Immobilienbewertung für das Finanzamt: Orientierungsrechner zum Grundbesitzwert
Bei einer Erbschaft oder Schenkung bewertet das Finanzamt Immobilien nach dem Bewertungsgesetz – typisiert und in der Regel ohne Besichtigung. Dieser Rechner zeigt Ihnen die Grundlogik und hilft einzuschätzen, ob sich ein genauerer Blick lohnt.
Für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser kommt grundsätzlich das Vergleichswertverfahren in Betracht, wenn geeignete Vergleichsdaten vorliegen; unbebaute Grundstücke werden im Ausgangspunkt mit Fläche und Bodenrichtwert bewertet. Den individuellen Zustand bildet das typisierte Verfahren nicht in jeder Einzelheit ab. Liegt der tatsächliche Wert niedriger, kann nach § 198 Bewertungsgesetz ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden.
Ihre Angaben
Den Richtwert für Ihre Lage veröffentlicht der Gutachterausschuss (BORIS.NRW); Orientierung bietet auch unser Portal WERTATLAS.NRW.
Bodenrichtwerte finden Sie bei BORIS.NRW und im Portal WERTATLAS.NRW.
298.000 €
85 m² Wohnfläche × 3.500 €/m² Immobilienrichtwert, gerundet
Der Orientierungswert folgt nur der Grundlogik des Vergleichswertverfahrens. Das Finanzamt berücksichtigt weitere Faktoren und kann bei fehlenden Vergleichsdaten ein anderes Verfahren anwenden.
Sie haben Besonderheiten angegeben, die ein typisiertes Verfahren nicht in jeder Einzelheit abbildet. Ob ein niedrigerer Wert nach § 198 Bewertungsgesetz nachgewiesen werden kann, lässt sich nur objektbezogen prüfen – sprechen Sie uns an.
Bewertungsanlass besprechenKostenlose ErsteinschätzungLieber persönlich sprechen? Rückruf zur Erbschaft anfordern →Unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Eingaben. Keine Steuerberechnung und keine Prognose des Grundbesitzwerts, den das Finanzamt feststellt. Nicht abgebildet sind unter anderem Umrechnungskoeffizienten, das Sach- und das Ertragswertverfahren, Mietwohn- und Geschäftsgrundstücke, Erbbaurechte sowie Belastungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht. Steuerliche Fragen und Fristen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Fragen zum Orientierungsrechner
Ist das Ergebnis der Wert, den das Finanzamt festsetzt?
Nein. Der Rechner zeigt einen groben Orientierungswert nach der Grundlogik des Vergleichswertverfahrens. Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes fest, berücksichtigt dabei weitere Faktoren und kann je nach Grundstücksart und Datenlage ein anderes Verfahren anwenden.
Welche Werte brauche ich für den Rechner?
Für eine Wohnung oder ein Haus die Wohnfläche und den Immobilienrichtwert Ihrer Lage, für ein unbebautes Grundstück die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. Beide Richtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS.NRW; Orientierung bietet auch unser Portal WERTATLAS.NRW.
Was kann ich tun, wenn meine Immobilie Bauschäden oder Sanierungsstau hat?
Ein typisiertes steuerliches Verfahren bildet den individuellen Zustand nicht in jeder Einzelheit ab. Liegt der tatsächliche gemeine Wert niedriger, kann nach § 198 Bewertungsgesetz unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, prüfen wir vor einer Beauftragung; steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Was kostet ein Gutachten für das Finanzamt?
Das ausführliche Verkehrswertgutachten erstellen wir ab 2.490 Euro zum Festpreis, je nach Objektart und Umfang. Vor der Beauftragung nennen wir Ihnen ein verbindliches Angebot. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist jederzeit möglich.