Immobilienbewertung für Kanzleien, Steuerberater und Betreuer
Immobilienbewertung und Immobilienverkauf für Ihre Mandantschaft. Ob Erbschaft, Scheidung, steuerliche Bewertung oder rechtliche Betreuung: Sobald eine Immobilie Teil eines Mandats wird, sind nachvollziehbare Werte, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Abstimmung entscheidend. COLOGNE IMMOBILIEN unterstützt Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatung und rechtliche Betreuer bei der Immobilienbewertung und, wenn gewünscht und gesondert beauftragt, beim Verkauf von Immobilien in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Ihre Mandatsführung bleibt bei Ihnen; wir übernehmen die immobilienbezogenen Aufgaben.
Immobilienfall unverbindlich besprechen02234 250 96 15
gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685) · Auftragnehmerin: COLOGNE IMMOBILIEN GmbH · Standort Frechen
Fachpartnerschaft bedeutet bei COLOGNE IMMOBILIEN die Zusammenarbeit mit Steuerberatung, Rechtsanwaltskanzleien und rechtlichen Betreuern, deren Mandantschaft eine Immobilie bewerten oder verkaufen lassen möchte. Gutachtenauftrag und Maklerauftrag sind dabei getrennte Leistungen: Ein Gutachten verpflichtet nicht zu einem Verkauf über uns.
Für welche Fachpartner wir tätig werden
Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften
Wir ermitteln Immobilienwerte für steuerliche Bewertungsanlässe, insbesondere für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG). Außerdem erstellen wir Gutachten zur Kaufpreisaufteilung und zur Restnutzungsdauer; den Umfang stimmen wir nach Prüfung des konkreten Auftrags ab.
Immobilienbewertung für SteuerberaterRechtsanwälte für Erbrecht und Familienrecht
Wir erstellen Immobilienbewertungen für Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich und für Immobilien mit Wohnrecht oder Nießbrauch, im Auftrag einer Partei oder gemeinsam mehrerer Beteiligter.
Immobiliengutachten für Erbrecht und FamilienrechtRechtliche Betreuer und Nachlasspfleger
Wir unterstützen bei Bewertung und Verkauf, wenn eine betreute Person oder ein Nachlass betroffen ist, und berücksichtigen die Anforderungen an Dokumentation, Abstimmung und eine gegebenenfalls erforderliche gerichtliche Genehmigung.
Immobilienverkauf durch rechtliche BetreuerSie suchen als Eigentümerin oder Eigentümer selbst eine Kanzlei, ein Notariat oder eine Steuerberatung? Dann hilft Ihnen die Seite Partnerunternehmen weiter.
Unsere Leistungen für Ihre Mandantschaft
| Leistung | Inhalt |
|---|---|
| Ersteinschätzung | Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts dient als erste Orientierung. Sie ist kein schriftliches Gutachten und begründet keine Verpflichtung, uns später mit dem Verkauf zu beauftragen. |
| Kurzgutachten | Schriftliche Immobilienbewertung mit vereinbartem Untersuchungs- und Dokumentationsumfang, etwa zur außergerichtlichen Orientierung oder als Verhandlungsgrundlage. |
| Verkehrswertgutachten | Ausführliche Bewertung nach § 194 Baugesetzbuch unter Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), bezogen auf einen vereinbarten Bewertungsstichtag. |
| Verkauf und Vermietung | Vermarktung nach gesonderter Beauftragung; bei geeigneten Objekten mit dokumentiertem Bieterverfahren. |
| Dokumentation | Nachvollziehbare Bewertungsunterlagen und, bei einem Verkaufsauftrag, die vereinbarte Dokumentation des Vermarktungsprozesses. |
Gutachten erstellt das Sachverständigen- und Ingenieurbüro Motyl, eine Marke der COLOGNE IMMOBILIEN GmbH; Auftragnehmerin und Rechnungsstellerin ist die COLOGNE IMMOBILIEN GmbH.
Gutachtenauftrag und Maklerauftrag sind getrennt
| Gutachtenauftrag | Maklerauftrag | |
|---|---|---|
| Gegenstand | Wertermittlung zum vereinbarten Stichtag nach dem vereinbarten Leistungsumfang | Vermarktung und Vermittlung eines Verkaufs oder einer Vermietung |
| Beauftragung | eigener Sachverständigenvertrag | eigener, gesonderter Maklervertrag – nur wenn gewünscht |
| Vergütung | Honorar nach Preisliste; es hängt nicht davon ab, ob später verkauft wird | Provision nach Vereinbarung; bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gelten §§ 656c, 656d BGB |
| Verpflichtung | kein Verkaufsauftrag erforderlich | unabhängig von einem Gutachten |
Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit
- ein qualifizierter Ansprechpartner für immobilienbezogene Bewertungsfragen
- regionale Marktkenntnis in Köln, Frechen und im Rhein-Erft-Kreis
- klare Trennung zwischen Gutachtenauftrag und Maklerauftrag; keine Verpflichtung zu einem anschließenden Verkauf
- schriftliche Abstimmung von Bewertungszweck, Stichtag, Leistungsumfang und Honorar
- festgelegte Empfänger der Ergebnisse und geregelte Kommunikation
Wer für Ihre Mandate bewertet

