Hauptstr. 19–21 50226 Frechen

Immobilien-Lexikon · Erbteilsverkauf

Was ist ein Erbteilsverkauf – und was wird dabei verkauft?

Definition in einem Satz

Beim Erbteilsverkauf verkauft ein Miterbe seinen Anteil am gesamten Nachlass, nicht einen Anteil an einer einzelnen Immobilie (§ 2033 BGB). Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die übrigen Miterben haben ein Vorkaufsrecht, das sie innerhalb von zwei Monaten ausüben können (§ 2034 BGB).

Anteil am Nachlass statt Anteil am Haus

Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass verfügen; über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen kann er nicht verfügen (§ 2033 BGB). Wer erbt, besitzt also nicht „ein Drittel des Hauses“, sondern ein Drittel am gesamten Nachlass mit allen Werten und Schulden.

Der Käufer tritt an die Stelle des Verkäufers in die Erbengemeinschaft ein. Die Immobilie bleibt Teil des gemeinschaftlichen Nachlasses, bis die Erbauseinandersetzung abgeschlossen ist.

Vorkaufsrecht der Miterben

Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt; die Frist beträgt zwei Monate (§ 2034 BGB). Ist der Anteil bereits übertragen, können sie das Recht gegenüber dem Käufer ausüben; der Verkäufer muss sie unverzüglich benachrichtigen (§ 2035 BGB).

Wert zum richtigen Stichtag einordnen

Wir ordnen den möglichen Marktwert ein – als Orientierung, nicht als Gutachten. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Kanzlei oder Steuerberatung.

Ersteinschätzung anfragen

Wie sich der Wert eines Erbteils ableitet

Rechnerischer Ausgangspunkt ist der Wert des gesamten Nachlasses abzüglich der Verbindlichkeiten, bezogen auf die Erbquote. Welcher Preis für einen Erbteil tatsächlich vereinbart wird, ist Verhandlungssache und hängt vom Einzelfall ab.

Wer einen Erbteil verkaufen oder kaufen möchte, sollte deshalb zuerst den Wert der Immobilie kennen. Steuerliche Folgen eines Erbteilsverkaufs klärt die Steuerberatung.

Bewertung durch COLOGNE IMMOBILIEN: Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist eine erste Orientierung und kein Gutachten. Ein schriftliches Verkehrswertgutachten erstellt das Sachverständigen- und Ingenieurbüro Motyl der COLOGNE IMMOBILIEN GmbH; dafür gelten die jeweils veröffentlichten Honorare und Vertragsbedingungen.

Erbteilsverkauf oder Teilungsversteigerung?

Beide Wege beenden die Beteiligung eines Miterben, aber unterschiedlich: Beim Erbteilsverkauf wechselt nur die Person in der Gemeinschaft, bei der Teilungsversteigerung wird die Immobilie selbst gerichtlich verwertet. Welcher Weg im Einzelfall rechtlich offensteht, prüft eine Kanzlei für Erbrecht.

Quellen und Grundlagen: §§ 2033, 2034, 2035 BGB – geprüft 22.10.2026 und 01.11.2026.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl

Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“

Alle Qualifikationen anzeigen
  • Wirtschaftsjurist (LL.M.)
  • Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
  • International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023–2026FOCUS TOP-1.000 Immobilienmakler 2023–2026CAPITAL: TOP-5 Makler in Köln 2025 und 2026F.A.Z.-Institut: TOP Makler 2026

Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 1.100 Gutachten seit 2008.

Kostenlose Ersteinschätzung Rückruf anfordern Frage stellen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Erbteilsverkauf

Brauche ich die Zustimmung der anderen Erben, um meinen Erbteil zu verkaufen?
Nein. Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Die übrigen Miterben haben aber ein Vorkaufsrecht, das sie innerhalb von zwei Monaten ausüben können.
Kann ich nur meinen Anteil am Haus verkaufen?
Nein. Solange die Erbengemeinschaft besteht, kann ein Miterbe nur seinen Anteil am gesamten Nachlass verkaufen, nicht einen Anteil an der einzelnen Immobilie.
Muss der Erbteilsverkauf notariell beurkundet werden?
Ja. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung.

Vom Begriff zum Verkauf

Sie wollen nicht nur nachschlagen, sondern verkaufen?

Brauchen Sie eine belastbare Zahl? Kurzgutachten ab 1.625,54 € · Verkehrswertgutachten ab 3.273 € zzgl. Nebenkosten – jeweils inkl. MwSt., nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Begriffe sind der Anfang – entscheidend ist Ihr konkreter Fall. Starten Sie mit der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts, oder stöbern Sie weiter im Immobilien-Lexikon.

Jetzt Wert-Check startenZurück zum Lexikon