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Kaufpreisaufteilung bei Immobilien: Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Titelbild: Visualisierung · KI-generiert, kein reales Objekt

Wer eine vermietete Immobilie kauft, kann steuerlich grundsätzlich nur den Gebäudeanteil abschreiben. Wie der Kaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude verteilt wird, wirkt sich deshalb über viele Jahre aus. Hier erfahren Sie, wie die Kaufpreisaufteilung ermittelt wird, was die BMF-Arbeitshilfe leistet und wann ein Gutachten sinnvoll sein kann.

Kurz beantwortet

Bei der Kaufpreisaufteilung wird der Kaufpreis einer Immobilie auf Grund und Boden sowie das Gebäude verteilt. Für die steuerliche Abschreibung ist grundsätzlich nur der Gebäudeanteil relevant. Die BMF-Arbeitshilfe kann eine erste Orientierung geben. Bei größeren Abweichungen, vermieteten Mehrfamilienhäusern oder hohen Bodenwerten kann ein nachvollziehbares Gutachten sinnvoll sein.

Kaufpreisaufteilung fachlich prüfen lassen

Eine nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung kann vor der Beurkundung, bei Rückfragen des Finanzamts oder bei größeren vermieteten Objekten sinnvoll sein. Wir ermitteln Boden- und Gebäudewert nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und besprechen, welche Unterlagen und welcher Gutachtenumfang für Ihre Immobilie passen.

Alexander Motyl ist gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter: DIAZert DIA-IB-685 · TEGoVA REV-DE/IVD/2026/5 · DEKRA PC25416-00030. Kurzgutachten ab 990 € · Verkehrswertgutachten ab 2.490 € – die passende Variante hängt von Objektart, Umfang und Anlass ab. Eine steuerliche Beratung oder eine Zusage zur Anerkennung durch das Finanzamt ist damit nicht verbunden.

Kaufpreisaufteilung prüfen lassenUnverbindliche Anfrage zur Kaufpreisaufteilung →

Was bedeutet Kaufpreisaufteilung bei einer Immobilie?

Die Kaufpreisaufteilung verteilt den Gesamtkaufpreis eines bebauten Grundstücks auf den nicht abnutzbaren Grund und Boden und das abnutzbare Gebäude. Maßgeblich ist das Verhältnis der Verkehrswerte beider Teile. Das Ergebnis bestimmt, welcher Betrag in die Abschreibung einfließt.

Zum Kaufpreis gehören je nach Objekt der Grund und Boden, das Gebäude, gegebenenfalls Stellplätze oder Garagen und bei Eigentumswohnungen der anteilige Grundstückswert nach dem Miteigentumsanteil laut Teilungserklärung. Mitverkaufte Gegenstände wie eine Einbauküche werden gesondert betrachtet. Eine pauschale Prozentzahl, die für jede Immobilie passt, gibt es nicht.

Warum ist der Gebäudeanteil für die Abschreibung wichtig?

Nur der Gebäudeanteil kann über die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Absatz 4 Einkommensteuergesetz abgeschrieben werden. Je höher der Gebäudewertanteil, desto höher ist grundsätzlich die Bemessungsgrundlage. Der tatsächliche steuerliche Effekt hängt von Objektart, Baujahr, Nutzung und Ihrer persönlichen Situation ab.

Bei Wohngebäuden beträgt die lineare AfA nach § 7 Absatz 4 EStG grundsätzlich 2 Prozent pro Jahr. Für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden, beträgt der Satz grundsätzlich 2,5 Prozent, für nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellte Wohngebäude grundsätzlich 3 Prozent. Für bestimmte neu errichtete Wohngebäude kann außerdem eine degressive AfA nach § 7 Absatz 5a EStG in Betracht kommen; dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein. Ein vereinfachtes Beispiel für eine Eigentumswohnung mit 400.000 € Kaufpreis:

Variante A: Gebäudeanteil 60 % 240.000 € Bemessungsgrundlage · jährliche AfA bei 2 %: 4.800 €
Variante B: Gebäudeanteil 75 % 300.000 € Bemessungsgrundlage · jährliche AfA bei 2 %: 6.000 €
Unterschied 1.200 € pro Jahr · 12.000 € AfA-Volumen über 10 Jahre

Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung. Es berücksichtigt keine Kaufnebenkosten und ist keine Steuerberechnung. Die steuerlichen Auswirkungen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Wie berechnet man die Kaufpreisaufteilung?

Boden- und Gebäudewert werden zunächst getrennt ermittelt, dann wird der tatsächliche Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte verteilt. Eine bloße Restwertmethode, bei der vom Gesamtkaufpreis lediglich der Bodenwert abgezogen wird, bildet das nach der Rechtsprechung maßgebliche Verhältnis der Verkehrswerte nicht sachgerecht ab (BFH, 10.10.2000, IX R 86/97).

  1. Bodenwert ermitteln: Ausgangspunkt ist meist der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses, angepasst an Größe, Zuschnitt, Lage, Nutzungsmöglichkeiten und bei Wohnungen an den Miteigentumsanteil.
  2. Gebäudewert ermitteln: nach der ImmoWertV über das Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren – je nach Objekt.
  3. Wertverhältnis bilden: Gebäudewertanteil = Gebäudewert ÷ (Bodenwert + Gebäudewert).
  4. Kaufpreis verteilen: Der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis wird nach diesem Verhältnis auf Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt.

Welches Bewertungsverfahren sachgerecht ist, richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; ein pauschaler Vorrang eines bestimmten Verfahrens für eine bestimmte Gebäudeart besteht nicht. Bei einer vermieteten Wohnung, deren Wert wesentlich durch die erzielbaren Erträge geprägt wird, kann das Sachwertverfahren für die Kaufpreisaufteilung ungeeignet sein. Der Bundesfinanzhof hat für ein vermietetes Renditeobjekt die Bedeutung des Ertragswertverfahrens hervorgehoben (BFH, Urteil vom 20.09.2022 – IX R 12/21, BStBl II 2024, 61) und zuletzt bestätigt, dass das allgemeine Ertragswertverfahren auch bei denkmalgeschützten Gebäuden zulässig ist (BFH, Urteil vom 07.10.2025 – IX R 26/24).

Mehr zu den Verfahren lesen Sie unter Bewertungsmethoden; einen ersten Eindruck vom Ertragswert eines Mehrfamilienhauses gibt unser Ertragswertrechner. Entscheidend ist nicht ein möglichst hoher Gebäudeanteil, sondern eine objektbezogene, fachlich begründete Aufteilung.

Was leistet die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung?

Das Bundesministerium der Finanzen stellt die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)“ mit einer Anleitung kostenlos bereit; die auf dem BMF-Datenportal veröffentlichte Fassung trägt den Stand März 2026. Mit ihr lässt sich in einem typisierten Verfahren eine Aufteilung selbst vornehmen oder eine vorhandene Aufteilung auf Plausibilität prüfen. Verbindlich ist sie nicht.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Arbeitshilfe eine vertragliche Aufteilung nicht ohne Weiteres ersetzen kann und in Streitfällen ein Sachverständigengutachten erforderlich sein kann. An der im Verfahren geprüften damaligen Fassung kritisierte er unter anderem die Beschränkung auf ein vereinfachtes Sachwertverfahren und den fehlenden Orts- oder Regionalisierungsfaktor für Baukosten (BFH, Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19, BStBl II 2021, 372). Diese Feststellungen beziehen sich auf die damals geprüfte Fassung und lassen sich nicht ohne Weiteres auf spätere Fassungen übertragen. Die Arbeitshilfe eignet sich deshalb für eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Immobilienbewertung.

Ist die Aufteilung im Notarvertrag für das Finanzamt bindend?

Eine im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung ist der AfA grundsätzlich zugrunde zu legen. Das gilt, solange sie nicht nur zum Schein getroffen wurde, kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt und sie die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehlt oder wirtschaftlich nicht haltbar erscheint (BFH, 16.09.2015, IX R 12/14).

Eine Abweichung vom Ergebnis der BMF-Arbeitshilfe allein macht eine vertragliche Aufteilung nicht falsch. Umgekehrt schützt ein Vertrag nicht, wenn die Zahlen erkennbar nicht zum Objekt passen. Deshalb lohnt es sich, die Kaufpreisaufteilung vor dem Notartermin prüfen zu lassen – etwa im Rahmen unserer Kaufberatung. Die Formulierung im Vertrag stimmen Sie bitte mit dem Notariat und Ihrer Steuerberatung ab.

Wann brauche ich ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung?

Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung ist sinnvoll, wenn die Aufteilung belastbar begründet werden soll – vor allem bei Abweichungen, hohen Bodenwerten oder Ertragsobjekten. Typische Anlässe sind:

  • Das Finanzamt stellt die Aufteilung im Kaufvertrag infrage.
  • Die BMF-Arbeitshilfe ergibt einen deutlich anderen Gebäudeanteil als der Kaufvertrag.
  • Die Immobilie liegt in einer Lage mit hohen Bodenrichtwerten.
  • Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus oder ein Wohn- und Geschäftshaus, dessen Wert vom Ertrag geprägt ist.
  • Das Gebäude wurde umfangreich modernisiert oder hat besondere bauliche oder rechtliche Merkmale, etwa ein Erbbaurecht.
  • Die Aufteilung soll vor der Beurkundung sachgerecht festgelegt werden.

