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Immobilien-Lexikon · Nachlasspfleger

Was ist ein Nachlasspfleger – und wann wird er bestellt?

Definition in einem Satz

Ein Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob sie die Erbschaft angenommen haben, und der Nachlass gesichert werden muss (§ 1960 BGB). Er handelt für die künftigen Erben. Für einen Grundstücksverkauf braucht er die Genehmigung des Nachlassgerichts.

Wann eine Nachlasspflegschaft angeordnet wird

Bis zur Annahme der Erbschaft sorgt das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses, soweit ein Bedürfnis besteht; dasselbe gilt, wenn die Erben unbekannt sind (§ 1960 Abs. 1 BGB). Es kann dafür einen Nachlasspfleger bestellen (§ 1960 Abs. 2 BGB). Auf Antrag eines Gläubigers wird ein Pfleger bestellt, wenn dieser einen Anspruch gegen den Nachlass gerichtlich geltend machen will (§ 1961 BGB).

Genehmigung des Nachlassgerichts

Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht (§ 1962 BGB). Auf sonstige Pflegschaften sind die Vorschriften des Betreuungsrechts entsprechend anwendbar (§ 1888 Abs. 1 BGB). Danach bedürfen die Verfügung über ein Grundstück und die Verpflichtung dazu, also auch der Kaufvertrag, der gerichtlichen Genehmigung (§ 1850 Nr. 1 und 5 BGB). Diese Normenkette hat das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigt (Beschluss vom 29.07.2025 – 5 W 34/25).

Sicherung und Erhalt des Nachlasses haben dabei grundsätzlich Vorrang vor seiner Vermehrung; vorhandenes Grundeigentum soll als besonders wertbeständiges Vermögen möglichst erhalten bleiben. Ein Grundstücksverkauf setzt deshalb besondere sachliche Gründe und eine Abwägung im Interesse aller Erben voraus. Fehlen etwa liquide Mittel für Nachlassverbindlichkeiten, kann das einen Verkauf rechtfertigen; ein Kaufpreis über dem Verkehrswert oder der Aufwand der Verwaltung allein genügen nach dieser Entscheidung nicht.

Ist ein Verkauf gerechtfertigt, prüft das Gericht in der Regel auch, ob der Kaufpreis dem Wert entspricht und ob die Immobilie marktoffen angeboten wurde. Welche Unterlagen es verlangt, entscheidet es im Einzelfall. Den Ablauf mit Gutachten und Vermarktungsnachweis beim Betreuer beschreibt Immobilienverkauf durch Betreuer; zur Genehmigung siehe auch Betreuungsgerichtliche Genehmigung.

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Oft steht die Immobilie leer, Kosten laufen weiter, und niemand kann Entscheidungen treffen. Ein Verkauf kommt nur in Betracht, wenn sachliche Gründe ihn rechtfertigen, etwa fehlende Liquidität für laufende Kosten und Verbindlichkeiten. Ob das der Fall ist, entscheidet der Nachlasspfleger; das Nachlassgericht prüft es im Genehmigungsverfahren.

Für das Genehmigungsverfahren kommen ein Verkehrswertgutachten, eine dokumentierte Vermarktung und die Objektbetreuung bis zur Übergabe in Betracht. Ist der Nachlass noch nicht liquide, sprechen Sie uns an: Ob eine abweichende Zahlungsvereinbarung für das Gutachten möglich ist, prüfen wir im Einzelfall.

Bewertung durch COLOGNE IMMOBILIEN: Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts ist eine erste Orientierung und kein Gutachten. Ein schriftliches Verkehrswertgutachten erstellt das Sachverständigen- und Ingenieurbüro Motyl der COLOGNE IMMOBILIEN GmbH; dafür gelten die jeweils veröffentlichten Honorare und Vertragsbedingungen.

Quellen und Grundlagen: §§ 1850, 1888, 1960, 1961, 1962 BGB – geprüft 01.11.2026; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.07.2025 – 5 W 34/25.

Wirtschaftsjurist (LL.M.) Alexander Motyl, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung, Frechen

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Nachlasspfleger

Wer genehmigt den Verkauf durch einen Nachlasspfleger?
Das Nachlassgericht. Es tritt für die Nachlasspflegschaft an die Stelle des Familien- oder Betreuungsgerichts.
Darf der Nachlasspfleger ein Grundstück verkaufen, wenn ein guter Preis geboten wird?
Ein hoher Preis allein reicht nicht. Sicherung und Erhalt des Nachlasses haben grundsätzlich Vorrang vor seiner Vermehrung; ein Verkauf braucht besondere sachliche Gründe, etwa fehlende Liquidität für Nachlassverbindlichkeiten. Das Nachlassgericht wägt die Interessen aller Erben ab.
Braucht der Nachlasspfleger ein Verkehrswertgutachten?
Das Gericht prüft in der Regel, ob der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht. Ein Verkehrswertgutachten ist dafür ein üblicher Nachweis; welche Unterlagen das Gericht verlangt, entscheidet es im Einzelfall.

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