Immobilien-Lexikon · Erbteilsverkauf
Was ist ein Erbteilsverkauf – und was wird dabei verkauft?
Definition in einem Satz
Beim Erbteilsverkauf verkauft ein Miterbe seinen Anteil am gesamten Nachlass, nicht einen Anteil an einer einzelnen Immobilie (§ 2033 BGB). Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die übrigen Miterben haben ein Vorkaufsrecht, das sie innerhalb von zwei Monaten ausüben können (§ 2034 BGB).
Anteil am Nachlass statt Anteil am Haus
Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass verfügen; über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen kann er nicht verfügen (§ 2033 BGB). Wer erbt, besitzt also nicht „ein Drittel des Hauses“, sondern ein Drittel am gesamten Nachlass mit allen Werten und Schulden.
Der Käufer tritt an die Stelle des Verkäufers in die Erbengemeinschaft ein. Die Immobilie bleibt Teil des gemeinschaftlichen Nachlasses, bis die Erbauseinandersetzung abgeschlossen ist.
Vorkaufsrecht der Miterben
Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt; die Frist beträgt zwei Monate (§ 2034 BGB). Ist der Anteil bereits übertragen, können sie das Recht gegenüber dem Käufer ausüben; der Verkäufer muss sie unverzüglich benachrichtigen (§ 2035 BGB).
Wert zum richtigen Stichtag einordnen
Wir ordnen den möglichen Marktwert ein – als Orientierung, nicht als Gutachten. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Kanzlei oder Steuerberatung.
Ersteinschätzung anfragenWie sich der Wert eines Erbteils ableitet
Rechnerischer Ausgangspunkt ist der Wert des gesamten Nachlasses abzüglich der Verbindlichkeiten, bezogen auf die Erbquote. Welcher Preis für einen Erbteil tatsächlich vereinbart wird, ist Verhandlungssache und hängt vom Einzelfall ab.
Wer einen Erbteil verkaufen oder kaufen möchte, sollte deshalb zuerst den Wert der Immobilie kennen. Steuerliche Folgen eines Erbteilsverkaufs klärt die Steuerberatung.
Bewertung durch COLOGNE IMMOBILIEN: Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist eine erste Orientierung und kein Gutachten. Ein schriftliches Verkehrswertgutachten erstellt das Sachverständigen- und Ingenieurbüro Motyl der COLOGNE IMMOBILIEN GmbH; dafür gelten die jeweils veröffentlichten Honorare und Vertragsbedingungen.
Erbteilsverkauf oder Teilungsversteigerung?
Beide Wege beenden die Beteiligung eines Miterben, aber unterschiedlich: Beim Erbteilsverkauf wechselt nur die Person in der Gemeinschaft, bei der Teilungsversteigerung wird die Immobilie selbst gerichtlich verwertet. Welcher Weg im Einzelfall rechtlich offensteht, prüft eine Kanzlei für Erbrecht.
Quellen und Grundlagen: §§ 2033, 2034, 2035 BGB – geprüft 22.10.2026 und 01.11.2026.

Fachlich verantwortet von Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl
Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH, Frechen · Autor von „Optimal bewerten – erfolgreich verkaufen“
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- Wirtschaftsjurist (LL.M.)
- Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685
- Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Mieten und Pachten
- Recognised European Valuer – TEGoVA – REV-DE/IVD/2026/5
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 für komplexe Wohngebäude und gewerbliche Objekte (Nr. PC25416-00030)
- International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
Alle Lexikon-Beiträge entstehen aus der täglichen Bewertungs- und Verkaufspraxis in Köln und im Rhein-Erft-Kreis – aus über 1.100 Gutachten seit 2008.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Erbteilsverkauf
Brauche ich die Zustimmung der anderen Erben, um meinen Erbteil zu verkaufen?
Kann ich nur meinen Anteil am Haus verkaufen?
Muss der Erbteilsverkauf notariell beurkundet werden?
Vom Begriff zum Verkauf
Sie wollen nicht nur nachschlagen, sondern verkaufen?
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