Anlass · Erbengemeinschaft · Köln & Rhein-Erft-Kreis
Erbengemeinschaft: Haus verkaufen oder Miterben auszahlen – und was tun, wenn einer nicht will?
Mehrere Erben, ein Elternhaus, unterschiedliche Vorstellungen vom Wert: Eine gemeinsame Grundlage schafft ein neutrales Verkehrswertgutachten vom gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter. Danach führen wir den Verkauf – oder die Übernahme durch einen Erben – bis zum Notartermin, für alle Miterben transparent.
Ersteinschätzung anfragen Gutachten anfragenErbengemeinschaft Haus verkaufen – was bedeutet das?
Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB), der das Haus gemeinschaftlich gehört. Verkauf, Vermietung oder Übernahme durch einen Miterben erfordern die Einigung aller. Das Verkehrswertgutachten eines unabhängigen, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist die Zahl, auf die sich Miterben, Banken, Notariat und Finanzamt einigen können.
Ausgangslagen
Geschwister erben ein Haus: die drei Wege der Erbengemeinschaft
Ein Erbe übernimmt, die anderen werden ausgezahlt
Wer das Elternhaus behalten will, braucht eine faire Zahl für die Geschwister und eine Bank, die sie finanziert. Beides liefert das Verkehrswertgutachten.
Gemeinsam verkaufen, Erlös nach Quote teilen
Der häufigste Weg – wenn alle wissen, was das Haus wert ist und wer den Verkauf führt. Wir übernehmen Kommunikation, Unterlagen und Vermarktung für alle Miterben.
Einer will nicht
Blockiert ein Miterbe, hilft meist ein neutrales Gutachten als gemeinsame Gesprächsgrundlage. Der Verkauf des Erbanteils oder die Teilungsversteigerung sind die Ausnahme – mit meist schlechterem Ergebnis.
Vorgehen
Erbengemeinschaft auseinandersetzen: in fünf Schritten vom Streitpunkt zur Lösung
Erbnachweis und Grundbuch
Erbschein oder notarielles Testament, Grundbuchberichtigung (binnen zwei Jahren gebührenfrei) – das Notariat begleitet.
Verkehrswertgutachten
Eine neutrale Zahl für alle Miterben: Ortstermin, Grundbuch, Bauakte, Bodenrichtwert, Marktdaten des Gutachterausschusses – Honorar nach BVS-Tabelle ab 3.273 € inkl. MwSt. zzgl. Nebenkosten
Entscheidung: Übernahme oder Verkauf
Auszahlung eines Miterben oder gemeinsamer Verkauf – wir rechnen beide Varianten mit belegten Zahlen durch; Steuerfragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Vollmachten und Vermarktung
Ein Ansprechpartner, alle Miterben informiert; Verkauf offen oder diskret, bei hoher Nachfrage auch im Bieterverfahren.
Notartermin und Verteilung
Alle Erben oder Bevollmächtigte unterschreiben; der Erlös wird nach Erbquote über das Notariat ausgezahlt.
Die Zahl, auf die sich alle Erben einigen können
Verkehrswertgutachten ab 3.273 € inkl. MwSt. zzgl. Nebenkosten – oder zunächst eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts.
Gutachten für Erbengemeinschaft anfragen
Alexander Motyl
Wirtschaftsjurist (LL.M.) · gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter · Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH
Wirtschaftsjurist (LL.M.) und zertifizierter Immobiliengutachter: Erbengemeinschaften brauchen beides – eine belastbare Zahl und jemanden, der Verfahren, Fristen und Vollmachten versteht. Rechtsberatung erbringen wir nicht; wir wirken in Abstimmung mit Notariat und Erbrechtsanwalt auf eine saubere Abwicklung hin.
Typische Konflikte
Woran Erbengemeinschaften scheitern – und was wir dagegen tun
„Das Haus ist viel mehr wert“
Jeder Erbe hat einen Portalpreis im Kopf. Das Gutachten ersetzt Meinungen durch belegte Vergleichs- und Bodenrichtwerte.
Räumung und Erinnerungen
Haushaltsauflösung über geprüfte Partnerunternehmen, Wertgegenstände dokumentiert – ohne dass ein Erbe die Arbeit allein trägt.
Unvollständige Unterlagen
Bauakte, Grundbuch, Energieausweis, Versicherungen: wir beschaffen alles mit Vollmacht der Erbengemeinschaft.
Immobilie geerbt – Überblick Gutachten für Erbschaft & Schenkung Lexikon: Grundbuch
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Erbengemeinschaft und Hausverkauf
Kann eine Erbengemeinschaft das Haus verkaufen, wenn einer nicht will?
Wie wird das Haus bei der Auszahlung eines Miterben bewertet?
Wie viel muss ich meine Geschwister auszahlen, wenn ich das Haus übernehme?
Braucht die Erbengemeinschaft für den Verkauf einen Erbschein?
Fällt beim Verkauf durch die Erbengemeinschaft Steuer an?
Was kostet der Verkauf über die Erbengemeinschaft?
Wie läuft der Verkauf mit mehreren Erben praktisch ab?
Kann ein Miterbe das Haus selbst übernehmen und die anderen auszahlen?
Bringen Sie Ruhe in die Erbengemeinschaft
Ein neutrales Gutachten, ein Ansprechpartner, ein dokumentierter Verkauf – kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts als erster Schritt.
Ersteinschätzung anfragen Gespräch für alle Miterben – auch per VideoWissen für Eigentümer
Noch Fragen zum geerbten Haus?
Kurz erklärt – damit Sie in Ruhe entscheiden können.
Haus an die Kinder verkaufen
Verkauf, Familienpreis oder Schenkung: warum der Preis zum Verkehrswert passen sollte – mit Blick auf Steuern, Geschwister und Pflegefall.
Weiterlesen →ca. 10 Min. LesezeitImmobilie geerbt – was jetzt zu tun ist
Fristen, Steuern und die drei Wege nach einem Erbfall – und die Frage, die vor allen anderen geklärt sein sollte.
Weiterlesen →ca. 7 Min. LesezeitHaus geerbt: Welche Sanierungspflichten gelten?
Dämmpflichten, Fristen ab dem Erbfall und die Frage, ob sich Sanieren oder Verkaufen lohnt – verständlich eingeordnet.
Weiterlesen →Wenn Sie so weit sind:Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts →