Titelbild: Visualisierung · KI-generiert, kein reales Objekt
Ratgeber · Verkaufen · Stand 24.09.2026
Wer ein Zinshaus kauft, kauft vor allem einen Zahlungsstrom – und die Risiken, die an ihm hängen. Kapitalanleger prüfen deshalb anders als Selbstnutzer: zuerst die Zahlen, dann die Verträge, dann das Haus und zuletzt den rechtlichen Rahmen am Standort. Wer als Eigentümer in Köln weiß, welche Fragen kommen, kann sie beantworten, bevor sie zum Verhandlungsargument werden.
Kurz erklärt
Zinshaus ist ein anderer Begriff für ein vermietetes Mehrfamilienhaus, das als Renditeobjekt gehalten wird – oft ein Altbau mit mehreren Wohnungen, manchmal mit einem Laden im Erdgeschoss. Sein Wert ergibt sich im Ertragswertverfahren aus den nachhaltigen Mieten, den Bewirtschaftungskosten, der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszins.
Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie heute wert ist? Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts anfordern →
1. Die erste Rechnung: Miete, Faktor, Ertragswert
Bevor ein Anleger das Haus besichtigt, rechnet er. Maßgeblich ist die Jahresnettokaltmiete bei Vollvermietung. Der Gutachterausschuss der Stadt Köln hat für Mietwohnhäuser aus den Kauffällen 2025 einen durchschnittlichen Rohertragsfaktor von 21 abgeleitet, bei einer Spanne von 15 bis 29 – bezahlt wurde also im Mittel das 21-Fache der Jahresmiete. Der Liegenschaftszinssatz für Mehrfamilienhäuser liegt in Köln bei 2,9 Prozent, im Rhein-Erft-Kreis bei 2,3 Prozent.
Seit den Zinserhöhungen 2026 vergleichen Anleger die Rendite des Hauses noch genauer mit ihren Finanzierungskosten – mehr dazu in unserem Beitrag zur Leitzinserhöhung. Ihre eigene erste Rechnung können Sie mit dem Ertragswertrechner für Mehrfamilienhäuser machen; er zeigt Ertragswert, Kaufpreisfaktor und Bruttoanfangsrendite.
2. Die Mieterliste und die Mietverträge
Die Mieterliste ist das wichtigste Dokument beim Verkauf eines Zinshauses. Sie zeigt je Einheit Fläche, Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Mietbeginn, Mietart und Kaution. Anleger gleichen sie mit den Verträgen ab und prüfen vor allem:
- Mietniveau und Spielraum: Liegen die Mieten unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist das ein Potenzial – aber in Köln ein begrenztes. Bestandsmieten dürfen hier in drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen (Kappungsgrenze, gilt bis 28.02.2030). Bei Neuvermietung greift die Mietpreisbremse: höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, derzeit bis 31.12.2029. Grundlage ist der Kölner Mietspiegel, Stand April 2025.
- Vertragsarten: Staffel- und Indexmieten, befristete Verträge, Gewerbemietverträge mit eigenen Laufzeiten – jede Klausel verändert den Zahlungsstrom.
- Nebenkosten: Die Abrechnungen der letzten Jahre zeigen, ob Vorauszahlungen passen und welche Kosten nicht umlagefähig sind. Bei Heizkosten kommt die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Stufenmodell hinzu.
- Leerstand und Rückstände: Freie Einheiten und offene Mietforderungen gehören offen in die Unterlagen.
3. Das Haus selbst: Genehmigungen, Zustand, Energie
Die häufigste Überraschung bei Zinshäusern sind Flächen, die es auf dem Papier nicht gibt – etwa ein ausgebautes Dachgeschoss ohne Genehmigung. Anleger und ihre Banken lassen deshalb die Bauakte prüfen und gleichen Wohnflächen, Nutzungen und Genehmigungen ab. Ein Beispiel aus unserer Praxis zeigt, wie sich so ein Befund transparent bewerten lässt.
Beim Zustand zählen Dach, Fassade, Fenster, Leitungen und Heizung. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Austauschpflicht für alte Heizkessel ist entfallen, der Energieausweis bleibt beim Verkauf Pflicht. Welche Nachrüstpflichten im Einzelfall offen sind, sollte vor der Vermarktung geklärt sein. Eine erste Größenordnung für anstehende Arbeiten liefert unser Sanierungsrechner – eine Begehung vor Ort durch einen Gutachter ersetzt er nicht.