Alexander Motyl
Geschäftsführer der COLOGNE IMMOBILIEN GmbH · Wirtschaftsjurist (LL.M.) · gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter
Alle Titel und Qualifikationen
- Wirtschaftsjurist LL.M.
- Gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien) – DIAZert, DAkkS-akkreditiert · Zert.-Nr. DIA-IB-685
- Recognised European Valuer (REV) – TEGoVA, The European Group of Valuers’ Associations · REV-DE/IVD/2026/5
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, Stufe D3 (Spezialimmobilien), zertifiziert nach den Vorgaben der DEKRA · PC25416-00030
- Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Mieten und Pachten
- International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg)
- Real Estate Asset Manager (DIA an der Universität Freiburg)
- Geprüfter Immobilien-Projektentwickler (IHK/EIA)
- Projektmanager Level D der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement (GPM)
Gutachten unter der Marke Sachverständigen- und Ingenieurbüro Motyl; Auftragnehmerin und Rechnungsstellerin ist die COLOGNE IMMOBILIEN GmbH.
Die REV-Anerkennung der TEGoVA und die DEKRA-Zertifizierung sind eigenständige Nachweise; die Aussage zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stützt sich auf die DIAZert. Ob ein Gutachten von Finanzbehörden oder Gerichten verwertet wird, entscheidet die jeweilige Stelle im Einzelfall.
So beginnt die Zusammenarbeit
- ErstgesprächImmobilie, Bewertungszweck, Stichtag und gewünschte Leistung. Vertrauliche Mandantendaten benötigen wir dafür noch nicht.
- Angeboterforderlicher Umfang, voraussichtlicher Zeitbedarf und Honorar.
- BeauftragungAuftraggeber, Ansprechpartner und Empfänger der Ergebnisse werden schriftlich festgelegt. Sensible Unterlagen übermitteln Sie bevorzugt über das Portal Ihrer Kanzlei; alternativ vereinbaren wir einen verschlüsselten Weg im Einzelfall.
- BearbeitungPrüfung der Unterlagen, erforderliche Besichtigungen, Erstellung des vereinbarten Ergebnisses.
- AbschlussÜbergabe an die vereinbarten Empfänger. Ein Verkauf ist eine eigenständige Entscheidung.
Honorar
| Leistung | Preisform | Honorar inkl. 19 % MwSt. |
|---|---|---|
| Ersteinschätzung | kostenfrei und unverbindlich; erste Orientierung, kein schriftliches Gutachten | 0 € |
| Kurzgutachten (Wertindikation) | Festpreis = Honorar + Ortstermin-Pauschale 233,24 €; gültig für Köln und den Rhein-Erft-Kreis; außerhalb kommt die Anfahrt nach Entfernung hinzu, der Betrag steht vorab im schriftlichen Festpreisangebot | bis 450.000 €: 1.392,30 € + 233,24 € = 1.625,54 € über 450.000 bis 1.000.000 €: 1.642,20 € + 233,24 € = 1.875,44 € über 1 Mio. €: nach Vereinbarung |
| Verkehrswertgutachten | wertabhängiges Honorar nach Tabelle 1 der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026; maßgeblich ist der im Gutachten ermittelte Wert vor besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen; Abrechnung nach Fertigstellung, kein Festpreis | bis 150.000 €: 3.273 € 300.000 €: 3.844 € 500.000 €: 4.284 € 1.000.000 €: 5.188 € Zwischenwerte linear |
| Nebenkostenpauschale zum Verkehrswertgutachten | Berechnung siehe unten | 5–10 % des Tabellenhonorars |
| Zuschläge (nur wenn der Auftrag sie erfordert oder Sie sie wünschen; vorab im Vertrag) | Rechte und Belastungen (z. B. Erbbaurecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Baulasten, Denkmalschutz) je Recht · zurückliegende oder mehrere Stichtage je Stichtag · Beschaffung von Unterlagen, Skizzen, Wohnflächenermittlung · besonders dringliche Erstellung (Eilauftrag) · mehrere Auftraggeber, z. B. Erbengemeinschaft · Aktualisierung eines eigenen Gutachtens (bis 3 Jahre alt) | +20–50 % · +20–30 % (ab dem 11. Jahr mind. +30 %) · +10–30 % · +10–50 % · pauschal 238 € · 60–90 % des Tabellenhonorars |
| Weitere Gutachten (z. B. Kaufpreisaufteilung, Restnutzungsdauer, Mietwert, Beleihungswert) | Angebot auf Anfrage | nach Angebot |
Vollständige Honorartabelle Verkehrswertgutachten (BVS-Tabelle 1)
| Immobilienwert* | Honorar inkl. 19 % MwSt. |
|---|---|
| bis 150.000 € | 3.273 € |
| 200.000 € | 3.570 € |
| 300.000 € | 3.844 € |
| 400.000 € | 4.082 € |
| 500.000 € | 4.284 € |
| 600.000 € | 4.510 € |
| 700.000 € | 4.665 € |
| 800.000 € | 4.831 € |