Eine Anerkennung durch das Finanzamt kann nicht zugesagt werden. Ein Gutachten schafft aber eine nachvollziehbare Grundlage für die Steuerberatung und für Rückfragen des Finanzamts.

Was kostet ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung?

Wir bieten zwei Festpreis-Varianten an: ein Kurzgutachten ab 990 € und ein ausführliches Verkehrswertgutachten ab 2.490 €. Welche Variante passt, hängt von Objektart, Größe, Zahl der Einheiten, vorhandenen Unterlagen und dem Anlass ab. Vor der Beauftragung nennen wir Ihnen Umfang und Preis verbindlich.

Kaufvertrag oder Entwurf, ggf. vorhandene BMF-Berechnung Kaufpreis, vereinbarte Aufteilung, Vergleich
Grundstücksangaben und Bodenrichtwert Lage, Größe, Flurstück, Bodenwert
Baujahr, Modernisierungen, Wohn- und Nutzfläche, Grundrisse Gebäudewert und weitere objektrelevante Merkmale
Mietverträge und Mieteinnahmen Ertragswert bei vermieteten Objekten
Teilungserklärung, Stellplätze, Garagen Miteigentumsanteil und weitere Bestandteile

Kaufpreisaufteilung in Köln und im Rhein-Erft-Kreis prüfen lassen

In vielen Kölner Lagen machen die Bodenwerte einen großen Teil des Gesamtwerts aus. Je höher der Bodenwert im Verhältnis zum Gebäude, desto genauer sollte geprüft werden, ob ein typisiertes Ergebnis die tatsächlichen Wertverhältnisse abbildet. Aktuelle Bodenrichtwerte finden Sie über BORIS.NRW und unser Portal WERTATLAS.NRW (so finden Sie die Werte).

Die COLOGNE IMMOBILIEN GmbH mit Sitz in Frechen prüft Kaufpreisaufteilungen in Köln, Frechen, Hürth, Pulheim, Kerpen, Bergheim, Brühl, Wesseling und im gesamten Rhein-Erft-Kreis. Als Immobiliengutachter in Köln erstellt Alexander Motyl Verkehrswertgutachten in Köln und im Rhein-Erft-Kreis (Verkehrswertgutachten Rhein-Erft).

Kaufpreisaufteilung vor dem Notartermin oder für das Finanzamt prüfen lassen

Senden Sie uns den Kaufvertrag, den Entwurf oder Ihre BMF-Berechnung. Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage besprechen wir, ob eine fachliche Prüfung oder ein Gutachten zum Gebäudewertanteil sinnvoll ist. Kurzgutachten ab 990 €, Verkehrswertgutachten ab 2.490 €.

Kaufpreisaufteilung prüfen lassenUnverbindliche Anfrage zur Kaufpreisaufteilung →

Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer sind unterschiedliche Themen

Die Kaufpreisaufteilung verteilt den Kaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude. Ob für ein Gebäude eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer und damit eine höhere AfA angesetzt werden kann, ist eine eigene steuerliche Frage mit anderen Nachweisanforderungen. Das klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Kaufpreisaufteilung

Wie viel Prozent entfallen bei einer Immobilie auf Grund und Boden?

Eine allgemeingültige Prozentzahl gibt es nicht. Der Anteil hängt vor allem vom Bodenrichtwert, von der Grundstücksgröße oder dem Miteigentumsanteil, vom Baujahr und Zustand des Gebäudes sowie von der Nutzung ab. In Lagen mit hohen Bodenwerten, wie in vielen Teilen Kölns, fällt der Bodenanteil meist höher aus als in ländlichen Lagen. Maßgeblich ist das Verhältnis der Verkehrswerte im Einzelfall.

Ist die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung verbindlich?

Nein. Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ist ein typisiertes Hilfsmittel für eine erste Berechnung und Plausibilitätsprüfung. Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass sie eine vertragliche Aufteilung nicht ohne Weiteres ersetzt und in Streitfällen ein Sachverständigengutachten erforderlich sein kann. Für eine objektbezogene Bewertung ist sie deshalb kein Ersatz.

Akzeptiert das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag?