4. Grundbuch, Baulasten, Altlasten
- Grundbuch: Rechte in Abteilung II (etwa Wegerechte, Vorkaufsrechte) und Belastungen in Abteilung III.
- Baulasten: In Köln führt das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster das Baulastenverzeichnis; eine Auskunft ist bei berechtigtem Interesse möglich.
- Altlasten: Auskunft aus dem Altlastenkataster gibt die Umweltverwaltung der Stadt Köln; Kaufinteressenten brauchen dafür die Einwilligung des Eigentümers.
5. Der Standort und sein Rechtsrahmen
In einigen Kölner Vierteln gelten besondere Regeln, die Anleger kennen:
- Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz): In Kraft sind sie derzeit im Severinsviertel, in Mülheim Süd-West und in Ehrenfeld Ost; für Kalk Mitte läuft das Aufstellungsverfahren. Dort brauchen unter anderem Grundrissänderungen, Wohnungszusammenlegungen und Ausstattungen über den zeitgemäßen Standard eine Genehmigung. Ob ein Grundstück betroffen ist, zeigt die Karte der Stadt Köln.
- Vorkaufsrecht: In diesen Gebieten kann die Stadt unter Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht ausüben; Käufer können es durch eine Abwendungsvereinbarung abwenden. Eine Änderung des Baugesetzbuchs, die das Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten stärken soll, ist im Gesetzgebungsverfahren, aber noch nicht beschlossen.
- Umwandlung in Eigentumswohnungen: Wird ein Zinshaus aufgeteilt und eine vermietete Wohnung verkauft, gilt in Köln eine Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarfs von acht Jahren statt drei.
Diese Punkte sind allgemeine Informationen zum Stand vom 24.09.2026. Für die rechtliche Prüfung eines konkreten Objekts ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bzw. das Notariat zuständig.
So bereiten Sie den Verkauf Ihres Zinshauses vor
- Mieterliste aktualisieren und mit allen Mietverträgen, Nachträgen und Kautionsnachweisen abgleichen.
- Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Energieausweis und Wartungsnachweise bereitlegen.
- Bauakte prüfen lassen – vor allem bei ausgebauten Dachgeschossen, Anbauten und Nutzungsänderungen. Die vollständige Liste finden Sie in der Unterlagen-Checkliste.
- Wert belegen lassen: nach dem Ertragswertverfahren der ImmoWertV, mit nachvollziehbarer Herleitung.
- Vermarktungsweg festlegen: diskret über vorgemerkte Kapitalanleger – auf Wunsch erst nach einer Vertraulichkeitserklärung – oder bewusst breit, je nach Objekt auch über internationale Netzwerke. Wie ein geordnetes Bieterverfahren abläuft, lesen Sie hier.
- Kaufkraft vor der Verhandlung prüfen: Wir prüfen die Kaufvoraussetzungen der Interessenten selbst, abhängig von der Verkaufssumme – damit die Verhandlung mit Käufern geführt wird, die das Haus auch finanzieren können.
Alles Weitere zum Verkauf lesen Sie auf unserer Seite Mehrfamilienhaus verkaufen in Köln. Wie wir grundsätzlich vorgehen, beschreibt die COLOGNE-Strategie; einen Überblick über alle Leistungen beim Immobilienverkauf finden Sie hier.
Häufige Fragen zum Verkauf eines Zinshauses
Was ist ein Zinshaus?
Zinshaus ist ein anderer Begriff für ein vermietetes Mehrfamilienhaus, das als Renditeobjekt gehalten wird – oft ein Altbau, manchmal mit einem Laden im Erdgeschoss. Bewertet wird es im Ertragswertverfahren aus Mieten, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins.
Welche Unterlagen brauchen Kaufinteressenten für ein Zinshaus?
Vor allem die Mieterliste, alle Mietverträge mit Nachträgen, die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre, den Energieausweis, einen aktuellen Grundbuchauszug, die Bauakte mit Genehmigungen und Wohnflächenberechnungen sowie Auskünfte zu Baulasten und Altlasten. Banken verlangen bei vermieteten Objekten zusätzlich eine Aufstellung der Mieterträge.
Gilt die Mietpreisbremse in Köln?
Ja. Nach der Mieterschutzverordnung Nordrhein-Westfalen gilt in Köln die Mietpreisbremse derzeit bis zum 31.12.2029: Bei neuen Mietverträgen darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Bestandsmieten gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren.
Wie lange dauert der Verkauf eines Zinshauses?
Das hängt vom Objekt, den Unterlagen, dem Vermarktungsweg und der Finanzierung der Käufer ab; eine feste Dauer lässt sich seriös nicht zusagen. Vollständige Unterlagen und vorab geprüfte Kaufvoraussetzungen der Interessenten verkürzen erfahrungsgemäß die Prüfphase der Käufer.
Wer zahlt beim Verkauf eines Zinshauses die Maklerprovision?
Die hälftige Teilung der Provision nach §§ 656c und 656d BGB gilt nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Beim Mehrfamilienhaus wird die Provision frei vereinbart; die Konditionen legen wir Ihnen vor der Beauftragung offen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand vom 24.09.2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Rechtsfragen klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder dem Notariat, Steuerfragen mit Ihrer Steuerberatung.
Top-Makler! Fachlich kompetent, hilfsbereit und absolut zuverlässig bei der Abwicklung beim Verkauf meines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohnungen. Von mir bekommt Herr Motyl nicht 5 Sterne, sondern 10 Sterne. Nochmals bedanke ich mich bei Ihnen für den Verkauf meines 11-Familienhauses, bin sehr zufrieden. Kann ich nur weiterempfehlen!
A. C., Verkäufer eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohnungen in Kerpen · Google-Bewertung
Ausgewählte Google-Bewertung, wörtlich zitiert (nur Rechtschreibung angeglichen) und mit Einverständnis des Verfassers veröffentlicht. Der Verfasser ist ein Kunde, dessen Verkauf wir begleitet haben. Alle Bewertungen auf Google ansehen →



Originalfotos. Kfz-Kennzeichen, Hausnummern und Straßenschilder sind zum Schutz der Eigentümer und Mieter unkenntlich gemacht.
Quellen
- Gutachterausschuss Köln: Grundstücksmarktbericht 2026 (Rohertragsfaktor, Liegenschaftszins) – https://www.gars.nrw/images/user/GA_K%C3%B6ln/GMB2026_Digitalversion.pdf
- Gutachterausschuss Rhein-Erft-Kreis: Grundstücksmarktbericht 2026 – https://www.gars.nrw/images/user/GA_Rhein-Erft-Kreis/GMB_2026.pdf
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW: Mieterschutz (Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Kündigungssperrfrist) – https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht
- Mieterschutzverordnung NRW, Fassung vom 07.11.2025 – https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-and-regulations/2025/11/26/9feffb/2025-11-07-mietschvo-nrw-mieterschutzverordnung-nr.pdf
- Verordnung zur Kündigungssperrfrist NRW (acht Jahre) – https://recht.nrw.de/system/files/pdf/law-and-ordinance-gazette/2025/01/28/908e71/verordnung-zur-festlegung-des-anwendungsbereiches-.pdf
- Bundesregierung: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 – https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verlaengerung-mietpreisbremse-2350648
- Rheinische Immobilienbörse: Kölner Mietspiegel 2025 – https://www.rheinische-immobilienboerse.de/Mietspiegel_Koeln_2025.AxCMS
- Stadt Köln: Soziale Erhaltungssatzungen – https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/soziale-erhaltungssatzungen/index.html
- Stadt Köln: Fragen und Antworten zu sozialen Erhaltungssatzungen – https://www.stadt-koeln.de/artikel/73198/index.html
- Deutscher Bundestag: Anhörung zum BauGB-Upgrade (23.09.2026) – https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-pa-wohnen-1200758
- Stadt Köln: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis – https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00978/index.html
- Stadt Köln: Auskunft aus dem Altlastenkataster – https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00671/index.html
- Bundesregierung: Gebäudemodernisierungsgesetz – https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/fragen-und-anworten/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284
- Deutscher Bundestag: Evaluation des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (Drucksache 21/5350) – https://dserver.bundestag.de/btd/21/053/2105350.pdf

Autor dieses Beitrags
Wirtschaftsjurist LL.M. und Buchautor Alexander Motyl | Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH
International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg) – Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten – gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685 – Recognised European Valuer (REV, TEGoVA; REV-DE/IVD/2026/5) – DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (PC25416-00030) – Real Estate Asset Manager (DIA an der Universität Freiburg) – geprüfter Immobilien-Projektentwickler (IHK/EIA) – Projektmanager Level D (GPM)