| 1.000.000 € | 5.188 € |
| 1.250.000 € | 5.593 € |
| 1.500.000 € | 5.950 € |
| 1.750.000 € | 6.307 € |
| 2.000.000 € | 6.640 € |
| 2.500.000 € | 7.402 € |
| 3.000.000 € | 8.092 € |
| 4.000.000 € | 9.520 € |
| 5.000.000 € | 10.710 € |
| 6.000.000 € | 11.817 € |
| 7.000.000 € | 12.971 € |
| 8.000.000 € | 14.042 € |
| 9.000.000 € | 15.054 € |
| 10.000.000 € | 16.065 € |
| 15.000.000 € | 19.992 € |
| 20.000.000 € | 23.205 € |
| über 20 Mio. € | nach Vereinbarung |
* Wert vor Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale. Zwischenwerte werden linear berechnet, z. B. 250.000 € → 3.707 € inkl. MwSt.
So berechnen sich Nebenkosten und Umsatzsteuer
Die Honorare der BVS-Tabelle werden netto bemessen; die genannten Beträge enthalten bereits 19 % Umsatzsteuer. Die Nebenkostenpauschale beträgt 5–10 % des Tabellenhonorars ohne Umsatzsteuer; auf die Pauschale fallen ebenfalls 19 % Umsatzsteuer an. Beispiel bei einem Immobilienwert bis 150.000 €: Honorar 2.750,00 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer 3.273 €; Nebenkostenpauschale 137,50–275,00 € netto, mit Umsatzsteuer 163,63–327,25 €. Den konkreten Prozentsatz und etwaige Zuschläge legen wir vor Beginn im Sachverständigenvertrag fest. Beim Verkehrswertgutachten ist die persönliche Besichtigung (Ortstermin) im Tabellenhonorar enthalten; beim Kurzgutachten ist sie als Ortstermin-Pauschale ausgewiesen.
Die BVS-Honorarrichtlinie ist keine gesetzliche Gebührenordnung; wir legen sie unserer Honorarvereinbarung zugrunde. Auftragnehmerin und Rechnungsstellerin ist die COLOGNE IMMOBILIEN GmbH. Alle Honorare und ihre Bestandteile sind zusätzlich auf unserer Honorarseite erläutert: Honorar für Immobiliengutachten (immobiliengutachter-motyl.de).
Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit Kanzleien und Betreuungsbüros
Wir arbeiten fallbezogen mit Ihnen zusammen. Führen Sie regelmäßig Mandate oder Betreuungen mit Immobilienvermögen, lohnt sich ein eingespielter Ablauf: feste Ansprechpartner, einheitliche Standards für Gutachten und Dokumentation und auf Wunsch eine Ersteinschätzung je Objekt, bevor Aufwand in ein Verfahren fließt.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen solchen Ablauf für Ihre Kanzlei abstimmen möchten.
Zusammenarbeit besprechenHäufige Fragen
Wer ist Auftragnehmer der Gutachten?
Auftragnehmerin und Rechnungsstellerin ist die COLOGNE IMMOBILIEN GmbH. Die Gutachten erstellen wir unter unserer Marke Sachverständigen- und Ingenieurbüro Motyl.
Wer ist Auftraggeber des Gutachtens?
Das legen wir vor Beginn schriftlich fest. Auftraggeber kann die Mandantschaft sein, die Kanzlei im Namen der Mandantschaft, oder mehrere Beteiligte beauftragen gemeinsam. Danach richtet sich auch, wer das Ergebnis erhält.
Müssen wir nach einem Gutachten auch den Verkauf bei Ihnen beauftragen?
Nein. Gutachten und Verkauf sind getrennte Leistungen. Wer ein Gutachten erhält, entscheidet frei, ob und mit wem verkauft wird.
Wird Ihr Gutachten vom Finanzamt oder Gericht anerkannt?
Das entscheidet die jeweilige Stelle im Einzelfall. Alexander Motyl ist gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert DIA-IB-685); eine Zusage zur Anerkennung kann niemand geben.
Ist die Ersteinschätzung ein Gutachten?
Nein. Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts dient als erste Orientierung. Sie ist kein schriftliches Gutachten und begründet keine Verpflichtung, uns später mit dem Verkauf zu beauftragen. Für einen Nachweis gegenüber Dritten ist in der Regel ein Gutachten erforderlich.
Wie übermitteln wir Unterlagen sicher?
Über das Anfrageformular bitte keine vertraulichen Mandantendaten und keine Unterlagen. Nach der Beauftragung nutzen wir für sensible Unterlagen bevorzugt das Portal Ihrer Kanzlei; ist das nicht möglich, vereinbaren wir im Einzelfall einen verschlüsselten Übermittlungsweg.
Für welches Gebiet arbeiten Sie?
Für Immobilien in Köln, Frechen und im Rhein-Erft-Kreis. Liegt das Objekt außerhalb, nennen wir Ihnen auf Wunsch ein Partner-Maklerbüro in der Region.
Erfahrung, die sich belegen lässt
Sachverständigenbüro und Immobilienmakler aus Frechen – mit nachprüfbaren Zertifikaten, Auszeichnungen und öffentlichen Kundenbewertungen.
COLOGNE IMMOBILIEN GmbH

