nicht zu verschweigen, die mögliche Ursache fachlich einzuordnen und den Zustand bei der Preisfindung angemessen zu berücksichtigen.

Kurz erklärt

Ein Haus mit Schimmel oder Feuchteschäden kann verkauft werden. Bekannte Mängel und frühere Schadensereignisse sollten Kaufinteressierten und dem Notariat vollständig und nachvollziehbar mitgeteilt werden. Ein vertraglicher Haftungsausschluss schützt nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Für die Bewertung sind insbesondere Ursache, Umfang, Nachweisbarkeit und der voraussichtliche Beseitigungsaufwand maßgeblich. Eine fachliche Einordnung erfordert je nach Fall eine Besichtigung, geeignete Messungen und die Prüfung weiterer Unterlagen.

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Darf ich ein Haus mit Schimmel verkaufen?

Ja. Es gibt kein Verbot, ein Haus mit Schimmel oder Feuchteschäden zu verkaufen. Viele Häuser werden im bestehenden Zustand verkauft, gerade ältere Gebäude oder Häuser, die länger leer standen. Die Frage ist nicht, ob Sie verkaufen dürfen, sondern wie: mit oder ohne vorherige Beseitigung, und mit welchen Informationen für die Kaufinteressierten.

Muss ich Schimmel beim Hausverkauf offenlegen?

Bekannte erhebliche Mängel und frühere Schadensereignisse sollten beim Verkauf nicht verschwiegen werden. Das gilt insbesondere, wenn Kaufinteressierte die Ursache, das Ausmaß oder die Folgen bei einer Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennen können. Ein vereinbarter Haftungsausschluss greift nach § 444 BGB nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der Bundesgerichtshof hat 2023 in einem Fall wiederholter Wassereintritte durch ein Terrassendach entschieden, dass ein Verkäufer auch dann arglistig handeln kann, wenn er die Ursache nicht oder nur teilweise kennt (Urteil vom 27.10.2023, V ZR 43/23). Die konkrete rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab.

In der Praxis sollten bekannte Schimmelstellen, frühere Wasserschäden, Sanierungsmaßnahmen und vorhandene Prüfberichte frühzeitig dokumentiert werden. Die relevanten Angaben gehören in die Verkaufsunterlagen und sollten vor der Beurkundung mit dem Notariat abgestimmt werden. Ob ein konkreter Befund offenzulegen ist und welche Formulierung im Kaufvertrag erforderlich ist, klären Sie bitte mit dem Notariat oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen.

Erst die Ursache einordnen: Schimmel ist nicht gleich Schimmel

Ob ein Schimmelbefall auf Tauwasser, eine Wärmebrücke, von außen eindringende Feuchtigkeit, aufsteigende Feuchte oder einen Leitungswasserschaden zurückgeht, lässt sich nicht zuverlässig allein anhand eines Fotos beurteilen. Eine fachliche Einordnung kann eine Besichtigung, geeignete Messungen, die Prüfung der Bauteile und gegebenenfalls die Auswertung von Bau- und Schadensunterlagen erfordern. Aufwand und Folgen für den Wert unterscheiden sich je nach Ursache erheblich.

Bei uns gilt eine abgestufte Vorgehensweise: Zunächst können Sie die Situation in der kostenfreien Immobiliensprechstunde schildern. Wenn die Unterlagen und Fotos keine ausreichende Einordnung ermöglichen, kann ein Ortstermin mit fachlicher Einschätzung sinnvoll sein. Wird ein belastbarer schriftlicher Nachweis benötigt, kommt anschließend ein schriftliches Gutachten in Betracht. Die technische Bewertung übernimmt das Sachverständigen- und Ingenieurbüro Motyl mit Alicja Motyl, Ingenieurin (M. Eng.) · Bausachverständige · Sachverständige für Schimmelpilzbewertung. Gesundheitliche Fragen klären Sie bitte mit einer Ärztin oder einem Arzt.

Schimmel entdeckt? Erst Ursache und Wert einordnen

In der kostenfreien Immobiliensprechstunde in Frechen besprechen wir Ihre Situation – vom möglichen Auslöser bis zur Frage, wie sich der Befund auf den Verkauf auswirken kann. Fotos der betroffenen Stellen helfen.

Termin in der Sprechstunde anfragenLieber direkt sprechen: +49 2234 250 96 15

Wie wirkt sich Schimmel auf den Wert des Hauses aus?

Baumängel und Bauschäden können bei der Immobilienwertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) als objektspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden. Eine pauschale Wertminderung wegen Schimmel gibt es nicht. Maßgeblich sind insbesondere die festgestellte oder wahrscheinliche Ursache, das Ausmaß des Befalls, die betroffenen Bauteile, die Nachweisbarkeit, eine mögliche Wiederholungsgefahr und der voraussichtliche Aufwand für die Beseitigung.

Je besser der Befund dokumentiert ist, desto sachlicher lässt sich der mögliche Marktwert einordnen. Ohne nachvollziehbare Unterlagen können Kaufinteressierte den Aufwand nur schwer beurteilen und setzen eher einen höheren Unsicherheitsabschlag an.

Sie möchten das Haus trotz Schimmel verkaufen? Wir ordnen den möglichen Marktwert im heutigen Zustand ein, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und begleiten den Verkauf in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. So verkaufen wir Ihre Immobilie →

Beseitigen oder im bestehenden Zustand verkaufen?

Ursache geklärt, Aufwand und Vorgehen nachvollziehbar Eine fachgerechte Beseitigung vor dem Verkauf kann sinnvoll sein, wenn die Ursache behoben und die Maßnahme nachvollziehbar dokumentiert werden kann. Fotos, Rechnungen und Prüfberichte sollten aufbewahrt werden. Nur die sichtbaren Flecken zu entfernen, ohne die Ursache zu klären, schafft dagegen keine belastbare Grundlage.
Ursache unklar oder baulicher Zusammenhang möglich Dann kann ein Verkauf im bestehenden Zustand eine zu prüfende Option sein. Der Befund sollte transparent dokumentiert und bei der Preiseinordnung berücksichtigt werden. Eine fachliche Sanierungsberatung kann bei der Planung der nächsten Schritte unterstützen.
Streit oder Nachweis erforderlich Wenn Miterben, Kaufinteressierte oder eine finanzierende Bank einen belastbaren Nachweis benötigen, kann je nach Fragestellung ein Gutachten sinnvoll sein. Ob ein Verkehrswertgutachten (ab 2.490 € zum Festpreis, je nach Objektart und Umfang) oder eine bautechnische Untersuchung passt, klären wir vorab.

Welche Unterlagen Kaufinteressierte bei Schimmel erwarten

Wer ein Haus mit Schimmel kaufen möchte, sucht vor allem Sicherheit. Kaufinteressierte fragen nach der Ursache, nach bereits durchgeführten Maßnahmen und danach, ob der Schaden wiederkommen kann. Hilfreich sind Fotos mit Datum, Messprotokolle, Rechnungen von Fachbetrieben, Unterlagen zu früheren Wasserschäden und gegebenenfalls ein Prüfbericht oder Gutachten. Die vollständige Liste für den Verkauf finden Sie in unserer Checkliste für den Hausverkauf.

Checkliste: Haus mit Schimmel verkaufen

  1. Befund festhalten: Betroffene Stellen fotografieren, Datum und Ausmaß notieren.
  2. Ursache einordnen lassen: Zuerst in der Sprechstunde, bei Bedarf vor Ort.
  3. Unterlagen sammeln: Rechnungen, frühere Schadensmeldungen, Prüfberichte.
  4. Entscheiden: Beseitigen oder im bestehenden Zustand verkaufen – auf Basis von Ursache und möglichem Marktwert.
  5. Offen verkaufen: Angaben in den Verkaufsunterlagen dokumentieren und vor der Beurkundung mit dem Notariat abstimmen – nach dem Grundsatz der COLOGNE-Strategie: erst der belegte Wert, dann der Verkauf.

Checkliste gemeinsam durchgehen? In der kostenfreien Immobiliensprechstunde klären wir, welcher Schritt in Ihrem Fall als Nächstes sinnvoll ist.

Häufige Fragen zum Verkauf eines Hauses mit Schimmel

Kann man ein Haus mit Schimmel verkaufen?

Ja, ein Haus mit Schimmel oder Feuchteschäden kann grundsätzlich verkauft werden. Bekannte Befunde, frühere Wasserschäden und durchgeführte Sanierungsmaßnahmen sollten jedoch transparent dokumentiert werden. Vor dem Verkauf ist zu klären, ob eine fachliche Untersuchung, eine Sanierung oder eine Preiseinordnung im bestehenden Zustand sinnvoll ist. Die konkrete Offenlegung und Vertragsgestaltung sollte mit dem Notariat oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt abgestimmt werden. Gern ordnen wir den möglichen Marktwert Ihres Hauses im heutigen Zustand für Sie ein.

Muss ich Schimmel beim Hausverkauf angeben?

Bekannte erhebliche Schimmel- und Feuchteschäden sollten nicht verschwiegen werden. Ein Haftungsausschluss schützt nach § 444 BGB nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Dokumentieren Sie deshalb betroffene Stellen, frühere Schadensereignisse, Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen. Welche Angaben in den Kaufvertrag aufgenommen werden, klären Sie bitte mit dem Notariat oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt.

Wer kann Schimmel im Haus feststellen?

Eine erste Einschätzung ist über Fotos und Unterlagen möglich. Für eine belastbarere Einordnung können je nach Fall eine Besichtigung, Feuchte- und Temperaturmessungen, die Prüfung von Bauteilen sowie die Auswertung früherer Schadensunterlagen erforderlich sein. Dafür kommt eine entsprechend qualifizierte Bausachverständige oder ein Bausachverständiger infrage. Gesundheitliche Fragen klären Sie bitte mit einer Ärztin oder einem Arzt. Den ersten Schritt können Sie kostenfrei in unserer Immobiliensprechstunde in Frechen gehen.

Mindert Schimmel den Wert meines Hauses?

Schimmel kann den möglichen Marktwert beeinflussen, führt aber nicht automatisch zu einer bestimmten Wertminderung. Maßgeblich sind unter anderem Ursache, Umfang, betroffene Bauteile, Wiederholungsrisiko, Dokumentation und voraussichtlicher Beseitigungsaufwand. Eine objektbezogene Preiseinordnung berücksichtigt diese Merkmale gemeinsam mit Lage, Baujahr, Wohnfläche, Grundstück und dem übrigen Zustand der Immobilie.

Was tun, wenn nach dem Hauskauf Schimmel auftaucht?

Dokumentieren Sie den Befund zunächst mit Fotos, Datum und Angaben zur betroffenen Stelle. Verändern oder beseitigen Sie den Schaden möglichst nicht, bevor die Ursache und der Zustand fachlich aufgenommen wurden. Lassen Sie die kaufvertraglichen Angaben und mögliche Ansprüche durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt prüfen. Die technische Ursache kann eine Bausachverständige oder ein Bausachverständiger untersuchen.

Verkaufen mit offenen Karten und belegtem Wert

Ob Sie vorher beseitigen oder im bestehenden Zustand verkaufen: Wir ordnen den Wert Ihres Hauses ein und begleiten den Verkauf in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Den Anfang macht eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts.

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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 27.09.2026) und ersetzt keine Rechtsberatung, bautechnische Untersuchung oder ärztliche Beratung im Einzelfall.

Quellen

  1. § 444 BGB – Haftungsausschluss – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html
  2. BGH, Urteil vom 27.10.2023, V ZR 43/23 – dejure.org · Leitsatz: Juristische Fakultät der Universität Hannover
  3. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/
Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M. und Buchautor, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter, Frechen

Autor dieses Beitrags

Wirtschaftsjurist LL.M. und Buchautor Alexander Motyl | Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH

International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg) – Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten – gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685 – Recognised European Valuer (REV, TEGoVA; REV-DE/IVD/2026/5) – DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (PC25416-00030) – Real Estate Asset Manager (DIA an der Universität Freiburg) – geprüfter Immobilien-Projektentwickler (IHK/EIA) – Projektmanager Level D (GPM)

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