Grundsätzlich ja. Eine im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung ist der AfA zugrunde zu legen, solange sie nicht nur zum Schein getroffen wurde, kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt und sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht grundsätzlich verfehlt. Eine Anerkennung im Einzelfall kann niemand zusagen. Die Formulierung stimmen Sie bitte mit Notariat und Steuerberatung ab.

Kann ich die Kaufpreisaufteilung selbst berechnen?

Eine erste Berechnung ist mit der kostenlosen Excel-Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums möglich. Sie arbeitet mit typisierten Annahmen und bildet Besonderheiten des Objekts nicht in jedem Fall ab. Bei Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, hohen Bodenwerten oder deutlichen Abweichungen zum Kaufvertrag kann eine individuelle Prüfung durch einen Immobiliengutachter sinnvoll sein.

Was kostet ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung?

Bei COLOGNE IMMOBILIEN kostet ein Kurzgutachten ab 990 Euro und ein ausführliches Verkehrswertgutachten ab 2.490 Euro, jeweils zum Festpreis. Der konkrete Umfang hängt von Objektart, Größe, Zahl der Einheiten, vorhandenen Unterlagen und Anlass ab. Vor der Beauftragung nennen wir Ihnen Umfang und Preis. Eine Anerkennung durch das Finanzamt kann nicht zugesagt werden.

Wer kann ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung erstellen?

Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Gutachter gibt es für die Kaufpreisaufteilung nicht. Entscheidend sind fundierte Kenntnisse der Immobilienwertermittlung nach der ImmoWertV, eine nachvollziehbare Dokumentation und eine überprüfbare Qualifikation. Achten Sie auf Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 und darauf, dass das Verfahren zum Objekt passt. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Kaufpreisaufteilung in Köln prüfen lassen

Sie kaufen eine vermietete Immobilie, bereiten einen Notartermin vor oder haben Rückfragen des Finanzamts zur Aufteilung von Grund und Gebäude? Senden Sie uns den Kaufvertrag, den Entwurf oder Ihre BMF-Berechnung. Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage besprechen wir, ob eine fachliche Prüfung oder ein Gutachten für Ihre Immobilie sinnvoll ist. Kurzgutachten ab 990 € · Verkehrswertgutachten ab 2.490 €.

Kaufpreisaufteilung prüfen lassenUnverbindliche Anfrage zur Kaufpreisaufteilung →Telefon: +49 2234 250 96 15

COLOGNE IMMOBILIEN GmbH · Hauptstr. 19–21 · 50226 Frechen · info@cologneimmobilien.de · tätig in Köln und im Rhein-Erft-Kreis

Sie verkaufen selbst eine vermietete Immobilie? Wie wir Bewertung und Vermarktung verbinden, lesen Sie unter Immobilie verkaufen, zur COLOGNE-Strategie und unter Kapitalanlage. Für Eigentümer: kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des möglichen Marktwerts.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 28.09.2026) und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Anerkennung eines Gutachtens oder einer bestimmten Kaufpreisaufteilung durch das Finanzamt kann nicht zugesagt werden.

Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung), Stand März 2026 – bundesfinanzministerium.de (abgerufen am 28.09.2026)
  2. BFH, Urteil vom 10.10.2000 – IX R 86/97 – dejure.org
  3. BFH, Urteil vom 16.09.2015 – IX R 12/14 – bundesfinanzhof.de
  4. BFH, Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19, BStBl II 2021, 372 – bundesfinanzhof.de
  5. BFH, Urteil vom 20.09.2022 – IX R 12/21, BStBl II 2024, 61 – bundesfinanzhof.de
  6. BFH, Urteil vom 07.10.2025 – IX R 26/24 – bundesfinanzhof.de
  7. § 7 Absatz 4 und 5a Einkommensteuergesetz – Amtliches Einkommensteuer-Handbuch
  8. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – gesetze-im-internet.de · BORIS.NRW
Alexander Motyl, Wirtschaftsjurist LL.M. und Buchautor, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter, Frechen

Autor dieses Beitrags

Wirtschaftsjurist LL.M. und Buchautor Alexander Motyl | Geschäftsführer COLOGNE IMMOBILIEN GmbH

International Appraiser (DIA an der Universität Freiburg) – Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten – gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIA Consulting AG (DIAZert – DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien), Zert.-Nr. DIA-IB-685 – Recognised European Valuer (REV, TEGoVA; REV-DE/IVD/2026/5) – DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (PC25416-00030) – Real Estate Asset Manager (DIA an der Universität Freiburg) – geprüfter Immobilien-Projektentwickler (IHK/EIA) – Projektmanager Level D (GPM)

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