TOP-Makler 2026

Property Agents
Alexander Motyl – Personenzertifizierungen

DIA-IB-685

REV-DE/IVD/2026/5

PC25416-00030

DE-8#17024/70-03
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Bewertungsanlass, Objektort und gewünschter Stichtag genügen für das erste Gespräch. Bitte übermitteln Sie über das Anfrageformular keine vertraulichen Mandantendaten und keine Unterlagen. Für sensible Unterlagen nutzen wir nach der Beauftragung bevorzugt das Portal Ihrer Kanzlei; ist das nicht möglich, vereinbaren wir mit Ihnen im Einzelfall einen verschlüsselten Übermittlungsweg.
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COLOGNE IMMOBILIEN GmbH
Hauptstraße 19–21 · 50226 Frechen
Telefon: 02234 250 96 15 · E-Mail: info@cologneimmobilien.de
Weiterführend für Ihre Mandantschaft: Immobilie bewerten · Immobilie verkaufen · COLOGNE-Strategie
Quellen: § 198 BewG, § 194 BauGB, §§ 656c, 656d BGB (gesetze-im-internet.de, geprüft 22.10.2026); Honorare: Preisliste immobiliengutachter-motyl.de (Abruf 01.11.2026); DAkkS-Akkreditierungsurkunde D-ZP-16018-01-00 und DIAZert-Zertifizierungsverzeichnis (Abruf 25.10.2026). Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung.